Die Finanzkommission hat die Beratungen zum totalrevidierten Finanzhaushaltgesetz in Angriff genommen. In ihrer ersten Sitzung prüfte die Kommission die Übernahme der zwischen Parlament und Bundesrat bestehenden Kompetenzordnung und diskutierte die Auswirkungen des neuen Rechnungsmodells auf die zukünftige parlamentarische Arbeit.

Beratung der Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes

Mit dem Übergang von einem kameralistischen, hin zu einem kaufmännischen Rechnungsmodell des Bundes, drängt sich eine Totalrevision der gesetzlichen Grundlage auf. In der vom Bundesrat unterbreiteten Botschaft wird dargelegt wie die Ausgestaltung des neuen Rechnungsmodells gesetzlich verankert werden soll. An der geltenden Kompetenzordnung zwischen Bundesrat und Parlament soll grundsätzlich festgehalten werden. Für die Finanzkommission gilt es jedoch zu prüfen, welche Auswirkungen die Einführung des neuen Rechnungsmodells auf die parlamentarische Arbeit hat. Angesichts dieser Ausgangslage war das Eintreten für die Mitglieder der vorberatenden Kommission unbestritten. Zur Klärung von Fragen standen der Kommission in der Detailberatung der Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements sowie eine Delegation der Eidgenössischen Finanzverwaltung zur Verfügung.

Das neue Rechnungsmodell lehnt sich an die internationalen Rechnungslegungsstandards IPSAS an. Die damit verbundenen Auswirkungen waren Gegenstand von verschiedenen Diskussionen. So klärte die Kommission beispielsweise ab, ob und in welchem Ausmass eine Anlehnung an IPSAS zweckmässig erscheint. Diese Fragen drängten sich insbesondere im Zusammenhang mit den Bewertungs- und Abschreibungsregeln auf. Die Finanzkommission folgte dabei weitgehend dem Nationalrat.

Einen weiteren Schwerpunkt der Beratung bildete die Ausgestaltung der kreditrechtlichen Regelungen. Im Zentrum der Diskussion stand die Delegation von kreditrechtlichen Kompetenzen. Die Finanzkommission möchte sich dieser Thematik vertieft widmen und hat die Eidgenössische Finanzverwaltung beauftragt, zu einzelnen Fragen zusätzliche Abklärungen zu treffen. Die Kommission wird die Beratungen an ihrer Sitzung vom 19. April 2005 fortsetzen.

Jahresbericht der Finanzdelegation und der Eidg. Finanzkontrolle

Die Finanzkommission nahm die Jahresberichte der Finanzdelegation und der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Kenntnis. Die Mitglieder der Finanzkommission nutzten die Gelegenheit, die Geschäfte der Finanzdelegation durch die Vertreter der ständerätlichen Finanzkommission erläutern zu lassen.

Bern, 23.03.2005    Parlamentsdienste