Trotz kurzer Fristen für die Beratung der Vernehmlassungsergebnisse will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) die neue Spitalfinanzierung und die Verbesserung des Risikoausgleichs in die Wintersession 2005 bringen. Den Anträgen des Nationalrats betreffend Verfahrensstraffung in der IV stimmt sie unter Vorbehalt eines allfälligen Mitberichts der Kommission für Rechtsfragen zu.

In der Herbstsession hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) dem Ständerates ein neues Modell für die Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) Spitalfinanzierung (04.061s) vorgelegt, das die Gleichbehandlung der ambulanten und stationären Leistungen, Gleichbehandlung der in öffentlichen und privaten Spitäler erbrachten Leistungen gemäss KVG sowie Gleichbehandlung aller obligatorisch versicherten Personen vorsieht. Der Ständerat hatte die Vorlage an die Kommission zurückgewiesen mit der Auflage, sie den Kantonen zur Vernehmlassung zu unterbreiten. Eine konsolidierte Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) ist auf den 17. November 2005 zu erwarten. Trotz dieser sehr knappen Frist beschloss die Kommission, das Geschäft an ihrer Sitzung vom 21. November 2005 zu traktandieren und wenn möglich in der Wintersession erneut dem Ständerat zu unterbreiten.

Im Weiteren nahm die Kommission Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung zu ihrem Modell betreffend Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend den Risikoausgleich (05-08). Die Vernehmlassungsergebnisse waren geteilt und zum Teil sehr differenziert. Die Kommission ist nach wie vor der Überzeugung, dass ein Einbezug von zusätzlichen Kriterien in den Risikoausgleich (heute werden nur Alter und Geschlecht berücksichtigt) unumgänglich ist; die Ressourcen der Kassen sollen für ein effizientes Kostenmanagement, nicht für die Gründung von Billigkassen zur Selektion von guten Risiken eingesetzt werden. In Abänderung des Vernehmlassungsentwurfs will sie aber vorerst nur das Kriterium „Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim" im Gesetz verankern. Das Kriterium der Diagnosen, die ein erhöhtes Krankheitsrisiko darstellen, soll als Kann-Formulierung in die Kompetenz des Bundesrates gestellt werden. - An ihrer nächsten Sitzung vom 21. November wird die Kommission über die neuen Formulierungen entscheiden und die Vorlage wenn möglich zusammen mit der Spitalfinanzierung in der Wintersession unterbreiten.

Einen weiteren Schwerpunkt der Kommissionsarbeit bildete die Beratung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG). Massnahmen zur Verfahrensstraffung (05.034), der der Nationalrat in der Herbstsession 2005 zugestimmt hatte. Obwohl sich die Kommission gegenüber der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen eher skeptisch äusserte, hält sie die Vorlage für einen Schritt in die richtige Richtung und trat ohne Opposition darauf ein. In der Detailberatung folgte sie den Anträgen des Nationalrats: Mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmte die Kommissionsmehrheit der Ersetzung des Einspracheverfahrens durch das Vorbescheidverfahren zu. Sodann äusserte sich die Kommission gegen die Aufhebung des Fristenstillstandes für das Verwaltungsverfahren. Schliesslich stimmte die Mehrheit mit 9 zu 2 Stimmen ohne Enthaltungen für die Einschränkung der Kognition des Bundesgerichts bei Entscheiden über Leistungen der IV. Während die Mehrheit diese Änderung als ein Mittel zur Eindämmung der Kosten begrüsst, fürchtet die Minderheit um die Glaubwürdigkeit des Gesetzgebers. Die volle Kognition des Bundesgerichts bei IV-Entscheiden war nämlich Bestandteil eines Kompromisses gewesen, den die Parteien bei der Beratung des Bundesgesetzes über das Bundesgericht beschlossen hatten. Das Bundesgerichtsgesetz wurde am 17. Juni 2005 verabschiedet, ist aber noch nicht in Kraft gesetzt. - Im Hinblick auf einen allfälligen Mitbericht der gleichzeitig tagenden Rechtskommission wurde die Gesamtabstimmung noch nicht durchgeführt.

Im Übrigen hat die Kommission drei Motionen des Nationalrats zugestimmt: Der Motion (Hubmann). Mehr Transparenz bei klinischen Studien (05.3136), der Motion (Müller Walter). Mehr Wettbewerb bei der Beschaffung von IV-Hilfsmitteln (05.3154) sowie der Motion (Meier-Schatz). IV-Revision. Wettbewerb im Bereich der Hilfsmittel und Instrumente (05.3276).

Die Kommission tagte am 31. Oktober und 1. November 2005 in Genf unter dem Vorsitz von Christiane Brunner (SP, GE) und in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin.

Bern, 02.11.2005    Parlamentsdienste