1. Kt.Iv. SO. Einführung einer Einheitssteuer (Flat Tax) (05.307) und Kt.Iv. AG. Einführung eines neuen Steuersystems (05.310)
Die Kommission prüfte zwei Standesinitiativen, welche eine Revision und Vereinfachung der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen anstreben. Die Solothurner Initiative verlangt die Einführung einer Einheitssteuer mit ein bis drei Tarifstufen und höchstens ein bis drei Abzugsmöglichkeiten. Die Aargauer Initiative verlangt die Einführung eines neuen Steuersystems, welches gerechter, einfacher und transparenter, wachstumsfördernder sowie international wettbewerbsfähiger ist, wobei als Modelle die Einheitssteuer oder die duale Einkommenssteuer genannt werden. Nach Anhörung des Solothurner Regierungsrates Christian Wanner und der Aargauer Grossräte Hansjörg Knecht und Urs Haeny diskutierte die Kommission über die Zweckmässigkeit eines Systemwechsels. Sie beschloss einstimmig, den beiden Standesinitiativen keine Folge zu geben. Sie war zwar der Meinung, dass ein vereinfachtes und transparenteres Steuersystem unbedingt nötig wäre, doch verfügt sie zurzeit nicht über genügend Informationen, um beurteilen zu können, welche Reform für die Schweiz am besten taugen würde (z.B. Flat-Rate-Tax oder duale Steuer). Sie hat zur Kenntnis genommen, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Überprüfung der möglichen Steuerreformen und insbesondere derer Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen (Umverteilungswirkung) und auf das Wachstum vornimmt, und sie wünscht, dass die Ergebnisse dieser Abklärungen innert nützlicher Frist vorliegen, damit sie möglichst bald ihre künftige Stossrichtung für die Einkommensbesteuerung von natürlichen Personen bestimmen kann.
Im Gegensatz zur Solothurner Initiative lässt die Aargauer Initiative zwar offen, welches Steuermodell vorzuziehen sei, dennoch beantragt die Kommission, dieser Initiative keine Folge zu geben, weil ihrer Auffassung nach bei einer so bedeutenden und komplexen Reform die Federführung nicht bei einer parlamentarischen Kommission, sondern vielmehr beim Bundesrat liegen sollte.
2. Kt.Iv. SO. Steuerbefreiung von Entgelten für nebenberufliche Tätigkeiten im Interesse der Öffentlichkeit (05.308)
Ebenfalls im Bereich der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen prüfte die Kommission die Standesinitiative des Kantons Solothurn, wonach Entgelte, die für nebenberufliche Tätigkeiten im Interesse der Öffentlichkeit erbracht werden, bis zu einem festzulegenden Betrag von der Steuerpflicht befreit werden sollen. Die Kommission beantragt mit 8 zu 3 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. In den Augen der Kommissionsmehrheit würde die Steuerbefreiung solcher Entgelte das geltende Steuersystem allzu sehr erschweren. Der Begriff « Interesse der Öffentlichkeit » ist schwer definierbar und würde deshalb im Vollzug zu erheblichen Abgrenzungsproblemen führen. Zudem weist die Mehrheit darauf hin, dass mit einer Steuerbefreiung von Entgelten für solche nebenberuflichen Tätigkeiten eine Ungerechtigkeit gegenüber all jenen darstellen würde, die derartige Tätigkeiten als rein Freiwillige leisten. Im Rahmen dieser Diskussion nahm die Kommission Kenntnis vom Stand der Arbeiten zu der in beiden Räten angenommenen Motion Banga (04.3179), welche eine Steuerbefreiung von Feuerwehrsold verlangt. Die Kommission wünscht einstimmig, dass der Bundesrat dem Parlament in Erfüllung dieser Motion möglichst rasch eine entsprechende Gesetzesrevision vorlegt. Eine Minderheit beantragt, der Solothurner Standesinitiative Folge zu geben.
3. Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und Einführung der straflosen Selbstanzeige. Bundesgesetz (06.085)
Die WAK-S hat die Prüfung des Bundesgesetzes über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige abgeschlossen. Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung die Detailberatung abgeschlossen hatte, nahm sie Kenntnis von den Auswirkungen des vorliegenden Gesetzes auf das Recht und die Pflicht der Steuerbehörden, die Sozialversicherungsträger (AHV, IV, EL) und die für Stipendien, Prämienverbilligungen und Direktzahlungen in der Landwirtschaft zuständigen Behörden zu informieren. Soweit die Rechtsgrundlage keine Informationspflicht vorsieht - wie bei Selbständigen im Rahmen der AHV und der IV - sind die Steuerbehörden grundsätzlich nicht verpflichtet, die Sozialversicherungsträger zu informieren, wenn sich aufgrund einer Selbstanzeige ergibt, dass das Einkommen oder Vermögen höher ist als ursprünglich veranlagt. Eine Mitteilung erfolgt jedoch, wenn die Steuerbehörden die verlangten Daten anfordern.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die Frage der Informationspflicht über die Thematik dieser Vorlage hinausgeht und dass sie deshalb zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden soll. Sie hat die Vorlage mit 4 zu 2 Stimmen angenommen; diese wird in der Herbstsession dieses Jahres im Ständerat behandelt.
