Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat sich eingehend mit dem bundesrätlichen Entwurf für das Bundesgesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (04.065) auseinandergesetzt. In einer Anhörung, an welcher Vertreter der Exportindustrie, der Gewerkschaften, der Hilfswerke und der Verwaltung teilgenommen haben, wurde die aktuelle Situation der schweizerischen Exportwirtschaft analysiert und entsprechende Anforderungen an das neue Gesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung diskutiert.
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 24. November 2004 eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Exportrisikogarantie (ERG) vorgeschlagen, um die ERG den veränderten Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft anzupassen und die Organisation im Sinne einer effizienten Verwaltungsführung zu modernisieren. Der Gesetzesentwurf des Bundesrates sieht unter anderem zwei grundsätzliche Neuerungen vor: Erstens sollen neu von der ERG auch Geschäfte mit privaten Bestellern, so genannte private Käuferrisiken, versichert werden. Indem sich die schweizerische ERG in diesem Bereich den Praktiken anderer Exportkreditagenturen anpasst, soll ein gewichtiger Standortnachteil für Schweizer Firmen aufgehoben werden. Zugleich kann damit der allgemeinen Entwicklung der fortschreitenden Privatisierung von Staatsbetrieben Rechnung getragen werden. Diese Neuerung erhöht nach Ansicht des Bundesrates die professionellen Anforderungen an den Betrieb der ERG und erfordert eine organisatorische Neuordnung. Der bestehende unselbständige Fonds soll deshalb in ein selbständiges öffentliches Unternehmen (öffentlich-rechtliche Anstalt) mit dem Namen Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) umgewandelt werden. Damit soll eine professionelle und marktnahe Betreuung der Aufgabe mit gleichzeitiger Sicherstellung der strategischen Einflussnahme des Bundes garantiert werden.
Die Kommission hat in diesem Geschäft einstimmig Eintreten beschlossen. Die Detailberatung konnte aus zeitlichen Gründen nicht abgeschlossen werden und wird an der nächsten WAK-N Sitzung vom 24./25. Februar weitergeführt.
Des Weiteren befasste sich die Kommission mit der Bereinigung der Differenzen beim Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (02.010). Die Kommission schliesst sich weitgehend der Position des Ständerates an, einzig bei der Frage der administrativen Vereinfachung und jener der Sanktionen konnten die Differenzen nicht bereinigt werden. Erwähnt sei an dieser Stelle, dass der NR bei der ersten Beratung die Administration vereinfachen wollte, indem dem Arbeitgeber ermöglicht wird, Arbeitnehmende, die kleinere unselbstständige Erwerbstätigkeiten ausüben, in einem Zug bei der AHV-Ausgleichskasse für die verschiedenen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) anzumelden, wobei sich die Ausgleichskasse um die Erhebung der Pflichtbeiträge und einer Pauschalsteuer von 0,5 Prozent (für die DBSt) kümmern sollte. Der Ständerat war zwar mit der vorgeschlagenen Vereinfachung einverstanden, beschränkte aber den Anwendungsbereich dieser Bestimmung praktisch nur auf Privathaushalte, die jemanden für Hausarbeiten beschäftigen. Die WAK hielt das Modell des Ständerates für zu restriktiv und beantragte mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass auch Unternehmen (z.B. Restaurants) die Möglichkeit geboten werden soll, Löhne von Arbeitnehmenden nach diesem System abzurechnen, wobei diese Unternehmen gleichzeitig auch Personen beschäftigen, deren Löhne nach dem gewöhnlichen Verfahren abgerechnet werden. Bei den Sanktionen (Ausschluss von Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens bei Verstössen gegen dieses Gesetz) hatte der Ständerat zusätzlich die Kürzung von Finanzhilfen vorgesehen (z.B. von Direktzahlungen in der Landwirtschaft). Die Kommission hielt diese Sanktion für unverhältnismässig und sprach sich deshalb mit 14 zu 11 Stimmen gegen diese Bestimmung aus. Mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragte die Kommission hingegen, dass Verstösse gegen das Mehrwertsteuergesetz auch mit dem Ausschluss von Aufträgen des öffentlichen Beschäftigungswesens sanktioniert werden können.
Die Kommission genehmigte ausserdem die Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (04.051). Neben der Familienbesteuerung und der Besteuerung des Wohneigentums enthielt das Steuerpaket noch einen dritten Teil, jenen über die Stempelabgaben. Da das Steuerpaket in der Volksabstimmung abgelehnt worden war, musste der Bundesrat erneut eine Botschaft über die Stempelabgaben vorlegen. Diese Botschaft enthält den Gesetzesentwurf, so wie er 2003 vom Parlament angenommen worden war. Die Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben ist notwendig, um das 1999 beschlossene und nur bis Ende 2005 gültige Dringlichkeitsrecht ins ordentliches Recht zu überführen.
Schliesslich setzte sich die Kommission mit den gegenüber dem Ständerat bestehenden Differenzen beim Zollgesetz (03.078) auseinander. Sie beantragt ihrem Rat, sich dem Entwurf des Ständerates anzuschliessen.
Die Kommission hat am 24. und 25. Januar 2005 unter der Leitung von Nationalrat Fulvio Pelli (FDP, TI) und teils im Beisein der Bundesräte Deiss und Merz getagt.
Bern, 26.01.2005 Parlamentsdienste