Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) hat die Rolle des Bundesrats und der Bundesverwaltung bei der Swissair-Krise und Entstehung der Fluggesellschaft Swiss bereits eingehend untersucht. Die Resultate dieser Untersuchung sind im Bericht vom 19. September 2002 ausführlich dokumentiert. Die Unterstellungen eines Nationalrats zur Rolle von alt Bundesrat Villiger liefern keinerlei Anhaltspunkte, die eine erneute Untersuchung notwendig machen würden. Die damaligen Abklärungen haben klar ergeben, dass Bundesrat Villiger mit seinem grossen Einsatz bei der Gründung der Swiss im Einklang mit den Entscheiden von Bundesrat und Parlament und im öffentlichen Interesse gehandelt hat.

Alt Bundesrat Villiger ist mit Schreiben vom 21. Februar 2005 an die GPK-S gelangt, um die von einem Nationalrat geäusserten Unterstellungen bezüglich seiner Rolle bei der Beschaffung von öffentlichen Finanzen für die Swissair/Swiss überprüfen zu lassen.

Die Abklärungen der GPK-S aus den Jahren 2001/2002 haben ergeben, dass das Engagement des damaligen Bundesratskollegiums und des Vorstehers des EFD im Einklang mit dem öffentlichen Interesse, aber auch unter dem Eindruck der enormen Erwartungen von weiten Kreisen der Bevölkerung stand. Aus volkswirtschaftlichen und verkehrspolitischen Gründen haben sich Bundesrat und Parlament für eine redimensionierte nationale Fluggesellschaft engagiert. Die GPK-S war sich bereits damals im Klaren, dass dieses Engagement je nach der künftigen Entwicklung der nationalen Airline positiv oder negativ beurteilt werden wird (BBl 2003 5462 f.).

Die GPK-S hat bei ihrer Untersuchung im Weiteren festgestellt, dass der Bundesrat die Entwicklung der damaligen Swissair-Krise zu spät erkannt hat und so zu einer Intervention gedrängt wurde. Die GPK-S hielt allerdings fest, dass der dramatische Ausgang der Swissair-Krise auch für den Bundesrat kaum vorhersehbar war. Diese mangelnde Früherkennung erklärt auch den Meinungsumschwung des Bundesrats betreffend den Einsatz von öffentlichen Mitteln. Gemäss einer Medienmitteilung des EFD vom 1. Oktober 2001 hat sich die tatsächliche Tragweite des wirtschaftlichen Debakels der Swissair-Gruppe erst am Wochenende vor dem Grounding offenbart. Der Einsatz von öffentlichen Finanzen wurde lange Zeit auch deshalb ausgeschlossen, weil die Swissair-Gruppe selbst keine Liquiditätsprobleme signalisierte und der Bundesrat nicht ahnen konnte, wie sich die verschiedenen Akteure, insbesondere die Banken, verhalten würden.

Nach Ansicht der GPK-S dürfen solche Umstände und die damaligen Realitäten heute nicht ausgeblendet werden, wenn das Engagement des Bundesrats für die Fluggesellschaft Swiss aus heutiger Sicht beurteilt wird.

Vor diesem Hintergrund liefern die kürzlich von einem Nationalrat geäusserten Unterstellungen zur Rolle des damaligen Vorstehers des EFD keinerlei Anhaltspunkte, welche eine ergänzende Untersuchung der GPK-S notwendig machen würden.

Die GPK-S hat am 22. März 2005 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hofmann (SVP, ZH) getagt.

Bern, 22.03.2005    Parlamentsdienste