Nach dem vom Ständerat am 3. Juni entschiedenen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung galt es in der Einigungskonferenz noch vier Divergenzen zu bereinigen, damit das Steuerpaket am 20. Juni 2003 in die Schlussabstimmung gehen kann.

I Familienbesteuerung

Wahlrecht für Konkubinatspaare

Das neue Steuersystem sieht vor, die Summe der beiden Einkommen zur Berechnung des Steuersatzes durch 1,9 zu teilen. Diese Möglichkeit soll gemäss einstimmig gefasstem Entscheid der Einigungskonferenz den Ehepaaren vorbehalten bleiben, da eine andere Lösung zu weiteren nicht bezifferten Steuerausfällen und Umsetzung- und Kontrollproblemen führen würde.

Übergang der Kantone zum Teilsplitting

Mit 14:12 verpflichtet die Einigungskonferenz die Kantone, das Teilsplitting einzuführen.

II Wohneigentumsbesteuerung

Schuldzinsenabzug für Ersterwerber

Nationalrat: Schuldzinsenabzug max. 7'500 Franken (Paar: 15'000), in den ersten 5 Jahren voll, in den verbleibenden 5 Jahren jährlich um 20% abnehmend.

Steuerausfall: 400 Millionen Franken

Ständerat/Bundesrat: Schuldzinsenabzug max. 5’000 Franken (Paar: 10'000), jährlich um 10% abnehmend.

Steuerausfall: 205 Millionen Franken

Die Einigungskonferenz hat sich mit 16 zu 10 Stimmen für die Variante des Nationalrats entschieden.

Bausparen

Nationalrat: am basellandschaftlichen Modell orientiertes Bausparmodell

Steuerausfall: 50 Mio Franken

Ständerat/Bundesrat: Bausparen im Rahmen der Säule 3a

Steuerausfall: 25 Mio Franken

Die Einigungskonferenz hat sich mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Variante des Nationalrats entschieden.

III Ausfälle des Steuerpakets

Siehe Beilage

Bern, 05.06.2003    Parlamentsdienste