Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt mit 13 zu 7 Stimmen, die Vorlage zur besseren Bekämpfung von Gewalt und insbesondere von Gewalt an Sportveranstaltungen (05.065) anzunehmen.  Weiter müssen nach Auffassung der Kommission die Bestimmungen über den Vorsorgeausgleich bei Scheidungen revidiert werden; sie hat eine Motion angenommen, die den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage beauftragt.

Die Kommission beantragt mit 13 zu 7 Stimmen, die Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit anzunehmen (05.065 Sportveranstaltungen. Massnahmen gegen Gewaltpropaganda). Diese Vorlage sieht im Hinblick auf Euro 2008 Massnahmen für eine bessere vorbeugende Bekämpfung von Gewalt, vor allem von Gewalt an Sportveranstaltungen vor.

Was die Bekämpfung des Hooliganismus betrifft, beantragt die Kommission, die in der Vorlage vorgesehenen kaskadenartig abgestimmten Massnahmen anzunehmen. Bei den vom Bundesrat vorgeschlagenen vorwiegend polizeilichen Massnahmen handelt es sich um das Rayonverbot, die Ausreisebeschränkung, die Meldeauflage und den Polizeigewahrsam.

Die Mehrheit der Kommission stimmt dem vorgeschlagenen Massnahmekatalog zu. Bei der Ausreisebeschränkung beantragt sie allerdings eine Verschärfung in dem Sinne, dass die Beschränkung um einen Tag über das Ende der Sportveranstaltung hinaus verlängert werden kann. Zudem soll die Möglichkeit, beim Bundesamt ein solches Verbot zu beantragen, nicht nur den Kantonen, sondern auch der Schweizerischen Zentralstelle für Hooliganismus zustehen.

Eine Minderheit der Kommission möchte, dass der Polizeigewahrsam auf längstens 48 Stunden ausgedehnt werden kann, wobei die betroffene Person das Recht haben soll, von einem Gericht innerhalb 24 Stunden überprüfen zu lassen, ob der Freiheitsentzug rechtmässig ist. Die Kommissionsmehrheit hält an der vom Bundesrat vorgeschlagenen Höchstdauer von 24 Stunden fest.

Weitere Minderheiten hingegen möchten eine Einschränkung der Möglichkeit, einen Polizeigewahrsam oder ein Rayonverbot zu verordnen. Diese Massnahmen sollen nur gegen Personen ergriffen werden, die schon einmal wegen Gewalttaten verurteilt worden sind.

Die Schaffung einer Datenbank zur Erfassung von gewalttätigen Personen wird von der Kommission gutgeheissen. Eine Minderheit möchte allerdings die Datenerfassung auf Personen beschränken, gegen die schon einmal Massnahmen ergriffen wurden, sei es durch eine Gerichtsbehörde oder infolge einer Verzeigung bei den zuständigen Behörden wegen einer Straftat.

Die Mehrheit der Kommission sprach sich gegen die vom Bundesrat vorgesehene Befristung dieser Massnahmen aus. Ihrer Meinung nach ist die Rechtsetzungskompetenz des Bundes auf diesem Gebiet gegeben, weshalb es nicht nötig ist, Vorsorgeregelungen zu treffen. In den Augen einer Minderheit steht diese Zuständigkeit nicht eindeutig fest. Sie beantragt deshalb, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und die Anwendung der Bestimmungen über den Polizeigewahrsam, die Meldeauflage und das Rayonverbot bis zum 31. Dezember 2008 zu befristen.

Was die allgemeinere Bekämpfung der Gewaltpropaganda betrifft, beantragt die Kommission, den Bestimmungen zuzustimmen, die den Zoll- und Polizeiorganen die Kompetenz erteilen, Propagandamaterial sicherzustellen und einzuziehen.

