Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats kommt dem Ständerat bei den Altlasten im Umweltschutzgesetz mit einem Kompromiss entgegen. Sie will die Verwendung von verbautem Holz der schweizerischen CO2-Bilanz anrechnen lassen. Um die Begriffe und Messweisen im Bauwesen zu harmonisieren, will sie selber legiferieren.

Parlamentarische Initiative Baumberger. Altlasten. Untersuchungskosten (98.451). Differenzen

In der Differenzbereinigung legte eine Subkommission unter dem Präsidenten Rechsteiner-Basel der Umweltkommission eine Anpassung des Artikels 32bbis vor, um den Bedenken des Ständerats Rechnung zu tragen. Dieser befürchtete, dass das Gemeinwesen die Ausfallkosten tragen muss, wenn der Grundstückinhaber aus irgendeinem Grund die Kosten für die Sanierung nicht begleichen kann. Der Artikel präzisiert neu in Absatz 1, dass nur die damit verbundenen notwendigen Arbeiten unter diese Bestimmung fallen, so dass möglichst wenig Aushub anfällt und die Kosten für den Verursacher minimiert werden. Die Bestimmung greift nur, wenn der Inhaber im Zeitpunkt des Erwerbs des Standorts von der Belastung und vom Ausmass der Kosten keine Kenntnis haben konnte.

In Absatz 2 wird festgelegt, dass der Inhaber den Kostenanteil der Verursacher trägt, die nicht ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind. Das Gemeinwesen hat keine Ausfallkosten zu tragen.

Die Umweltkommission stimmte diesen Anträgen einstimmig bei einer Enthaltung zu.

Motion Ständerat (Hess Hans). Holz verwenden, um die Kyoto-Ziele zu erreichen (04.3572)

Die Motion Hess vom 7. Oktober 2004 verlangt, dass sich der Bundesrat für eine Anrechnung des verbauten Holzes als CO2-Senke zu den vereinbarten Zielen des Kyoto-Protokolls einsetzt und in der Anwendung der CO2-Gesetzgebung dafür sorgt, dass dieses verbaute Holz in der CO2-Rechnung bilanzwirksam wird. Der Ständerat hat die Motion am 9. Dezember 2004 als Ganzes angenommen, nachdem der Bundesrat in seiner Stellungnahme den zweiten Teil der Motion abgelehnt hatte. Kritische Stimmen befürchten ein Unterwandern der ökologischen Ziele der CO2-Gesetzgebung durch das Anrechnen des Senkeeffekts des verbauten Holzes. Nach der Annahme des ersten Punktes der Motion mit 18 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, hat die Kommission auch den zweiten Punkt mit 11 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen und beantragt damit dem Nationalrat die Motion zur Annahme.

Mit der parlamentarischen Initiative Müller Philipp. Begriffe und Messweisen in Bau- und Nutzungsvorschriften. Harmonisierung (04.456) behandelte die UREK einen Vorstoss, der zum Ziel hat, eine formelle Harmonisierung der Definition der Baubegriffe und Messweisen in den kantonalen Baugesetzen voranzutreiben, wobei der materielle Gehalt dieser Vorschriften jedoch Sache der Kantone und Gemeinden bleiben soll. Dies soll der Bund durch gesetzliche oder sogar verfassungsrechtliche Massnahmen erreichen. Der Bundesrat weist auf die breite Zustimmung der Kantone zur Ausarbeitung einer interkantonalen Vereinbarung hin. Die Konkordats-Lösung wird von der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz BPUK vorangetrieben. Die Kommission war sich über den angestrebten Regelungsbedarf einig; zur Diskussion stand, ob die parlamentarische Initiative oder eine Kommissionsmotion zweckmässiger ist. Mit 11 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung entschied die Kommission, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Die Kommission tagte am 14., 15. und 16. Februar 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Lustenberger (C/LU) und in Anwesenheit von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern.

Bern, 17.02.2005    Parlamentsdienste