Die KVF-N unterstützt den Bundesrat und weitet die Kompetenzen der Sicherheitsorgane der Transportunternehmen gegenüber der heutigen Regelung nicht aus. Sie befürwortet im Übrigen, dass Transportunternehmen die Aufgaben der Sicherheitsdienste und der Bahnpolizei an private Organisationen auslagern können.

Mit dem Zusatzbericht vom 9. März 2007 hat der Bundesrat die ersten Teile der überarbeiteten Bahnreform 2 (05.028), welche das Parlament 2005 zurückgewiesen hat, erneut vorgelegt, weitere Teile werden folgen. Mit dem vorliegenden Zusatzbericht sollen nun unter anderem technische und buchhalterische Vorschriften vereinheitlicht werden und die Beschaffung und der Unterhalt von Rollmaterial auch für die Privatbahnen mit Bürgschaften des Bundes ermöglicht werden, um so gleiche Wettbewerbsbedingungen wie für die SBB zu schaffen. Die umstrittensten Elemente sind die Schaffung eines privaten Sicherheitsdienstes, der polizeiliche Aufgaben im öffentlichen Verkehr wahrnehmen kann und die vorgesehene Dauer der Aufbewahrung für Videoüberwachungsmaterial von 100 Tagen.

Die KVF hatte an ihrer Sitzung vom 3./4. Mai 2007 breit angelegte Anhörungen durchgeführt und die Verwaltung auf die aktuelle Sitzung hin mit weiteren Abklärungen beauftragt. Nach einer intensiv geführten Detailberatung hat die Kommission folgendes beschlossen:

Im Bundesgesetz über den Sicherheitsdienst der Transportunternehmen (BGST), das neu Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen heissen soll, ist die Kommission mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Antrag des Bundesrates gefolgt. Demnach sollen die Aufgaben der Sicherheitsorgane der Transportunternehmen sich auf die Wahrung der Sicherheit der Reisenden und der transportierten Güter beschränken und nicht jenen einer Vollpolizei entsprechen. Weiter hat die Kommission mit 14 zu 7 Stimmen beschlossen, dass sowohl die Aufgaben des Sicherheitsdienstes als auch der Bahnpolizei an private Organisationen mit Sitz in der Schweiz und mehrheitlich in schweizerischem Besitz ausgelagert werden können. Mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung übertrug die Kommission dem Bundesrat die Kompetenz, die Aus- und Weiterbildung, Ausrüstung und Bewaffnung der Sicherheitsorgane zu bestimmen. Sie beauftragt damit den Bundesrat, zukünftig zu entscheiden, ob die Sicherheitsorgane mit Schusswaffen ausgerüstet werden sollen.

Das Ausschreibungsverfahren im Busbereich wurde intensiv diskutiert. Die Kommission erachtet hier eine klare gesetzliche Regelung als dringend notwendig. Sie wird an ihrer nächsten Sitzung mit Kantonen und betroffenen Unternehmen Anhörungen durchführen. Die Kommission hat deshalb die Beratung der Bahnreform 2 bis zur nächsten Sitzung unterbrochen.

Die zweitägige Sitzung fand in Sursee unter dem Präsidium von Nationalrat Franz Brun (CVP/LU) und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Moritz Leuenberger statt.

Bern, 21.08.2007    Parlamentsdienste