Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels (LBT)
Mit der Inbetriebnahme des LBT kann der Bund gemäss Landverkehrsabkommen mit der EU den vollen Betrag der LSVA erheben. Je früher die Lötschberg-Basisstrecke (LBS) für den internationalen Güterverkehr zur Verfügung steht, desto eher kann der Bund den Bau der NEAT und der anderen FinöV-Projekte vermehrt über die LSVA finanzieren. Die Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) führte deshalb mit den zuständigen Vertretern des Bundes-amts für Verkehr (BAV), der BLS AG, der BLS AlpTransit AG (BLS AT) sowie der SBB AG eine vertiefte Diskussion über den Stand der Vorbereitungen und die heute bekannten Termin- und Kostenrisiken im Hinblick auf die geplante Inbetriebnahme des LBT im Jahre 2007.
Die BLS AG, vom Bundesrat mit dem Betrieb der Lötschberg-Basisstrecke (Länge rund 34 Kilometer) betraut, orientierte über ihre Inbetriebnahmevorbereitungen, das Betriebs-konzept für die Basis- und Bergstrecke sowie die Vereinbarung zwischen Bund und BLS AG vom 27. August 2003. Als Risiken werden der zeitgerechte verlässliche Einsatz des Zugssicherungssystems ETCS Level 2, die Ende 2007 voraussichtlich zur Verfügung ste-hende Abnahmekapazität südlich des Simplons sowie der Businessplan in Bezug auf die Rückzahlungen der Darlehen des Bundes und die Folgekosten des Betriebs genannt. Die BLS wird vom Bundesrat für die Inbetriebnahme des LBT Mittel im Umfang von 109 Millionen Franken (Preisstand 1998) aus den Reserven des NEAT-Gesamtkredits erhalten.
Die BLS AT betrachtet als Risiko für eine termingerechte Inbetriebnahme des LBT insbe-sondere die Gewährleistung der Stabilität des Zugssicherungssystems ETCS Level 2, die Ausgestaltung der Rückfallebene mit konventioneller Signalisierung, die Umrüstung der Schienenfahrzeuge auf eine mit dem ETCS-System des gewählten Anbieters kompatible Führersignalisierung auf Basis von GSM-R (GSM for Railway) sowie die Gewährleistung der Sicherheit des Rollmaterials.
Die NAD sieht derzeit keinen dringenden Handlungsbedarf für die parlamentarische Oberaufsicht. Sie wird sich Anfang Oktober im Rahmen des NEAT-Standberichts des BAV und Ende November 2003 im Rahmen einer weiteren Aussprache erneut über den Stand und die eingeleiteten Massnahmen informieren lassen.
Bundesratsbeschlüsse über Reservefreigabe und Zahlungskrediterhöhung
Die NAD nahm ferner Kenntnis von zwei Bundesratsbeschlüssen (BRBs vom 27. August 2003), welche die finanzielle Steuerung der NEAT betreffen.
Zum einen gab der Bundesrat 378 Millionen Franken aus der Bundesratsreserve von 1'947 Millionen (Preisstand 1998) frei. Davon entfallen 213 Millionen auf die Gotthard- und 165 Millionen auf die Lötschberg-Achse. Die Zusatzaufwendungen am Gotthard sind im Wesentlichen die Folge der im Jahr 1996 beschlossenen zeitlichen Staffelung der
NEAT, der erhöhten Anforderungen an die Abdichtung des Tunnels und weiterer Projekt-verbesserungen. Am Lötschberg entfällt der grösste Teil der benötigten Reservemittel auf die Vergabe von Aufträgen zu höheren als den veranschlagten Preisen, der kleinere Teil auf Projektoptimierungen. Der Bundesrat hatte am 21. August 2002 erstmals Mittel aus den Reserven des NEAT-Gesamtkredites freigegeben. Die damals bewilligten 395 Millio-nen waren für den Lötschberg und die NEAT-Zufahrtsstrecke St. Gallen - Arth-Goldau bestimmt.
Zum anderen beschloss der Bundesrat, den Zahlungskredit 2003 für die Lötschberg-Basislinie um 52 Millionen zu erhöhen. Dies wurde wegen der raschen Baufortschritte nö-tig. Die Gesamtkosten des Werkes erhöhen sich dadurch nicht. Wegen dem raschen Fortschreiten der Arbeiten fallen die Kosten aber früher als geplant an. Der Bundesrat kann die vom Parlament jedes Jahr genehmigten Zahlungskredite um bis zu 15 Prozent erhöhen, wenn die Bauarbeiten rascher als geplant ausgeführt werden und die Kosten sich erwartungsgemäss entwickeln.
Situation bei den Vortrieben bei den Abschnitten Faido und Bodio
Die NAD nahm Kenntnis von einem Zwischenbericht der AlpTransit Gotthard AG (ATG) über die aktuelle Situation in Bezug auf die durch die Geologie bedingten Vortriebsverzögerungen bei den Abschnitten Faido und Bodio. Sie wird die Situation an ihren nächsten Sitzungen aufmerksam weiterverfolgen und entscheiden, ob sich für die parlamentarische Oberaufsicht Handlungsbedarf ergeben wird.
Die Neat-Aufsichtsdelegation tagte am 9. September 2003 unter dem Vorsitz von Stände-rat Simon Epiney (CVP/VS) in Bern. An der Sitzung nahmen teil der Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und seine Mitarbeiter, der Direktor der Eidg. Finanzkontrolle (EFK), ein Vertreter der Eidg. Finanzverwaltung (EFV), der Leiter Infrastruktur der SBB AG sowie die Vorsitzenden der Geschäftsleitungen der BLS AG und der BLS AlpTransit AG.
Bern, 10.09.2003 Parlamentsdienste