Nach vorgängiger Anhörung verschiedener Delegationen von Kantonen und Städten beschloss die Spezialkommission ohne Gegenstimme Eintreten auf die insgesamt vier Vorlagen. In der aufgenommenen Detailberatung beantragt die Mehrheit der Kommission, die Höhe der Mittel für den Ressourcenausgleich gemäss dem bundesrätlichen Entwurf festzulegen, womit die Kommission dem Erstrat folgt.

Anhörung verschiedener Delegationen der Kantone und Städte

Ergänzend zum Eintretensreferat von Herrn Bundesrat Hans-Rudolf Merz, führte die Spezialkommission vor der Eintretensdebatte verschiedene Anhörungen durch. Auf Stufe der Kantone wurde je eine Delegation der Konferenz der Kantonsregierungen, der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren sowie der NFA-Geberkantone begrüsst. Zudem legte eine Delegation des Schweizerischen Städteverbandes im Zusammenhang mit dem Lastenausgleich die Sichtweise der Städte dar.

Die Kommission prüfte insbesondere, ob und wie die unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Kantone und Städte bei der Erarbeitung der 3. Vorlage zur NFA aufgegriffen und in der Botschaft berücksichtigt wurden. Im Weiteren liessen sich die Mitglieder über den aktuellen Stand der Umsetzungsarbeiten und die weiteren Planungsschritte auf Stufe der Kantone informieren.

Anträge zur Änderung der Höhe des Ressourcenausgleichs abgelehnt

Für die Detailberatung der 1. Vorlage, dem Bundesbeschluss über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcen- und Lastenausgleichs, wurden verschiedene Anträge eingereicht. Ein Antrag verlangte, dass die Grundbeiträge so festgelegt werden, dass die massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons pro Einwohnerin oder Einwohner 85% des schweizerischen Durchschnitts erreichen. Die Kommission lehnte es ab, die im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) gewählte Formulierung, wonach die Mindestausstattung von 85% als Zielgrösse anzustreben ist, zu ändern und somit auf einen früheren parlamentarischen Entscheid zurückzukommen.

Eingereicht wurden zudem auch drei Anträge, die eine Änderung des Grundbeitrags der ressourcenstarken Kantone forderten. Zwei der Anträge verlangten einen tieferen Grundbeitrag als dies der Ständerat beschlossen hatte. Der dritte Antragsteller wollte den Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone noch erhöhen. Die Kommission kam jedoch mehrheitlich zum Schluss, dass der vorgeschlagene Anteil von 70% für die ersten vier Jahre der NFA sowohl aus Sicht der Geber- als auch der Nehmerkantone zweckmässig scheint.

Ein weiterer Antrag stellte die Minimalbesteuerung der Personen nach Aufwand zur Diskussion. Vorgeschlagen wurde, dass bei der Besteuerung nach Aufwand die Lebenshaltungskosten der Steuerpflichtigen statt mit mindestens dem 5-fachen mit dem 10-fachen des Mietzinses oder des Mietwertes der Wohnung im eigenen Haus des Steuerpflichtigen zu bewertet werden müsse. Auch dieser Antrag wurde von der Kommission mit einer klaren Mehrheit abgelehnt.

Die Kommission tagte am 26./27. März 2007 unter Anwesenheit von Herrn Bundesrat Hans-Rudolf Merz in Bern.

Bern, 27.03.2007    Parlamentsdienste