Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe durchberaten, zwei Konsultationen durchgeführt und sich mit dem Zwischenbericht zur Revision der Pflegefinanzierung befasst. Ausserdem stellt sie dem Rat einen Zusatzantrag zur Revision KVG. Spitalfinanzierung.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hat sich vorwiegend mit dem Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe (04.084) befasst, das der Nationalrat am 4. Oktober 2005 mit 160 zu 1 Stimme verabschiedet hatte. Das Gesetz schafft neue rechtliche Grundlagen für die Weiterbildung sowie zur Berufsausübung der universitären Medizinalberufe. Die Kommission ist ohne Opposition auf den Entwurf eingetreten. In der Detailberatung hat sie sich teilweise den Anträgen des Nationalrats angeschlossen; in mehreren Punkten ist sie aber auf die Fassung des Bundesrates zurückgekommen. Insbesondere will die Mehrheit der Kommission (7 zu 4 Stimmen) die Frage der Berufshaftpflicht in Artikel 40 (Berufspflichten), nicht in Artikel 36 (Bewilligungsvoraussetzungen) lösen; eine Minderheit will dem Konzept des Bundesrates folgen. Dagegen will die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen die vom Nationalrat eingefügten Artikel 40 Buchstabe cbis, cter und cquater, die eine Unterbindung unerwünschter Absprachen zwischen Angehörigen von Medizinalberufen bezwecken, streichen. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen und wird dem Rat in der Frühjahrssession 2006 unterbreitet.

Anschliessend befasste sich die Kommission noch einmal mit den Übergangsbestimmungen der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Spitalfinanzierung (04.061 s). Sie stimmt einem Antrag betreffend Übergangsregelung zu und wird diesen ihren bereits veröffentlichten Anträgen vom 24. Januar 2006 hinzufügen.

Die beiden Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) Managed-Care (04.062 s) und Vertragsfreiheit (04.032 sn) hatte die Kommmission nach ersten Anhörungen am 18./19. Oktober 2004 sistiert, um zunächst die Vorlage über die Spitalfinanzierung zu verabschieden. In Anbetracht der Dringlichkeit, mit der die 5. IV-Revision behandelt werden muss, beschliesst die Kommission, dieses Geschäft vorzuziehen, falls der Nationalrat das Gesetz in der Frühjahrssession verabschiedet.

Prioritär behandeln will sie im 2. Quartal 2006 auch das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung (05.025 n), da das geltende Bundesgesetz zur Einfrierung der Tarife bis Ende 2006 befristet ist. Aufgrund des Zwischenberichts, den die Verwaltung nach der Sitzung vom 22. Januar vorgelegt hatte, diskutierte sie unter anderem die Frage, ob die Spitex-Leistungen in der ersten Zeit voll von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden sollen. Um entscheiden zu können, verlangt sie noch detailliertere Abklärungen. Ausserdem hat sie beschlossen, eine Kommissionsinitiative vorzulegen, um die geltende Finanzierungsregelung bis zur Inkrafttreten der Revision einzufrieren.

Sodann hat die Kommission zwei Konsultationen durchgeführt: Zu den Verordnungen zum Heilmittelgesetz und zu den Verordnungen zum Transplantationsgesetz. Zum Thema Transplantation lag auch die Petition des Referendumskomitees „Nein zum Transplantationsgesetz" v. Für eine Transplantationspraxis nach ethischen Gesichtspunkten 05.2005) vor. Die Kommission folgte der Stellungnahme des Departements und beschloss, die Petition ohne weitere Folge zur Kenntnis zu nehmen.

Die Kommission tagte am 21. Februar 2006 in Bern unter dem Vorsitz von Erika Forster (FDP, SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin.

Bern, 22.02.2006    Parlamentsdienste