Die APK-N hat sich mit den Entscheiden, die der Bundesrat anlässlich seiner Klausur vom 18. Mai 2005 über die schweizerische Aussenpolitik gefällt hat, intensiv auseinandergesetzt. Mit grossem Unbehagen hat die Kommission feststellen müssen, dass der Bundesrat bei aussenpolitischen Entscheiden von grundlegender Bedeutung es nicht für nötig erachtet hat, die Aussenpolitischen Kommissionen zu konsultieren. Nach Ansicht der Kommission hat er das im Art. 166 der Bundesverfassung und im Art. 24 des Parlamentsgesetzes verankerte Mitwirkungsrecht des Parlaments in der Gestaltung der Aussenpolitik missachtet. Inhaltlich wurden insbesondere das unter verschiedenen Gesichtspunkten unklare Verhältnis zwischen den weiterhin als prioritär erklärten Beziehungen der Schweiz zur EU und der neu auszubauenden privilegierten Partnerschaft mit den USA kritisiert.
Die Tendenz des Bundesrats, die Mitwirkungsrechte des Parlaments in der Aussenpolitik ausser Betracht zu lassen, hat die APK-N auch in Bezug auf den Zwischenbericht der Schweiz über die Milleniums-Entwicklungsziele mit Erstauen festgestellt. So sollen im Bericht die Eckwerte für die schweizerische Delegation am UNO-Millenium+5-Gipfel bereits definitiv festgelegt worden sein, was jeglicher Einfluss der Aussenpolitischen Kommissionen ausschliessen würde. Im Hinblick auf die Teilnahme der Schweiz an diesem Gipfel wird die Kommission dem Bundesrat ein Schreiben richten, um ihn aufzufordern, ihr eine Darstellung von klar umschriebenen Richtlinien zur Stellungnahme zu unterbreiten.
In materieller Hinsicht begrüsst die Kommission die in diesem Bericht vorgenommene Inventaraufnahme sämtlicher Tätigkeiten, durch welche die Schweiz zur Erreichung der Milleniums-Entwicklungsziele beiträgt. Das qualitativ hoch stehende und vielfältige Engagement der Schweiz wurde gewürdigt. Dennoch wurde in der Kommission auf verschiedene Schwächen des Berichtes hingewiesen. Hervorgehoben wurde namentlich die Diskrepanz zwischen den gesteckten Zielen und den ungenügenden finanziellen Mitteln um diese wirklich erreichen zu können. In diesem Zusammenhang wurde die buchhalterische Anpassung des Prozentsatzes der schweizerischen Entwicklungshilfe auf 0,4 des BIP kritisiert. Des Weiteren wurde bemängelt, dass der Bericht nicht aufzeigt, mit welchen konkreten Massnahmen und Fahrplan die Schweiz die Milleniums-Entwicklungsziele verwirklichen will.
Die Erklärung der Schweiz zugunsten der Unabhängigkeit Kosovos vor dem UNO-Sicherheitsrat wurde von einer grossen Mehrheit der Kommission als voreilig bedauert. Dadurch riskiert die Schweiz, sich die Möglichkeit zu verbauen, als Vermittlerin bei künftigen Verhandlungen der involvierten Parteien eine Rolle zu spielen. Die Kommission möchte an ihrer nächsten Sitzung im August diese Frage mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey wieder aufnehmen und vertiefen. Zur Diskussion wird ebenfalls die Tatsache stehen, dass die Kommission auch in diesem Fall, d.h. bei der Gestaltung einer wichtigen aussenpolitischen Initiative der Schweiz, nicht einbezogen wurde.
Im Rahmen eines Mitberichts zuhanden der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat die APK-N den Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2006 und 2007 (05.026) beraten. Nachdem sie einen Nichteintretensantrag mit 17 zu 6 Stimmen verworfen hatte, stimmte sie dem zweijährigen Rahmenkredit von 34 Millionen Franken mit dem gleichen Stimmenverhältnis zu. Die APK-N ist mit der Neuorientierung der Strukturen der schweizerischen Exportförderung grundsätzlich einverstanden und begrüsst die erzielten Fortschritte sowie die verbesserte Netzwerkkoordination zwischen den verschiedenen Dienstleistungserbringern. Indes ist die Kommission der Meinung, dass die unklaren Weisungsbefugnisse sowie die noch lückenhafte Koordination zwischen dem EDA und dem EVD im Rahmen der Exportförderung genauer definiert und verbessert werden müssen.
Ferner hat sich die Kommission mit den aktuellen Reformbestrebungen des Institut universitaire des hautes études internationales (IUHEI) und dem künftigen Pol der internationalen Studien in Genf befasst. Darüber hat sie sich mit Roger de Weck, Präsident des Stiftungsrates, und Philippe Burrin, Direktor des Institutes, unterhalten. Die Kommission begrüsst die angestrebte Umgestaltung, welche das Profil Genf als Kompetenzzentrum für internationale Studien verstärken wird.
Des Weiteren hat die Kommission mit Laurent Moutinot, Regierungsrat des Kantons Genf, aktuelle Fragen im Zusammenhang mit dem internationalen Genf diskutiert.
Zudem hat die Kommission Anhörungen zu aktuellen geopolitischen Fragestellungen durchgeführt. Vier Themen wurden aufgegriffen: die Aussenpolitik der USA, die Krisen- und Konfliktherden vom Nahen Osten bis zu Zentralasien, die asymmetrischen Kriegsformen und die Umsetzung des humanitären Rechts in derartigen Konflikten.
Schliesslich hat die Kommission an einem Festakt zum 60. Jahrestag der UNO im Palais des Nations teilgenommen.
Die Kommission hat am 27./28. Juni 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrat Erwin Jutzet (SP/FR) in Genf, beim Institut universitaire des hautes études internationales, getagt.
Bern, 29.06.2005 Parlamentsdienste