Die Kommission stimmte dem neuen Seilbahngesetz mit geringen Änderungen zu. Es ist bereit für die Wintersession. Einen Entscheid zur Rückweisung der Bahnreform 2 an den Bundesrat will die Kommission erst an der nächsten Sitzung fassen.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerates führte die Detailberatung zum Seilbahngesetz (04.085) durch und verabschiedete die Vorlage einstimmig zuhanden des Ständerates. Das neu geschaffene Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung basiert auf Artikel 87 der Bundesverfassung und erklärt die Seilbahnen ausdrücklich zur Bundessache. Diese umfassende Gesetzgebungskompetenz des Bundes ermöglicht es, Verfahren und Zuständigkeiten für den gesamten Seilbahnbereich zu vereinheitlichen. In technischer Hinsicht wird gleichzeitig eine Harmonisierung mit der EG-Richtlinie über Seilbahnen für den Personenverkehr sichergestellt.

Die Kommission folgte weitgehend den Anträgen des Bundesrates und sprach sich für die Zusammenfassung des Konzessions- und Bewilligungsverfahrens für Seilbahnen aus. Einzig für Skilifte und Kleinluftseilbahnen bleiben weiterhin die Kantone zuständig. Eingehend diskutierte die Kommission Artikel 6 der Vorlage, insbesondere wer die sicherheitsrelevanten Aspekte im Bewilligungsverfahren beurteilt. Die KVF fügte diesem Artikel einstimmig einen dritten Absatz an, der besagt, dass die Sicherheitsgutachten von unabhängigen Stellen zu erarbeiten sind. Weiter entschied sie sich in Artikel 7 Absatz 1 mit 9 zu 2 Stimmen für eine weniger restriktive Lösung betreffend Enteignungsrecht, indem demjenigen, der eine Seilbahn bauen oder betreiben will, das Enteignungsrecht gemäss Bundesgesetzgebung zusteht, sofern die Anlage der Nutzungsplanung entspricht. Schliesslich legte die Kommission in Artikel 9 mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen fest, dass das Plangenehmigungsverfahren von allen involvierten Behörden beförderlich zu behandeln sei. Dabei soll der Bundesrat die Fristen festlegen.

Sodann diskutierte die Kommission länger über den Rückweisungsentscheid des Nationalrates an den Bundesrat betreffend Bahnreform 2 (05.028). Nach Parlamentsgesetz kann der Ständerat diesem nur zustimmen oder ihn ablehnen. Die Kommission will sich aber noch eingehender mit den Konsequenzen einer Rückweisung an den Bundesrat befassen. Sie wird das Geschäft an ihrer nächsten Sitzung vom 10. November 05 weiter beraten.

Die KVF des Ständerates führte die dreitägige Sitzung im Kanton Wallis, im Heimatkanton ihres Präsidenten, Ständerat Rolf Escher, durch. Sie tagte im Feriendorf Fiesch und in Brig, besuchte Visperterminen, die NEAT-Baustelle in Raron und Niedergesteln.

Bern, 21.10.2005    Parlamentsdienste