Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) ist vom Bundesrat zum Verhandlungsmandat betreffend die Ausdehnung des Personenfreizügigkeits-abkommens mit der EU auf Bulgarien und Rumänien konsultiert worden.

Nach eingehender Diskussion hat die APK-N mit 16 zu 7 beschlossen, den vom Bundesrat vorgelegten Eckwerten des Verhandlungsmandates zuzustimmen. Mit demselben Stimmenverhältnis hat die Kommission einen Antrag abgelehnt, welcher verlangte, dass die Verhandlungen nicht aufzunehmen sind, bis die EU die Souveränität der Schweiz in Steuerfragen anerkannt hat.

Die Kommissionsmehrheit befürwortet die Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf Bulgarien und Rumänien, weil sie diese Massnahme als einen logischen Schritt in der Umsetzung der bilateralen Abkommen I im Allgemein und des Personenfreizügigkeitsabkommens im Besonderen erachtet. Sie vertritt die Auffassung, dass dadurch das bilaterale Vertragswerk mit der Europäischen Union weiter konsolidiert wird. Zudem hat sich die Personenfreizügigkeit in den Augen der Kommissionsmehrheit als vorteilhaft für die Schweizer Wirtschaft erwiesen, sowohl was den Bedarf an Arbeitskräften als auch was die Interessen der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik anbelangt.

Aus diesen Gründen unterstützt die Mehrheit der APK-N die Stossrichtung des Verhandlungsmandates, namentlich was die angestrebten Übergangsfristen und Schutzbestimmungen betrifft. Dabei gilt für sie, der im Vergleich zu den anderen osteuropäischen EU-Ländern weit weniger fortgeschrittenen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung von Bulgarien und Rumänien Rechnung zu tragen.

Ausschlaggebend für die ablehnende Haltung der Kommissionsminderheit sind einerseits die grossen wirtschaftlichen Unterschiede, welche eine hohe Zuwanderung bringen könnten, sowie die Probleme Bulgariens und Rumäniens im Zusammenhang mit Kriminalität und Korruption. Die Kommissionsminderheit ist der Meinung, dass das vorgelegte Verhandlungsmandat diese Gegebenheiten ungenügend einbezieht. Andererseits vertritt sie die Auffassung, dass die Schweiz nicht vorbehaltlos auf Begehren der EU eintreten soll, ohne jeweils ihre Interessen in anderen Bereichen zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Beratungen hat sich die Kommission über die bisher gemachten Erfahrungen im Bereich der Personenfreizügigkeit mit den alten 15 sowie mit den neuen 10 EU-Mitgliedstaaten orientieren lassen. Dabei wurde auf die Wichtigkeit wirksamer flankierender Massnahmen hingewiesen.

Die Kommission hat am 25. Juni 2007 unter dem Vorsitz von Luzi Stamm (SVP/AG) und im Beisein von Bundesrat Christoph Blocher in Bern getagt.

Bern, 25.06.2007    Parlamentsdienste