Die Finanzkommission des Ständerates hat die Beratung des zweiten Nachtrags zum Voranschlag der Eidgenossenschaft 2007 begonnen und hat das Eintreten auf die Vorlage bekräftigt. Ferner führte sie eine Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), der ihr die Konjunkturprognosen der SNB präsentierte. Schliesslich prüfte die Kommission mehrere Vorlagen des Bundesrates im Rahmen des Mitberichtsverfahrens gemäss den Artikeln 50 Absatz 2 und 49 Absatz 5 des Parlamentsgesetzes. In diesem Zusammenhang diskutierte sie namentlich über die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung.

Nachtrag II zum Voranschlag der Eidgenossenschaft für das Jahr 2007 (07.042 sn)

Mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2007 ersucht der Bundesrat um Zustimmung zu Kreditnachträgen im Umfang von 174,7 Millionen Franken. Davon entfallen 126,3 Millionen auf Aufwandkredite und 43,9 Millionen auf Investitionskredite. Unter den 21 Kreditbegehren finden sich namentlich 35 Millionen Franken für Direktzahlungen an die Landwirtschaft, 33,7 Millionen für den Betrieb der Nationalstrassen, 28,2 Millionen für Sach- und immaterielle Anlagen sowie 10 Millionen für Anschlussgleise. In seinem Eintretensreferat hob Bundesrat Hans-Rudolf Merz insbesondere hervor, dass die bescheidene Höhe der Kreditbegehren vom beständigen Willen des Bundesrates zeuge, die Bundesausgaben einzudämmen. Da das Eintreten obligatorisch ist, hat die Kommission keine weiteren Anträge gestellt.

Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank

Der Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Jean-Pierre Roth, orientierte die Kommission über die Auswirkungen der US-amerikanischen Immobilienkrise auf die Finanzmärkte. Anschliessend diskutierte die Kommission über die möglichen Auswirkungen dieser Krise auf die Konjunktur im Jahr 2008. Ferner sprach sie über die Börsensituation in der Schweiz, die Entwicklung am Devisenmarkt und über mögliche Massnahmen, die mittelfristig getroffen werden könnten, um der Schweizer Wirtschaft auch in Zukunft so gute Bedingungen wie heute bieten zu können.

Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) (05.053n)

Der Nationalrat lehnte bekanntlich die IV-Zusatzfinanzierung in der Gesamtabstimmung ab, nachdem er einem Antrag seiner Kommission gefolgt war, wonach der Bund einen befristeten Sonderbeitrag zur Deckung des Zinsaufwandes auf dem IV-Verlustvortrag zahlen soll. Zurzeit plant die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) die Errichtung eines IV-Ausgleichsfonds. In diesem Zusammenhang und in Beantwortung einer Anfrage der SGK-S hat sich die Finanzkommission mit der erwähnten Vorlage sowie namentlich mit einem Bericht des BSV über die Errichtung dieses IV-Fonds befasst. Die Kommission ist in Anbetracht der heutigen IV-Schulden in Höhe von über 11 Milliarden Franken der Meinung, dass die Sanierung der Invalidenversicherung nicht mehr hinausgezögert werden darf. Deshalb empfiehlt sie der SGK-S, bei der IV eine ähnliche Steuerregelung einzuführen wie bei der Arbeitslosenversicherung.

Weitere Geschäfte

Im Weiteren prüfte die Kommission die Botschaft 07.028 n über die Finanzierung der Stiftung Pro Helvetia für die Jahre 2008-2011. Sie befasste sich überdies mit der Botschaft 07.059 s zu einem Rahmenkredit für Hochseeschiffe unter Schweizer Flagge. Bei beiden Vorlagen gab es keine grösseren Abweichungen gegenüber dem Antrag des Bundesrates und der zuständigen Legislativkommission.

Die Kommission hat am 11. Oktober 2007 unter dem Vorsitz von Ständerat Ernst Leuenberger (SP/SO) und teils im Beisein des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartements, des Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank sowie von Vertretern der Bundesverwaltung in Bern getagt.

Bern, 12.10.2007    Parlamentsdienste