I Familienbesteuerung
Wahlrecht für Konkubinatspaare
Das neue Steuersystem sieht vor, die Summe der beiden Einkommen zur Berechnung des Steuersatzes durch 1,9 zu teilen. Diese Möglichkeit soll gemäss einstimmig gefasstem Entscheid der Einigungskonferenz den Ehepaaren vorbehalten bleiben, da eine andere Lösung zu weiteren nicht bezifferten Steuerausfällen und Umsetzung- und Kontrollproblemen führen würde.
Übergang der Kantone zum Teilsplitting
Mit 14:12 verpflichtet die Einigungskonferenz die Kantone, das Teilsplitting einzuführen.
II Wohneigentumsbesteuerung
Schuldzinsenabzug für Ersterwerber
Nationalrat: Schuldzinsenabzug max. 7'500 Franken (Paar: 15'000), in den ersten 5 Jahren voll, in den verbleibenden 5 Jahren jährlich um 20% abnehmend.
Steuerausfall: 400 Millionen Franken
Ständerat/Bundesrat: Schuldzinsenabzug max. 5000 Franken (Paar: 10'000), jährlich um 10% abnehmend.
Steuerausfall: 205 Millionen Franken
Die Einigungskonferenz hat sich mit 16 zu 10 Stimmen für die Variante des Nationalrats entschieden.
Bausparen
Nationalrat: am basellandschaftlichen Modell orientiertes Bausparmodell
Steuerausfall: 50 Mio Franken
Ständerat/Bundesrat: Bausparen im Rahmen der Säule 3a
Steuerausfall: 25 Mio Franken
Die Einigungskonferenz hat sich mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Variante des Nationalrats entschieden.
III Ausfälle des Steuerpakets
Siehe Beilage
Bern,
05.06.2003 Parlamentsdienste