Die ständerätliche Finanzkommission liess sich an ihrer 3. Plenarsitzung über die Ergebnisse der Beratungen des Voranschlags 2006 und des Nachtrags II zum Voranschlag 2005 in den Subkommission orientieren. In Anwesenheit der Departementsvorstehenden, des Präsidenten des Bundesgerichts und der Bundeskanzlerin wurden die Ergebnisse evaluiert und der Voranschlag zuhanden des Ständerates verabschiedet. Gegenüber dem bundesrätlichen Antrag nahm die Kommission Kürzungen von rund 78 Millionen Franken vor.

Punktuelle Abweichungen zum bundesrätlichen Voranschlag 2006

Die Berichterstattung aus den Subkommissionen zeigt, dass der kurzfristigen finanziellen Steuerung im Voranschlag 2006 erwartungsgemäss enge Grenzen gesetzt sind. Dies ist eine der Folgen der beiden Entlastungsprogramme EP 03 und 04 sowie der Aufgabenverzichtsplanung. Die Kommission spricht sich für eine geordnete und verlässliche Fortsetzung des vom Parlament in früheren Entscheidungen definierten Sanierungsprozesses aus. Dieser lässt im Jahr 2006 nochmals ein Defizit zu. 2007 muss ein ausgeglichener Haushalt resultieren, was vom Bundesrat ausdrücklich anerkannt wird. Unter Beachtung dieses Grundsatzes hat die Kommission in Anwesenheit der Departementchefs und von Verwaltungsvertretern verschiedene Kürzungsmöglichkeiten eingehend geprüft und umgesetzt. Die Finanzkommission wird dem Ständerat ein Budget beantragen, das gegenüber dem ursprünglichen bundesrätlichen Vorschlag eine weitere Ausgabenreduktion im Umfang von rund 78 Mio. enthält. Davon sind gemäss einem nachträglichen Antrag des Bundesrates 70 Millionen Franken auf die rückläufige Zahl von Asylgesuchen zurückzuführen. Zu zusätzlichen Kürzungen hat sich die Kommission insbesondere dann entschieden, wenn aufgrund überarbeiteter Planungswerte mit Minderausgaben zu rechnen ist. Für die Kommission wesentlich war zudem, dass die zusätzlichen Sparanstrengungen auf Bundesebene nicht zu Mehrbelastungen bei Kantonen und Gemeinden führen.

Stellungnahme zur Porta Alpina

Im Rahmen der Beratungen des Voranschlags des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD) befasste sich die Kommission eingehend mit dem bundesrätlichen Entscheid betreffend die Vorinvestitionen zugunsten der Porta Alpina. Die Finanzkommission liess sich von den Verwaltungsvertretern insbesondere über den vom Bundesrat vorgesehenen Finanzierungsmechanismus und die dem Geschäft zu Grunde liegenden zeitlichen Restriktionen orientieren. Soll die Entscheidungskompetenz des Parlamentes nicht eingeschränkt werden, ist es aufgrund des gewählten Finanzierungsmechanismus und der technisch bedingten zeitlichen Restriktionen unausweichlich, dass sich die Eidg. Räte in der bevorstehenden Wintersession im Rahmen der Beratungen des Voranschlags über die Vorinvestitionen zugunsten der Porta Alpina eine Meinung bilden. Die Finanzkommission hat den Bundesbeschluss über den Voranschlag 2006 mit einem neuen Absatz ergänzt, wonach der Zahlungskredit für technische Verbesserungen bei den konzessionierten Transportunternehmungen, aus dem der Bundesrat das Vorhaben teilweise finanzieren will, für diesen Zweck nicht verwendet werden darf. Zusätzlich hat die Kommission das UVEK und das EVD beauftragt, noch vor der Wintersession in einem Bericht zu den zahlreichen hängigen Fragen Stellung zu nehmen und die Entscheidgrundlagen des Bundesrates darzustellen.

Fortschritte bezüglich mittel- und längerfristigen Steuerungsmöglichkeiten des Finanzhaushaltes

An der 2. Plenarsitzung vom 17. Oktober 2005 zum Voranschlag 2006 und zum Bericht des Finanzplans 2007 - 2009 diskutierte die Kommission verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten betreffend Gestaltung der zukünftigen Finanzpläne. Sie beauftragte das Finanzdepartement bzw. die Finanzverwaltung, zusätzliche Entscheidungsgrundlagen aufzubereiten. Die Kommission hat nun an ihrer 3. Plenarsitzung vom vorgelegten Arbeitspapier Kenntnis genommen und stellt mit Befriedigung fest, dass die finanzpolitisch begründeten Bedürfnisse aufgenommen wurden. Die im gemeinsamen Dialog bearbeiteten Ideen werden zukünftig in den folgenden Bereichen zu Verbesserungen führen: Verknüpfung der Sach- mit der Finanzplanung mit Hilfe der vom Bundesrat zurzeit bearbeiteten Portfolioanalyse, Vergleichbarkeit des Voranschlags mit dem Finanzplan, Ausweitung des Planungshorizonts in strategisch wichtigen Aufgabenbereichen, präzisierte Kriterien zur Aufnahme von Vorhaben in den Finanzplan. Die Finanzkommission geht von einer rechtlichen Umsetzung im Rahmen der neuen Finanzhaushaltsverordnung aus. Diese soll der Kommission vom Finanzdepartement im Januar 2006 zur Konsultation vorgelegt werden.

Bern, 09.11.2005    Parlamentsdienste