Das Bundesratswahlverfahren soll nicht durch Geschlechterquoten weiter eingeschränkt werden. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) lehnt eine Initiative der SP-Fraktion ab, welche der seit dem 10. Dezember 2003 vorherrschenden Untervertretung von Frauen im Bundesrat entgegenwirken will.

Die parlamentarische Initiative der SP-Fraktion, „Mehr Frauen in den Bundesrat" (04.410) fordert, dass bei der Bundesratswahl nicht nur eine angemessene Vertretung der Sprachen und der Landesgegenden gewährleistet werden soll, sondern auch eine angemessene Vertretung der Geschlechter. Eine entsprechende Ergänzung der Bundesverfassung soll in den Ausführungsbestimmungen so ausgestaltet werden, dass der Geschlechteranteil im Bundesrat innert zweier Legislaturperioden auf mindestens drei Frauen erhöht wird und dass jede Fraktion mit mehr als einem Mitglied im Bundesrat mindestens mit einer Frau repräsentiert sein soll. Diese aufgrund der Bundesratswahlen vom 10. Dezember 2003 eingereichte Initiative lehnte die Staatspolitische Kommission mit13 zu 9 Stimmen ab und beantragt dem Rat, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Quotenregelung führt zu einer Einschränkung der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für den Bundesrat. Das Wahlorgan soll jedoch die Möglichkeit haben, die geeignetsten Kandidatinnen und Kandidaten für dieses Amt zu wählen, und es liegt vielmehr an den Fraktionen, genügend Kandidatinnen für eine angemessen Geschlechtervertretung im Bundesrat vorzuschlagen.

Eine Minderheit beantragt dagegen dem Rat, der Initiative Folge zu geben. Die Initiative sei als Anregung gedacht und müsse in den Ausführungsbestimmungen nicht so streng ausgeführt werden, wie die Initiantin vorschlägt. Vielmehr gehe es darum, der angemessenen Geschlechtervertretung im Bundesrat den gleichen Verfassungsrang zuzubilligen, wie der angemessenen Vertretung der Sprachen und der Landesgegenden, denn der Frauenanteil der Bevölkerung betrage immerhin mehr als 50%.

Die SPK-N beschloss zudem mit 14 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das neue Bundespersonalgesetz, welches im Jahre 2002 in Kraft gesetzt wurde, durch die parlamentarische Verwaltungskontrollstelle (PVK) auf seine Wirksamkeit hin überprüfen zu lassen. Sie wird dem zuständigen Organ der Aufsichtskommissionen einen entsprechenden Antrag unterbreiten. Die Kommission erhofft sich von den Resultaten einer solchen Evaluation, eine bevorstehende Revision des Bundespersonalgesetzes und der Bundespensionskassengesetzes gezielt angehen zu können.

Nach Diskussion über einen Bericht des Bundesrates über Altersschranken auf kantonaler und kommunaler Ebene für Mitglieder der Exekutive und der Legislative (02.3413 Postulat Egerszegi) vom 21. April 2004 hielt die Kommission fest, dass solche Altersschranken gegen das Diskriminierungsverbot in Artikel 8 der Bundesverfassung verstossen. Sollte die Kommission als zuständiges Organ für die Vorbereitung des Beschlusses über die Gewährleistung von Kantonsverfassungen in Zukunft mit Verfassungen konfrontiert sein, welche Alterslimiten für den Einsitz in kantonale oder kommunale Behörden vorsehen, dann wird sie dem Rat beantragen, diese Verfassungen nicht zu gewährleisten. Kantonsverfassungen haben das Bundesrecht zu beachten und somit auch das Diskriminierungsverbot. Die Kommission wird diese Praxisänderung in einem Schreiben den Kantonsregierungen ankündigen.

Im Weiteren beantragt die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen der von Marianne Huguenin (VD) eingereichten parlamentarischen Initiative (04.420) keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass die Mindestanzahl von Ratsmitgliedern für die Bildung einer Fraktion von 5 auf 3 reduziert wird. Die Kommission sieht es nicht als zweckmässig an, Fraktionen von drei Mitgliedern zuzulassen, weil solche kleine Fraktionen kaum die Funktion der Fraktionen erfüllen vermögen, die Ratsarbeiten zu strukturieren. Zudem sieht die Kommission die Gefahr, dass der Rat in Minderheitsfraktionen zersplittert wird, und es schwieriger wird, Mehrheiten zu finden.

Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben, da die Mindestzahl 5 vor allem politisch und historisch bedingt sei. Fraktionslose würden von einem wichtigen Teil der Parlamentsarbeit ausgeschlossen, können sie doch ohne Fraktionsbindung keinen Einsitz in die parlamentarischen Kommissionen nehmen. Zudem würden kleine Parteien dadurch benachteiligt, dass sie keine Beiträge des Bundes erhalten, um ein Fraktionssekretariat aufzubauen.

Die Kommission tagte am 2. und 3. September 2004 unter dem Vorsitz von Hermann Weyeneth (SVP, BE) in Bern.

Bern, 03.09.2004    Parlamentsdienste