Die Kommission hat den Revisionsbedarf bei den Bestimmungen über den Vorsorgeausgleich bei Scheidungen (Art. 122 bis 124 ZGB) geprüft. Wie aus den Ergebnissen eines Forschungsprojekts des Nationalfonds (Baumann Katerina/Lauterburg Margareta, «Evaluation Vorsorgeausgleich» im Rahmen von NFP 45 /Probleme des Sozialstaats, Bern 2004) sowie einer Umfrage, welche das Bundesamt für Justiz bei Richtern/Richterinnen, Anwälten/Anwältinnen und Mediatoren/Mediatorinnen zum Scheidungsrecht durchgeführt hat (Bericht des BJ vom Mai 2005), hervorgeht, weist das heutige Recht Lücken auf. Sie hat zudem zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat sich bereit erklärt, den Revisionsbedarf bei den Bestimmungen betreffend Vorsorgeausgleich und Kinderbelange bei Scheidungen eingehend zu prüfen. Aus diesen Gründen, hat die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen beschlossen, den beiden zu diesem Thema eingereichten parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben (04.405 Pa.Iv. Thanei. Scheidungen - Vorsorgeausgleich, sowie 04.409 Pa. Iv. Sommaruga. Scheidung - effektive Gleichbehandlung der Frau bei den BVG-Austrittsleistungen). Hingegen hat sie mit 19 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen einer Motion zugestimmt, welche den Bundesrat beauftragt, im Bereich des Vorsorgeausgleichs und der Kinderbelange eine Teilrevision des ZGB (Scheidung und Trennung) auszuarbeiten. Eine Minderheit beantragt, den beiden parlamentarischen Initiativen Folge zu geben, da in ihren Augen eine Gesetzesrevision, bei der es darum geht, die finanziell schwächere Seite zu schützen, zu dringend ist, als dass zuerst die Vorlage des Bundesrates abgewartet werden könnte.

Die Kommission ist mit 17 zu 2 Stimmen auf die Vorlage zur Revision des Umweltschutzgesetzes eingetreten, welche der Ständerat im Rahmen der parlamentarischen Initiative « Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Verhinderung von Missbräuchen durch eine Präzisierung des Verbandsbeschwerderechts » (02.436) angenommen hat. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten, weil die Problematik nicht mit dem Verbandsbeschwerderecht zusammenhänge, sondern vielmehr mit der langen Dauer der Verfahren und den verschiedenen Baugesetzen. Die Kommission hat die Detailberatung aufgenommen und wird diese an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen.

Schiesslich hat die Kommission das Gesuch der Strafverfolgungsbehörden des Kantons Bern betreffend die Aufhebung der Immunität der Mitglieder des Bundesrates und der Bundeskanzlerin (05.059) geprüft. Der Verein „Rechtsauskunft Anwaltskollektiv" reichte am 21. März 2005 gegen die Personen, welche für die Veröffentlichung des Extremismusberichts des Bundesrates vom 25. August 2004 verantwortlich sind, einen Strafantrag wegen Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ein. Die Antragstellerin prangert eine Passage des Extremismusberichts an, die ihrer Ansicht nach den Eindruck erweckt, der Verein „Rechtsauskunft Anwaltskollektiv" sei nur eine andere Bezeichnung für das Komitee gegen Isolationshaft (KGI), einer Gruppierung, welche im Bericht des Bundesrates im Zusammenhang mit den Akteuren des Linksextremismus erwähnt wird.

Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, sich dem Ständerat anzuschliessen. Sie stellt fest, dass die Äusserungen im Extremismusbericht, der an das Parlament gerichtet ist, durch die absolute Immunität geschützt sind. Gemäss Artikel 162 BV können die Mitglieder des Bundesrates und die Bundeskanzlerin für ihre Äusserungen - seien sie mündlich oder schriftlich - in den Räten und in deren Organen rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die absolute Immunität dient dem Schutz der Mitglieder des Bundesrates und der Bundeskanzlerin, welche die Möglichkeit haben müssen, sich vor dem Parlament frei zu äussern, besonders dann, wenn sie heikle Fragen berühren und Kritik üben. Die absolute Immunität kann nicht aufgehoben werden.

Die Kommission hat am 10. und 11. November 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrat Luzi Stamm (AG, SVP) und teils im Beisein von Bundesrat Christoph Blocher in Bern getagt.

Bern, 11.11.2005    Parlamentsdienste