Die Kommission hatte an ihrer Sitzung von Mitte April 05 beschlossen, das Monopol auf der letzten Meile zu liberalisieren. Sie bestätigte diesen Entscheid an der heutigen Sitzung und hielt fest, dass alternative Anbieter, welche ungenügend in eigene Infrastrukturen investieren, vom schnellen Bitstrom Zugang ausgeschlossen werden können.

Bei der Revision des Fernmeldegesetzes (03.073) ist der Ständerat Zweitrat. Der Nationalrat hatte anlässlich der Herbstsession 04 den Zugang zu den Hausanschlüssen der Swisscom auf dem Kupferkabel, sowie zu Mietleitungen und Kabelkanälen für andere Anbieterinnen zu kostenorientierten Preisen geöffnet. Beim Bitstromzugang sah er vor, dass die marktbeherrschende Anbieterin diesen während sechs Jahren für zwei Jahre öffnen muss. Danach sollten die anderen Anbieterinnen eigene Investitionen getätigt haben.

Der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerates will die Öffnung der letzen Meile nicht auf das Netz der Swisscom beschränken und will den Bitstrom Zugang vollständig liberalisieren. Diesen Entscheid fasste sie bereits an der letzten Sitzung mit 8 zu 2 Stimmen. Damals gab die Kommission dem Bundesrat die Kompetenz, die im Gesetz vorgesehen Zugangsformen aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung zu streichen oder zu ändern. Heute entschied die KVF mit 10 zu 1 Stimme diese Kompetenz der Bundesversammlung zu erteilen

Weiter formulierte die Kommission Rahmenbedingungen für den Zugang zum Bitstrom, um Investitionen in eine eigene Infrastruktur oder einen nachhaltigen Wettbewerb zu fördern. So kann der Bundesrat nach einer Übergangsfrist von 3 Jahren das Recht auf schnellen Bitstromzugang mit Auflagen verbinden. Die Einzelheiten dazu sollen in einer Verordnung festgelegt werden.

In der Gesamtabstimmung verabschiedete die Kommission die Vorlage mit 9 zu 2 Stimmen. Das Geschäft wird im Ständerat in der Sommersession voraussichtlich am 7. Juni 05 beraten werden

Bern, 12.05.2005    Parlamentsdienste