Die Volksinitiative ,Für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft'(04.054) verlangt eine Übergangsbestimmung zu Artikel 120 der Bundesverfassung, die für die Dauer von fünf Jahren eine Landwirtschaft frei von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) vorschreibt. Den Initianten geht das vor zwei Jahren verabschiedete Gentechnikgesetz (GTG) nicht weit genug, und sie wollen mit dieser Initiative ein befristetes Verbot der Einführung und der Inverkehrbringung von gentechnisch veränderten, vermehrungsfähigen Pflanzen, inklusive deren Teile und Saatgut, erreichen. Dasselbe Verbot würde auch für genetisch veränderte Tiere gelten, die für Lebensmittel und andere landwirtschaftlichen Erzeugnisse bestimmt sind - allerdings verbietet Art. 9 GTG bereits gentechnisch veränderte Wirbeltiere ausserhalb von Forschung, Therapie und Diagnostik. Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Initiative, mit der Begründung, dass die Anliegen der Initianten zum grossen Teil schon durch das geltende Gentechnikgesetz gedeckt sind und ein darüber hinaus gehendes befristetes Verbot internationalen Vereinbarungen widerspricht.
Die Kommission debattierte nochmals eingehend über die Auswirkungen eines Moratoriums im internationalen Rahmen, über die allfälligen Auswirkungen auf die Forschung und über die Problematik der Koexistenz von gentechnischer" und gentechnikfreier" Landwirtschaft in der Schweiz. Sie hörte dazu verschiedene Experten. Insbesondere für die Gegner der Initiative sind diese Fragen noch nicht geregelt. Eine klärende Rechtssprechung der WTO wird im Zusammenhang mit der Klage gegen das de-facto Moratorium in der EU in diesem Sommer erwartet. Daher wurde beantragt, dieses Geschäft zu sistieren und den Ausgang des WTO-Verfahrens abzuwarten. Dieser Antrag wurde mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt. Zudem wurde ein Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat gestellt mit dem Auftrag, einen Gegenvorschlag zu erarbeiten, der auf die Problematik der Koexistenz eingeht. Auch dieser Antrag wurde mit 15 zu 8 Stimmen zurückgewiesen.
Am Ende einer teilweise feurigen Debatte wurde ein Antrag zur Annahme der Volksinitiative mit 13:10 Stimmern bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Diese relativ knappe Mehrheit verspricht eine spannende Debatte in der Sommersession des Nationalrates, da zum Rückweisungsantrag und zum Entwurf des Bundesrates Minderheitsanträge vorliegen.
Die Kommission tagte am 14./15. April 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Kathy Riklin (CVP/ZH) in Bern.
Bern, 15.04.2005 Parlamentsdienste