Nationalrat Mörgeli wurde vom Journalisten Frank A. Meyer wegen Ehrverletzung eingeklagt. Der Strafantrag geht auf eine von Nationalrat Mörgeli unterzeichnete Kolumne zurück, welche Anfang April 2006 in der Weltwoche erschienen ist. Darin steht u.a., dass Frank A. Meyer in seinen regelmässigen «antikapitalistischen Manifesten» sich des «Nazi-Vokabulars» bediene. Die Kolumne von Nationalrat Mörgeli vergleicht die von Herrn Meyer verwendeten Worte des «globalisierten Managers», der «keine Wurzeln schlage und nur hinter dem Geld her sei» mit dem seinerzeitigen «Kleinbürgerhass» der Deutschen auf das «WeltjudentumOriginaltext der Kolumne von NR Mörgeli (beanstandete Passage) : « [..] feuert er [Meyer] im Wochentakt antikapitalistische Manifeste ab. [...] Mal vergreift er sich am Nazi-Vokabular, wenn er über den ,globalisierten Manager' herzieht, der keine Wurzeln schlage und nur hinter dem Geld her sei. Mit dem gleichen Kleinbürgerhass geiferten die Deutschen gegen das ,Weltjudentum' und schufen das Bild vom ,ewigen Juden', der getrieben, wurzellos, geldgierig die Gesellschaft zerstöre. » (Weltwoche Nr.14 vom 6. April 2006, S. 24).
Die Kommission beantragt mit 11 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf das Gesuch um Aufhebung der parlamentarischen Immunität einzutreten. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass ein Zusammenhang zwischen den erwähnten Äusserungen Nationalrat Mörgelis und seiner amtlichen Stellung oder Tätigkeit" besteht (Art. 17 Abs. 1 ParlG, SR 171.10). Am Schluss des in der Weltwoche publizierten Textes steht der Vermerk, dass Christoph Mörgeli Nationalrat sei. Dieser würde in dieser Zeitschrift nicht schreiben, wenn er nicht Mitglied des Parlamentes wäre, und die angesprochenen Themen, u.a. die Spitzenverdienste in der Wirtschaft, sind von allgemeinem Interesse und politischer Natur. Jegliche restriktivere Praxis würde die notwendige Freiheit der Ratsmitglieder einschränken, sich über solche Themen zu äussern. Eine Minderheit ist demgegenüber der Auffassung, dass die Aussagen von Nationalrat Mörgeli über Frank A. Meyer in keinem Zusammenhang zu seinem Parlamentsmandat stünden. Unter diesen Umständen sei die Immunität ein ungenügend gerechtfertigtes Privileg. Die Minderheit ist der Meinung, dass es einen klareren und direkteren Zusammenhang zwischen den beanstandeten Äusserungen und der amtlichen Stellung oder Tätigkeit als Parlamentarier brauche, als im vorliegenden Fall.
Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, die Immunität nicht aufzuheben, da zwischen öffentlichen Personen mit unterschiedlichen Ansichten eine rege Auseinandersetzung zulässig sei. Im Übrigen habe Nationalrat Mörgeli Frank A. Meyer nicht als Nazi bezeichnet, sondern ihm nur vorgeworfen, Nazi-Vokabular zu verwenden. Unter diesen Voraussetzungen steht das Interesse an einer Strafverfolgung nicht über demjenigen eines ungehinderten Ratsbetriebs.
Die Kommission hat im Weitern die Detailberatung der Vorlage zu einer schweizerischen Strafprozessordnung fortgesetzt (05.092 Strafprozessrecht. Vereinheitlichung; Vorlage 1). Über ihre Beschlüsse wird sie am Schluss der Beratungen berichten.
Die Kommission für Rechtsfragen hat am 26. und 27. April 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrat Daniel Vischer (G, ZH) und in Gegenwart von Bundesrat Christoph Blocher getagt.
Bern, 27.04.2007 Parlamentsdienste