Die Rehabilitierungskommission der Bundesversammlung hat in zehn Fällen einstimmig die Aufhebung von Strafurteilen wegen Fluchthilfe festgestellt. Die aufgehobenen Urteile sind die ersten Ergebnisse der von der Kommission im Bundesarchiv durchgeführten Nachforschungen.

Die Rehabilitierungskommission der Bundesversammlung hat auf Antrag oder von Amtes wegen festzustellen, ob durch das Bundesgesetz über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Personen, die zur Zeit des Nationalsozialismus verfolgten Menschen zur Flucht verhalfen, ein bestimmtes Strafurteil aufgehoben worden ist. Seitdem dieses Gesetz am 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt worden ist, sind bereits 43 Gesuche behandelt worden, die entweder von den verurteilten Personen selbst, ihren Angehörigen oder von geeigneten Organisationen eingereicht wurden. Die Kommission hat in den letzten Monaten Nachforschungen zu über 31'000 Strafurteilen, die zwischen 1941 und 1946 von Militärgerichten gefällt wurden, angestellt. Zehn dieser Fälle sind der Kommission am 1. Juni 2005 zu einem Feststellungsentscheid vorgelegt worden. Bei den Personen handelt es sich in 9 Fällen um Schweizer Bürger und in einem Fall um einen zu jener Zeit Staatenlosen.

Die Kommission hat einstimmig festgestellt, dass die zehn während des Zweiten Weltkriegs verurteilten Personen durch das Gesetz rehabilitiert und die entsprechenden Urteile aufgehoben sind. Diese Personen haben zwischen September 1942 und September 1944 dank ihrer direkten oder indirekten Hilfe über 25 Flüchtlingen ermöglicht, in der Schweiz Zuflucht zu finden. Die Kommission weist darauf hin, dass diese Fluchthelfer zum grössten Teil aus humanitären Gründen oder aus Mitleid mit den Flüchtlingen gehandelt haben.

Die Kommission hat beschlossen, acht dieser Entscheide vollumfänglich zu veröffentlichen. Diese finden sich demnächst auf der Internetseite der Kommission (http://www.parlement.ch/f/homepage/ko-weitere-kommissionen/ko-rehab.htm) und betreffen folgende Personen :

Pierre Besomi war am 24. März 1944 einem französischen Flüchtling behilflich, die schweizerische Grenze unter Umgehung der Grenzkontrollen zu passieren. Am 19. Juni 1944 wurde er zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 30 Tagen verurteilt.

Samuel Louis Dürrenmatt führte am 10. November 1942 eine polnische Jüdin von Frankreich her ausserhalb der offiziellen Grenzübergänge in die Schweiz. Am 26. Januar 1943 wurde er zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 20 Tagen verurteilt.

Gaston Haeberli führte am 30. November 1942 zwei französische Flüchtlinge bei Les Brenets ausserhalb der offiziellen Grenzübergänge in die Schweiz. Er wurde am 10. Februar 1943 zu einer Gefängnisstrafe von 2 Monaten verurteilt.

Fritz-Robert Jeanneret führte am 25. Dezember 1942 eine polnische jüdische Emigrantin ausserhalb der offiziellen Grenzübergänge in die Schweiz. Er wurde am 10. Februar 1943 zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt.

Paul Küng führte am 17. September 1942 mit seinem Ruderboot von Ivoire aus neun jüdische Flüchtlinge über den Genfersee nach Prangins. Er wurde am 8. Juni 1943 zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 2 Monaten und zu einer Busse von 50 Franken verurteilt.

Friedrich Albert Roth war am 24. September 1944 einem ungarischen Flüchtling behilflich, die schweizerische Grenze unter Umgehung der schweizerischen Grenzkontrollen zu überschreiten. Er wurde am 25. März 1946 zu einem Monat Gefängnis verurteilt.

Marc Simon führte am 3. Oktober 1942 einen belgischen jüdischen Flüchtling ausserhalb der offiziellen Grenzübergänge bei Moron über den Doubs in die Schweiz. Er wurde am 25. November 1942 zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 3 Monaten verurteilt.

Pierre Wollmann führte am 21. September 1943 und am 12. November 1943 je 4 Flüchtlinge, die die Grenze ausserhalb der zugelassenen Grenzübergänge überschritten hatten, von Réclère beziehungsweise von Courtedoux nach Biel. Am 15. November 1943 brachte er zwei weitere Flüchtlinge aus der Gegend von Porrentruy nach Biel. Pierre Wollman wurde am 20. April 1944 disziplinarisch zu 8 Tagen Haft verurteilt.

Die Kommission hat zudem die Rehabilitierung einer Person festgestellt, die im Herbst 1942 versuchte, mit Unterstützung eines Fluchthelfers ihre Mutter, der eine Deportation nach Osteuropa drohte, in die Schweiz zu bringen. Das Militärgericht bestrafte diese Person disziplinarisch mit 100 Franken Busse. Schliesslich hat die Kommission die Rehabilitierung einer Person festgestellt, die disziplinarisch zu 5 Tagen Haft verurteilt wurde, weil sie im Herbst 1943 andere Fluchthelfer begleitete, welche Flüchtlingen bei der Einreise ausserhalb der offiziellen Grenzübergänge behilflich waren.

Die Kommission hat am 1. Juni 2005 unter dem Vorsitz von Ständerätin Françoise Saudan (GE/FDP) in Bern getagt.

Bern, 01.06.2005    Parlamentsdienste