Der Ständerat hat am 9. Dezember 2004 mit 20 zu 18 Stimmen beschlossen, auf das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und Abgaben im Bereich des UVEK (03.065 s) nicht einzutreten. Unter anderem wurde das Unterlassen einer Vernehmlassung moniert. Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) hat nun am 17. Januar 2005 im Einverständnis mit Bundesrat Leuenberger den Gesamtbundesrat beauftragt, zu diesem Geschäft nachträglich eine Vernehmlassung durchzuführen. Die KVF hat die Behandlung des Geschäfts und die Abstimmung über Eintreten bis zum Vorliegen der Vernehmlassungsergebnisse - voraussichtlich Ende August 2005 - sistiert.
Die Kommission diskutierte den Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004, welchen der Bundesrat am 13. Dezember 04 veröffentlicht hatte. Die Kommission erachtet den Bericht aus gute Grundlage und begrüsst insbesondere die darin enthaltenen Darlegungen zur volkswirtschaftlichen Bedeutung der schweizerischen Luftfahrt, der Anbindung der Schweiz an die europäischen und weltweiten Zentren, zum Hub Zürich sowie zur Sicherheit in der Luftfahrt. Die Kommission nahm vom Bericht einstimmig Kenntnis und hält ihn für einen Dialog in einem weiteren Kreis bedeutend, so dass sie dem Büro des Nationalrats beantragt, diesen auch im Rat zu traktandieren.
Sodann nahm die Kommission vom Bericht über die Verkehrsverlagerung 2004, einem weiteren Bericht des Bundesrates, Kenntnis. Der vom Gesamtbundesrat am 24. November 04 genehmigte Bericht wird gemäss Verkehrsverlagerungsgesetz den zuständigen parlamentarischen Kommissionen alle zwei Jahre unterbreitet. Er ist der zweite seiner Art und hält fest, dass das gesetzlich vorgeschriebene Zwischenziel per Ende 2003 - die Stabilisierung des alpenquerenden Güterverkehrs auf dem Stand des Jahres 2000 - erreicht worden ist. Die Kommission zweifelt daran, dass mit den bestehenden Massnahmen und bei gleich bleibendem Verkehr das Verlagerungsziel von 650 000 alpenquerenden LKW im Jahr 2009 erreicht werden kann. Der Bundesrat will die Entwicklung bis ins Jahr 2006 weiter beobachten und dann eine Ausführungsgesetzgebung mit verlagerungswirksamen Massnahmen vorlegen. Ein Teil der Kommission wollte sofort Massnahmen ergreifen, um das Verlagerungsziel zu erreichen, ein anderer Teil fragte sich, ob das Verlagerungsziel an sich nicht zu ehrgeizig sei. Zusätzlich verabschiedete die Kommission einstimmig bei einer Enthaltung ein Postulat, welches verlangt, die Fertigstellung der Schwerverkehrskontrollzentren an der A2 voranzutreiben. Diese sollen spätestens im Jahre 2007 ihren Betrieb aufnehmen können.
Schliesslich sprach sich die Kommission über das Vorgehen bezüglich der Ausarbeitung einer Vorlage zur parlamentarischen Initiative Giezendanner. Wiederzulassung von Formel-1-Autorennen (03.411) aus. Nachdem der Nationalrat sich in der vergangenen Herbstsession für die Vorlage ausgesprochen hat, geht es nun um die Umsetzung des Anliegens. Diese ist in gesetzestechnischer Hinsicht relativ einfach. Es bedarf lediglich einer entsprechenden Anpassung von Art. 52 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG). Die Kommission beauftragte ihr Sekretariat und die Verwaltung im nächsten Quartal diesbezüglich eine Gesetzesbestimmung vorzuschlagen und einen Berichtsentwurf auszuarbeiten.
Bern, 18.01.2005 Parlamentsdienste