Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat sich vorwiegend mit der 5. IV-Revision befasst und die Beratung der Neuordnung der Pflegefinanzierung weitergeführt. Ausserdem hat sie der parlamentarischen Initiative der SGK-N Wechsel, der Vorsorgeeinrichtung, sowie zwei Motionen des Nationalrats zugestimmt und verschiedene Berichte zur Kenntnis genommen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hat zunächst die Beratung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung (05.025 n) fortgesetzt und mit 7 zu 4 Stimmeeinen ersten Entscheid gefällt: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) gewährt von Beginn einer Krankheit an einen Beitrag an die Pflegemassnahmen, die von der Spitex oder in einem Pflegeheim durchgeführt werden. Die Minderheit spricht sich für eine volle Übernahme der Kosten der Pflegemassnahmen, die durch die Spitex erbracht werden, bei einer akuten Krankheit einmal pro Kalenderjahr aus, ohne sich auf die Dauer dieser Leistungen festzulegen. Die Mehrkosten, die für die OKP entstünden, werden bei voller Ausschöpfung der Spitex-Leistungen während beispielsweise 60 Tagen auf bis zu 300 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Grundsätzlich hat sich die Kommission für einen Beitrag an die Pflege in Franken und nicht in Prozenten ausgesprochen. Weil es nicht möglich ist, die Vorlage dem Ständerat in der Sommersession zu unterbreiten, will die Kommission mittels einer Kommissionsinitiative die Geltungsdauer des Bundesgesetzes zur Einfrierung der Tarife, das bis Ende 2006 befristet ist, bis Ende 2008 (Minderheit: 2007) verlängern.

Einen weiteren Schwerpunkt der Beratungen bildete die 5. IV-Revision (05.052 n), der der Nationalrat in der Frühjahrssession 2006 zugestimmt hatte. Nach Anhörung verschiedener Kreise hat die Kommission ohne Opposition Eintreten beschlossen und setzte sich dann detailliert mit der Vorlage auseinander, insbesondere mit den Fragen der Früherkennung, Frühintervention und Integration. Im Wesentlichen folgte sie dabei dem Nationalrat. Die Kommission sieht vor, dieses Geschäft wenn immer möglich ihrem Rat in der Sommersession 2006 zu unterbreiten.

Sodann hat die Kommission zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) Stellung genommen und zuhanden des Bundesrats Empfehlungen abgegeben.

Die parlamentarische Initiative der SGK des Nationalrats, Wechsel der Vorsorgeeinrichtung (05.411n) füllt eine Lücke, die bei der Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) entstanden ist, indem sie beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung die Situation der Rentner regelt. Die Kommission spricht sich einstimmig für die Annahme der Vorlage aus.

Die pa. Iv. Kuprecht. UVG-Versicherung von öffentlichen Verwaltungen (05.435 s) verlangt, dass sämtliche öffentliche Verwaltungen, die nicht auf Grund von Artikel 66 UVG in den Zuständigkeitsbereich der Suva fallen, den Versicherern nach Artikel 68 UVG zugeteilt werden. Die Kommission beantragt Sistierung der Initiative bis zur Revision des Unfallversicherungsgesetztes (UVG)

Zugestimmt hat die Kommission zwei Motionen des Nationalrats: Unfallversicherung. Finanzierung der Teuerungszulagen (Hochreutener, 05.3392 n) und Nationale Strategie zur Förderung der Gesundheit und Stärkung der Autonomie im Alter (Heim Bea, 05.3436).

Ausserdem hat die Kommission Kenntnis genommen von folgenden Berichten des Bundesrats: Bericht über die Internationale Arbeitskonferenz 92. und 93. Tagung (06.022 s), Bericht über die Gleichbehandlung von Freizügigkeit und Teilliquidation (Po. SGK-SR, 02.3640), Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2005.

Die Kommission tagte am 24./25. April 2006 in Bern unter dem Vorsitz von Erika Forster (FDP, SG) und vorwiegend in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin. Am Hearing zur 5. IV-Revision nahmen teil: Georges Pestalozzi, Leiter Rechtsdienst Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK), Gerhard Ebner, Chefarzt Psychiatriezentrum Breitenau, Peter Hasler, Direktor Schweizerischer Arbeitgeberverband, Andreas Dummermuth, Präsident IV-Stellen Konferenz, Professor Thomas Locher, Lehrbeauftragter für Sozialversicherungsrecht, Universität Bern.

Bern, 26.04.2006    Parlamentsdienste