Wie gestern bekannt gegeben wurde, hat die WBK-N einem Rückkommensantrag zugestimmt und beschlossen, einen neuen Artikel ins Tierschutzgesetz aufzunehmen, welcher konkret die Einfuhr, Zucht und Haltung von Hunden mit einem erheblichen Gefahrenpotential" verbietet. Dieses Vorgehen im Rahmen der Differenzbereinigung erfordert aber die Zustimmung der ständerätlichen Kommission (Art. 89 Abs. 3 ParlG).
Auch für die WBK-S ist die aufgegriffene Problematik eine wichtige; sie wird deshalb nächsten Dienstag eine Sitzung einberufen um die Frage vertieft zu prüfen.
Bern,
08.12.2005 Parlamentsdienste