Das in Kantonen und Gemeinden bewährte direktdemokratische Instrument des Finanzreferendums soll auch auf Bundesebene eingeführt werden. Gemäss den von der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates ausgearbeiteten Gesetzesänderungen sollen neu Verpflichtungskredite ab einer bestimmten Höhe dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Die Vorlage war in der Kommission umstritten und wurde in der Gesamtabstimmung nur mit 11:10 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Sie geht Ende Februar in die Vernehmlassung.  

Mit der Vorlage wird die im März 2003 von der Fraktion der SVP eingereichte parlamentarische Initiative(03.401 Pa.Iv. Einführung eines Finanzreferendums) umgesetzt. Der Nationalrat hat dieser Initiative am 22. September 2004 mit 90:75 Stimmen Folge gegeben, worauf die SPK mit der Ausarbeitung der Vorlage beauftragt wurde.

Die SPK hat eine gründliche Prüfung verschiedener Möglichkeiten der Umsetzung der Idee des Finanzreferendums vorgenommen. Dabei galt es zu berücksichtigen, dass Finanzbeschlüsse auf Bundesebene häufig anderer Natur sind als auf Kantons- und Gemeindeebene. Dominieren in den Kantonen und Gemeinden Ausgaben im Eigenbereich, werden auf Bundesebene viele Transferzahlungen geleistet. In einer Subkommission der SPK wurde deshalb nach einer für die Verhältnisse des Bundes geeigneten Lösung gesucht.

Die Lösung besteht schliesslich darin, dass Verpflichtungskredite, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 200 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von 20 Millionen Franken vorsehen, dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Indem Verpflichtungskredite dem Referendum unterstellt werden, macht man in erster Linie neue und einmalige Investitionsausgaben einer fakultativen Volksabstimmung zugänglich. Eine Minderheit hätte gerne auch Zahlungsrahmen dem Referendum unterstellt, weil wichtige und brisante Ausgaben des Bundes in Form von Zahlungsrahmen beschlossen würden. Der entsprechende Antrag wurde jedoch in der Kommission deutliche mit 17:5 Stimmen abgelehnt.

Eine grosse Minderheit hingegen ist grundsätzlich gegen die Einführung eines Finanzreferendums. Diese Minderheit erachtet ein Finanzreferendum auf Bundesebene nicht als zweckmässig. Die Erarbeitung der Vorlage habe gezeigt, wie schwierig es sei, im Einzelfall abzugrenzen, ob nun ein Kredit dem Referendum unterstehe oder nicht. Auf Bundesebene sollten jedoch nicht Volksrechte eingeführt werden, welche nur im Zusammenhang mit der Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung sinnvoll sind. Zudem würden die meisten Ausgaben durch ein Gesetz vorgesehen und unterstehen somit bereits dem Referendum; eine zweite Referendumsmöglichkeit sei nicht sinnvoll.

Weitere Minderheitsanträge beziehen sich auf die Regelung des Dringlichkeitsverfahrens bei referendumspflichtigen Krediten und die Regelungsstufe des Finanzreferendums (Verankerung in der Verfassung und nicht nur im Gesetz). Eine weitere Minderheit fordert die Schaffung einer Beschwerdemöglichkeit ans Bundesgericht.

Den Vernehmlassungsteilnehmern wird somit ein ganzer Strauss von Fragen unterbreitet. Die vom Finanzdepartement im Auftrag der SPK durchgeführte Vernehmlassung wird Ende Februar eröffnet und dauert bis zum 31. Mai 2007. Die Vorlage ist per Internet greifbar: http://www.parlament.ch/homepage/ed-berichte-parl-org/ed-pa-berichte-parlament-spk.htm.

Die Kommission tagte am 15./16. Februar 2007 in Bern unter der Leitung ihres Präsidenten, Nationalrat Andreas Gross (SP/ZH).

Bern, 20.02.2007    Parlamentsdienste