Nachdem der Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung 1999-2003" diesen Sommer im Nationalrat keine Mehrheit finden konnte, haben die Nationalräte Lustenberger (CVP/LU) und Rey (SP/VS) parlamentarische Initiativen eingereicht. Lustenberger (04.438) fordert eine neue Form der Beratung, Rey (04.449) verlangt eine Rückkehr zum früheren System der Kenntnisnahme des Berichtes des Bundesrates, verbunden mit Richtlinienmotionen. Nationalrat Lustenberger vermisste bei der diesjährigen Behandlung der Legislaturplanung insbesondere die nötige Beschränkung auf das Wesentliche. Nationalrat Rey bezweifelt zudem, dass das neue Verfahren von einer zweckmässigen Kompetenzverteilung zwischen Parlament und Regierung ausgeht.
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates ist mit den Initianten einig, dass das neue Verfahren der Behandlung der Legislaturplanung bei seiner ersten Anwendung in diesem Jahr nicht zu befriedigen vermochte und dass daher die betreffenden Gesetzesbestimmungen revidiert werden sollen. Die Kommission beschloss mit 21:0 (04.438) bzw. 17:1 Stimmen bei 2 Enthaltungen (04.449), beiden Initiativen Folge zu geben. Mit dieser Beschlussfassung bleibt die Grundsatzfrage noch offen, ob die Kommission die mit dem neuen Parlamentsgesetz eingeführte Beschlussfassung des Parlamentes über die Planung in Form eines einfachen Bundesbeschlusses mit Verbesserungen beibehalten oder ob sie zum früheren System zurückkehren möchte.
Die Spezialkommission Legislaturplanung" hatte am 10. September 2004 im Rahmen einer Auswertung der gemachten Erfahrungen der SPK mit 10:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Empfehlung abgegeben, an der Form des Bundesbeschlusses festzuhalten, weil so das Parlament als für die Gesetzgebung zuständiges Organ auf die Planung dieser Gesetzgebung wirksam Einfluss nehmen kann. Durch eine Straffung des Verfahrens sollte eine Konzentration auf das Wesentliche angestrebt werden. Die Beschlussfassung solle verbindlicher und konkreter ausgestaltet werden, indem nicht nur über die allgemeinen Zielsetzungen, sondern auch über das konkrete Gesetzgebungsprogramm beschlossen wird. Die SPK wird diese Fragen näher prüfen, sobald auch ihre Schwesterkommission des Ständerates den Initiativen zugestimmt haben wird.
Im Weiteren hat sich die Kommission mit 17:2 Stimmen bei 3 Enthaltungen deutlich gegen eine von Nationalrat Zisyadis (fraktionslos/VD) eingereichte parlamentarische Initiative ausgesprochen, gemäss welcher der Ständerat neu aus je sieben Vertretern und Vertreterinnen von sieben zu bildenden Regionen der Schweiz zusammengesetzt sein sollte (04.445 Pa.Iv. Umwandlung des Ständerates in einen Rat der Regionen). Die Gliederung der Schweiz in sieben Regionen würde nach Ansicht des Initianten den politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten besser entsprechen als die heutige Aufteilung in die zum Teil sehr kleinen Einheiten der Kantone.
Die Kommission betonte demgegenüber die Bedeutung der Kantone für das politische Leben in der Schweiz. Die Bürger und Bürgerinnen identifizieren sich mit ihrem Kanton und wollen Vertreter und Vertreterinnen ihres Kantons in die eidgenössischen Räte wählen. Die egalitäre Vertretung aller Kantone ungeachtet ihrer Grösse im Ständerat stellt einen Grundpfeiler des schweizerischen Bundesstaates dar. Die vom Initianten gewünschte Reform dürfte nicht allein vom Bund von oben" her initiiert, sondern müsste von der betroffenen Bevölkerung in den Regionen selbst angeregt werden, wofür aber keinerlei Anzeichen zu erkennen sind.
Schliesslich hat die Kommission die von Nationalrat Andreas Gross (SP, ZH) eingereichte parlamentarische Initiative für faire Abstimmungskampagnen (03.436 Pa.Iv. Faire Abstimmungskampagnen) vorgeprüft. Die Initiative verlangt gesetzliche Rahmenbedingungen für faire Abstimmungskampagnen und die Stärkung der Position der Parteien als Träger der politischen Meinungsbildung. Da die Initiative sehr breit formuliert ist, hat sich die Kommission bereits mit möglichen Konkretisierungen auseinandergesetzt. Sie sieht in der Ermöglichung von TV- und Radiospots der Parteien vor Volksabstimmungen ein Mittel zum vermehrten Einbezug der Parteien in Abstimmungskampagnen. Die hierfür notwendigen Sendezeiten sollen den Parteien durch eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes zugestanden werden. Die Kommission hat deshalb der Initiative mit 16:5 Stimmen bei zwei Enthaltungen Folge gegeben.
Bern, 12.11.2004 Parlamentsdienste