4. Pa. Iv. Maissen. Tourismusgesetz (06.438)
Mit seiner parlamentarischen Initiative verlangt Ständerat Theo Maissen die Schaffung eines Bundesgesetzes über den Tourismus. Dieses soll in Form eines Rahmengesetzes die nachhaltige Tourismusentwicklung gewährleisten und zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Dienstleistungsqualität sowie zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung im Tourismus beitragen. Die derzeit in eine Reihe von Gesetzen (Bundesgesetz über Schweiz Tourismus, Bundesgesetz über das Programm innotour) aufgegliederte Bundesgesetzgebung zum Tourismus soll auf diese Weise im Sinne einer kohärenten Politik unter einem Dach vereint werden.
Der systematische Nutzen, der durch eine Zusammenfügung der relevanten Gesetzesgrundlagen zu erzielen wäre, schien der Kommission unbestritten. Die Kommissionsmehrheit zeigte sich jedoch skeptisch hinsichtlich des konkreten Nutzens eines solchen Gesetzes für den Tourismus und gegenüber der Einschätzung der Initianten, wonach die gegenwärtig vom Bund betriebene Tourismusförderung auf gesetzlichem Flickwerk basiere. So wurde in der Sitzung die Tatsache gewürdigt, dass seitens des Seco bereits alle dem Bund unterstellten Bereiche der Tourismuspolitik durch eine Stelle betreut werden. Schliesslich erschien es der Mehrheit auch ungewiss, ob der bewusst abstrakt gehaltene Vorschlag eines Rahmengesetzes die Ziele der Initiative zu erreichen erlaube und ob dieses Vorgehen nicht entgegen deren Absicht zu zusätzlichen finanziellen Engagements des Bundes im Tourismusbereich führen müsste. Aus diesen Überlegungen gelangte die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen zum Ergebnis, dass ein eigenes Tourismusgesetz nicht notwendig sei und der Initiative deshalb keine Folge zu geben sei. Ihr Entscheid deckt sich somit mit dem Entscheid der WAK des Nationalrates zur parlamentarischen Initiative Vollmer (06.449), die mit der heute diskutierten Initiative inhaltlich übereinstimmt.
Für die Kommissionsminderheit ist die Notwendigkeit einer durch das vorgeschlagene Rahmengesetz geregelten Stärkung der Tourismuspolitik des Bundes gegeben.
Sie ist der Ansicht, die Bedeutung dieses Sektors für die Schweizer Wirtschaft rechtfertige ein Rahmengesetz, das die heutige Gesetzgebung ersetze. So könne mehr Kohärenz geschaffen und die Politik im Tourismusbereich besser koordiniert werden. Schliesslich ist nach Meinung der Minderheit auch die Befürchtung der Kommissionsmehrheit unbegründet, dass dieses Gesetz zu Mehrausgaben im Tourismusbereich führen könnte.
5. Mo. GPK-NR. Zukünftige Ausschüttungen ausserordentlicher Goldverkäufe (06.3010)
Gemäss dem Wortlaut der in der Frühjahrssession 2007 vom Nationalrat angenommenen Motion wird der Bundesrat beauftragt, Artikel 31 Absatz 2 des Nationalbankgesetzes dahingehend zu ergänzen, dass das Parlament im Falle eines ausserordentlichen Goldverkaufs über die Ausschüttung entscheidet, ohne den verfassungsmässigen Verteilschlüssel anzutasten.
Die Kommission schloss sich der Haltung des Bundesrates an und beantragt einstimmig, die Motion abzulehnen.
6. Verordnung über die Festlegung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete
Schliesslich befasste sich die Kommission mit der Verordnung über die Festlegung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete («Bonny-Gebiete»). Der Verordnungsentwurf der Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartements, der sich gegenwärtig in der Vernehmlassung befindet, sieht eine deutliche Verringerung der begünstigten Gebiete vor. Die Kommission diskutierte eingehend darüber, wo die Grenze zwischen der Unterstützung benachteiligter Regionen und dem von der neuen Regionalpolitik zu gewährleistenden regionalen Ausgleich verläuft. Die WAK-S wird nach Beendigung des Vernehmlassungsverfahrens über die Vorlage entscheiden.
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 10. September 2007 in Bern getagt.
Bern,
11.09.2007 Parlamentsdienste