Die ständerätliche Verkehrskommission hat sich einstimmig für die Bewilligung von 24 Mio. Fr. für eine Kapazitätsstudie auf den Nord-Süd-Achsen des schweizerischen Schienennetzes ausgesprochen, um bis zur Gesamtschau über alle Eisenbahn-Grossprojekte im Jahr 2007 über aktuelle Planungsgrundlagen zu verfügen. Ebenfalls zugestimmt hat sie 15 Mio. Fr. für allfälligen Grundstückerwerb zur Trassensicherung heute noch zurückgestellter NEAT-Strecken.
Die KVF verabschiedet eine Motion, die vom Bundesrat einen allgemeinen Verfassungsartikel über die Grundversorgung fordert.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerates hat sich am 12. Mai 2005 u.a. mit der Botschaft (04.057) „Kapazitätsanalyse der Nord-Süd-Achsen des schweizerischen Schienennetzes und Trassensicherung für die zurückgestellten NEAT-Strecken" befasst, die zwei Ziele verfolgt: Erstens sollen mit 24 Millionen Franken aktuelle Planungsgrundlagen geschaffen werden, die Kapazitätsengpässe ebenso aufzeigen wie fundierte Betriebsanalysen zukünftiger NEAT-Strecken vornehmen, ferner soll ein Vorprojekt für die Linienführung „Berg lang geschlossen" im Kanton Uri ausgearbeitet und grundsätzlich Finanzierungsmöglichkeiten für Ausbauten auf den Nord-Süd-Achsen geprüft werden. Diese Resultate werden u.a. die Grundlage für die bereits angekündigte Gesamtüberprüfung aller Eisenbahn-Grossprojekte in den Jahren 2007 darstellen. Die Kommission begrüsst ausdrücklich die vom Bundesrat geäusserte Absicht, nicht nur technische und verkehrliche Aspekte in seine Analysen einzubeziehen, sondern auch betriebswirtschaftliche, finanzielle und politische Fragen vertieft zu prüfen. Dem entsprechenden Bundesbeschluss hat sie deshalb einstimmig zugestimmt. Zweitens werden 15 Millionen Franken eingestellt, um nötigenfalls durch den Kauf von Grundstücken die Trassen der heute noch zurückgestellten NEAT-Strecken der zweiten Etappe zu sichern. Auch diesen Beschluss hat die KVF als übliche und sinnvolle Vorsichtsmassnahme einstimmig gutgeheissen.

Die Kommission hat zudem den Bericht des Bundesrates über die Grundversorgung in der Infrastruktur (04.076) behandelt. Dieser Bericht, der auf eine im Jahr 2000 von beiden Räten verabschiedete Motion (00.3215) zurückgeht, beinhaltet eine Gesamtschau und eine umfassende Beurteilung des Service public in der Infrastruktur sowie Leitlinien für die künftige Grundversorgungspolitik des Bundesrates. Dabei bekräftigt der Bundesrat an seiner Strategie festzuhalten, die Grundversorgung je nach Sektor im Einzelfall zu definieren. Die Kommission nimmt von dem sehr ausführlichen Bericht Kenntnis, kommt aber zu einem anderen Schluss als der Bundesrat. In einer Kommissionsmotion (05.3232) beauftragt sie deshalb einstimmig den Bundesrat, einen allgemeinen Verfassungsartikel über die Grundversorgung auszuarbeiten. So soll der im Rahmen des NFA (01.074) eingefügte Art. 43a BV mit einer offen gestalteten Formulierung ergänzt werden, welche die Prinzipien der Grundversorgung festhält. Inhaltlich soll sich diese Verfassungsbestimmung am Bericht und an der zurzeit sistierten pa. Iv. Maissen (03.465) orientieren. Der Bericht und die verabschiedete Motion werden voraussichtlich am 16. Juni im Ständerat behandelt.

Die eintägige Sitzung fand in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Escher (VS/CVP) statt.

Bern, 13.05.2005    Parlamentsdienste