Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats hat die Teilrevision KVG, Managed-Care (04.062 s) zu Ende beraten und in der Gesamtabstimmung mit 5 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Auf ihre Beschlüsse vom 17. Oktober 2006 ist sie nicht mehr zurückgekommen (siehe Pressemitteilung vom 18. Oktober 2006). Offen war noch ein Antrag, die Einsparungen, die durch Managed-Care-Modelle erzielt werden, in den Risikoausgleich einzubeziehen: Wenn im Rahmen solcher Modelle Einsparungen nachgewiesenen würden, sollten die Versicherer im Rahmen des Risikoausgleichs eine Entlastung erfahren, die sie den Versicherten vollständig weiterzugeben hätten. Mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnt die Kommission diesen Antrag ab, da er in der Praxis schwer durchzuführen sei. Die Minderheit spricht sich dafür aus, um damit einen zusätzlichen Anreiz für alternative Modelle zu schaffen.
Nach Anhörung von Nationalrat Toni Bortoluzzi als Vertreter der SGK des Nationalrats hat die Kommission ohne Gegenstimme ihre Zustimmung zur Pa. Iv. SGK-NR. Schlussalter 70 bei der Säule 3a gegeben. Damit kann die Kommission des Nationalrats eine Vorlage ausarbeiten, wonach das Schlussalter für die Vorsorge in der Säule 3a auf 70 Jahre angehoben wird, sofern die Person erwerbstätig ist.
Unter dem Eindruck der Fusion der Swissfirst mit der Bank am Bellevue und den damit getätigten privaten Anlagegeschäften hat der Ständerat in der Herbstsession bei der Beratung des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (05.073) eine Bestimmung zur Offenlegungspflicht (Art. 15a Publica-Gesetz, 52a BVG) diskutiert. Danach müssten sämtliche mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betrauten Personen jährlich ihre persönlichen Bankbeziehungen und Effektentransaktionen offen legen. Der Rat beschloss, diese Frage in einer Vorlage 3 von der übrigen Vorlage abzutrennen und an die Kommission zurückzuweisen. Die SGK lud Vertreter von Pensionskassen, Banken sowie die Sozialpartner zu einem Hearing ein. Einhellig äusserten sich die angehörten Personen kritisch gegenüber der vorgeschlagenen Bestimmung. Die Erfassung von verpöntem Handeln durch eine generell-abstrakte Norm dürfte schwierig sein. Es gehe weniger darum, neue Gesetze zu schaffen, als die bestehenden auf allen Ebenen voll durchzusetzen. An ihrer Sitzung vom 8./9. Januar 2007 wird die Kommission über das weitere Vorgehen entscheiden.
Der Bericht der SGK des Nationalrats vom 13. Januar 2006 befasst sich mit der Frage, in welcher Weise der Gesetzgeber zur Armutsbekämpfung in der Schweiz beitragen kann. Auf Antrag seiner Kommission hat der Nationalrat zwei Motionen eingereicht: Mo. SGK-NR. Gesamtschweizerische Strategie zur Bekämpfung der Armut (06.3001 n) und Mo. SGK-NR. Armutsstatistik (06.3002 n). Während die Kommission die Motion 06.3001 ohne Gegenantrag angenommen hat, hat sie die Motion 06.3002 mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die im gleichen Zusammenhang ausgearbeitete Parlamentarische Initiative der SGK-N, Steuerbefreiung des Existenzminimums im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) (05.471), wird sie den Kantonsregierungen zur Stellungnahme vorlegen. Der Entwurf des Nationalrats sieht vor, im StHG eine Bestimmung aufzunehmen, wonach das Existenzminimum nicht besteuert werden darf. In Kenntnis der Vernehmlassungsergebnisse wird die Kommission die Vorlage im 1. Quartal 2007 beraten und ihrem Rat in der Märzsession 2007 unterbreiten.
Abgelehnt hat die Kommission die Motion NR (Rossini. Gesundheits- und Sozialstatistiken. Organisation (04.3138), die den Bundesrat beauftragt, die schweizerischen Gesundheits- und Sozialstatistiken zu verbessern.
Mit 7 zu 3 Stimmen ebenfalls abgelehnt hat sie die Motion Nationalrat 04.3349 n (Bruderer). Label für Betriebe mit behindertenspezifischem Engagement , die den Bundesrat beauftragt, ein Qualitätslabel für behindertenfreundliche Betriebe zu schaffen. Eine Minderheit spricht sich für Annahme der Motion aus.
Das befristete Bundesgesetz, das gegenwärtig die Beitragspflicht der Kantone an die innerkantonalen stationären Behandlungen regelt, läuft Ende dieses Jahres aus. Da die Neuregelung der Spitalfinanzierung (04.061 s) bis zu diesem Zeitpunkt nicht in Kraft treten wird, beantragt die Kommission mittels Kommissionsinitiative (06-16 Pa. Iv. SGK-S. Verlängerung des Bundesgesetzes über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung) die Verlängerung der Frist bis Ende 2007.
Ausserdem hat die Kommission gemäss Artikel 20 Absatz 2 KVG Kenntnis genommen von der Verwendung der Mittel der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz." Die Stiftung wird aus Beiträgen der Versicherten alimentiert und hat den gesetzlichen Auftrag, Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten anzuregen, zu koordinieren und zu evaluieren. Die Kommission spricht sich dafür aus, dass die Stiftung ihre Strategie klar auf wenige Schwerpunkte fokussiert, und will sich im nächsten Frühjahr nochmals über die Tätigkeit der Stiftung informieren.
Die Kommission tagte am 13. November 2006 in Bern unter dem Vorsitz von Erika Forster (FDP, SG), vorwiegend in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin. An der Anhörung zur Offenlegungspflicht haben folgende Personen teilgenommen: Hanspeter Konrad, Direktor Schweiz. Pensionskassenverband (ASIP), Hans Rudolf Schuppisser, Vizedirektor Arbeitgeberverband, Colette Nova, Geschäftsleitende Sekretärin Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Christina Ruggli-Wüest, Leiterin Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht des Kantons Basel-Stadt, José Antonio Blanco, Global Investment Solutions.
Bern,
14.11.2006 Parlamentsdienste