Die Kommission hat seit 2004 die Rehabilitierung von 119 Fluchthelferinnen und -helfern festgestellt, die zwischen 1939 und 1945 Flüchtlingen zur Einreise in die Schweiz verholfen hatten. Mehr als die Hälfte dieser Fälle konnte die Kommission aufgrund ihrer Nachforschung im Bundesarchiv ausfindig machen. Diese amtliche Suche in den Akten der Militärjustiz konnte nun abgeschlossen werden.

Seit 2004 hat die Kommission in insgesamt 119 Fälle eine Rehabilitierung festgestellt. Von diesen 119 Fällen entfallen 68 auf die amtlichen Nachforschungen der Kommission im Bundesarchiv, 48 auf Gesuche der in St.Gallen domizilierten Paul Grüninger Stiftung und drei auf Gesuch von Fluchthelfern oder deren Angehörigen; die Fälle sind auf der Internetseite der Kommission publiziert. Die amtliche Suche nach möglichen Fällen auf Bundesebene erstreckte sich vom Zeitpunkt der Grenzschliessung im Dezember 1940 bis ans Ende des Zweiten Weltkrieges und betraf die Akten der dafür zuständigen Militärjustiz. Die Kommission stellte fest, dass sich die amtliche Suche auf Bundesebene gelohnt hat. Sie nahm vom Abschluss der Suche nach Rehabilitierungsfällen im Bundesarchiv Kenntnis und beschloss mit 9 zu 3 Stimmen, keine weiteren Nachforschungen vorzunehmen.

Aufgrund dieser positiven Ergebnisse, aber auch aufgrund des Erfolges der Tätigkeit der Paul Grüninger Stiftung empfiehlt die Kommission nun den Kantonen, auch in ihren Archiven nach Strafurteilen zu suchen, die im Zusammenhang mit der Flucht vor dem Nationalsozialismus stehen. Diese Suche soll sich vor allem auf die Zeit bis zur Grenzschliessung erstrecken, während derer die kantonalen Gerichte und Behörden zuständig für die Verurteilung waren. Die Kommission wird den Kantonen ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen.

Der Abschluss der amtlichen Suche bedeutet aber nicht, dass weitere Feststellungsentscheide durch die Rehabilitierungskommission ausgeschlossen sind: Die Kommission ruft vielmehr die Kantone und die betroffenen Personen auf, weitere Gesuche einzureichen, sofern sie von Fluchhilfeentscheiden Kenntnis haben oder, im Fall von Fluchthelferinnen und -helfern oder deren Angehörigen, davon betroffen sind. Die Kommission wird gemäss dem Bundesgesetz über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus bis am 31. Dezember 2008 Gesuche entgegennehmen; auf verspätet eingereichte Gesuche wird sie bis am 31. Dezember 2011 eintreten, sofern die Gründe für die Verspätung entschuldbar sind.

Des Weiteren beschloss die Kommission, einen Bericht über ihre Tätigkeit zu verfassen und die Unterlagen der Kommission so zu archivieren, dass sie für die Geschichtsforschung einfach zugänglich sind.

Die Rehabilitierungskommission hat am 11. Juni 2007 unter dem Vorsitz von Ständerätin Françoise Saudan (GE, FDP) in Bern getagt.

Bern, 12.06.2007    Parlamentsdienste