Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats hat sich erneut vorwiegend mit der Teilrevision KVG, Managed-Care (04.062 s) befasst. Im Grundsatz sind sich die Mitglieder der Kommission einig, dass durch die Steuerung der Behandlung in Ärztenetzen die Behandlungsqualität wesentlich gesteigert werden kann. Auch könnten bei gleich bleibender oder verbesserter Qualität Kosten gespart werden, sofern eine genügend grosse Zahl von Versicherten in Ärztenetzen behandelt würden. Im Vordergrund stand die Frage, welche Anreize das Gesetz für Versicherer, Leistungserbringer und Versicherte setzen soll. Einstimmig angenommen wurde ein Antrag, wonach im Rahmen von definierten Behandlungsprozessen über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinausgehende Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vorgesehen werden können, sofern die Leistungserbringer im vertraglich vereinbarten Unfang die finanzielle Verantwortung für die medizinische Versorgung der betreuten Versicherten übernehmen. Mit 6 zu 3 Stimmen hingegen wurde es abgelehnt, die in Managed Care Modellen zusammengeschlossenen Leistungserbringer zu verpflichten, eine finanzielle Mitverantwortung für die medizinische Versorgung der betreuten Versicherten zu übernehmen. Mit 5 zu 3 Stimmen ebenfalls verworfen wurde ein Antrag, der für Patienten in einem Managed Care Modell generell eine tiefere Kostenbeteiligung verlangte. Die Kommission geht davon aus, dass sich die verschiedenen Modellformen (Netzwerke, Hausarztmodelle, Ärztelisten, Telefontriage usw.) am besten entwickeln, wenn ihnen das Gesetz einen möglichst grossen Gestaltungsspielraum lässt. - In den Artikeln 52 und 52a enthält der Entwurf des Bundesrats Bestimmungen über die Medikamentenpreise. Diese Artikel sollen in eine separaten Vorlage ausgegliedert und die Frage der Medikamentenpreise umfassender beraten werden. Schliesslich hat die Kommission einen Antrag ausgesetzt, der die mittels alternativen Versicherungsmodellen erzielten Kosteneinsparungen in den Risikoausgleich einbeziehen will. Auf die nächste Sitzung vom 13. November 2006 erwartet die Kommission einen diesbezüglichen Bericht der Verwaltung, so dass die Beratung abgeschlossen und die Vorlage wie geplant in der Wintersession 2006 behandelt werden kann.
Die Pa. Iv. Wechsel der Vorsorgeeinrichtung (SGK-N, 05.411 n) wurde am 29. November 2005 im Nationalrat und am 15. Juni 2006 im Ständerat angenommen. Eine letzte Differenz in Artikel 53f, der die Kündigungsmodalitäten eines Anschlussvertrages oder eines Versicherungsvertrages durch die Vorsorgeeinrichtung regelt, bleibt gemäss Antrag der Kommission bestehen.
Schliesslich hat sich die Kommission gemäss Artikel 151 Parlamentsgesetz zur Einführung der Versichertenkarte (Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VKK) konsultieren lassen. Sie fordert den Bundesrat auf, die Inkraftsetzung erst auf Mitte 2007, nicht wie geplant auf anfangs 2007, vorzusehen. Nach Abschluss der Vernehmlassung am 27. Oktober 2006 will sie zum definitiven Entwurf noch einmal konsultiert werden.
Die Kommission tagte am 16./17. Oktober 2006 in Bern unter dem Vorsitz von Erika Forster (FDP, SG), vorwiegend in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin.
Bern, 18.10.2006 Parlamentsdienste