Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) ist über die Diskussionen rund um einen Bericht der nationalrätlichen GPK besorgt. Dadurch wird die Glaubwürdigkeit der parlamentarischen Oberaufsicht generell tangiert. Es kann dem Parlament nicht gleichgültig sein, wenn seine Oberaufsicht Schaden nimmt. Die Geschäftsprüfungskommissionen erfüllen für unseren Staat als Kontrollorgan über den Bundesrat, die Bundesverwaltung und die Bundesgerichte eine zentrale Rolle. Dabei ist es die Aufgabe der Oberaufsicht, auch auf Fehlleistungen und Punkte mit Handlungsbedarf hinzuweisen. Das Ziel der Aufsicht ist es nicht nur, Kritik zu üben, sondern wichtig ist der konstruktive Dialog mit dem Bundesrat, dies auch in gegenseitiger Respektierung der verschiedenen Rollen. Dank diesem Dialog im Zusammenhang mit den Berichten der GPK konnten in der ablaufenden Legislatur wichtige Korrekturen, Verbesserungen und Optimierungen im staatlichen Handeln erreicht werden. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats möchte die aufgeworfenen grundsätzlichen Fragen rund um die Arbeit der parlamentarischen Oberaufsicht mit der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats am nächsten gemeinsamen Seminar im Januar 2008 diskutieren. Wichtig ist auch, dass die Fraktionen der personellen Besetzung dieser wichtigen Gremien für die neue Legislatur ein besonderes Augenmerk schenken.
Die GPK-S hat im Weiteren ihre Subkommission Gerichte beauftragt zu untersuchen, ob beim Bundesverwaltungsgericht die organisatorischen und personellen Voraussetzungen, um Fälle wie die Beschwerde betreffend Vergabe der Bahntechnik des Gotthard-Basistunnels (GBT) innert nützlicher Frist zu entscheiden, vorhanden sind. Die Subkommission Gerichte wird zusammen mit der Subkommission Gerichte der GPK-N das Gespräch mit dem Bundesverwaltungsgericht aufnehmen.
Die Kommission liess sich zudem von der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) über die Ergebnisse der Abklärungen, die sie ihr am 29. Juni 2007 in Auftrag gegeben hatte, orientieren. Die GPDel sollte prüfen, wie die Militärjustiz in der so genannten «CIA-Fax-Affäre» vorgegangen ist. Die Delegation ist der Meinung, dass der Oberauditor der Armee nach der Veröffentlichung des Fax in der Sonntagspresse zu Recht ein Militärstrafverfahren eingeleitet hat. Hingegen ist die Delegation der Auffassung, dass es vertretbar gewesen wäre, wenn der Auditor (militärischer Staatsanwalt), der den Fall übernommen hatte, das Verfahren hätte einstellen lassen, als sich herausstellte, dass die vom VBS als geheim erachteten Informationen teilweise bereits im Jahr 2003 in einem Bericht der GPDel veröffentlicht worden waren. Die Delegation zeigt aber Verständnis dafür, dass der Auditor in dieser Affäre, die in den Medien auf grosses Interesse gestossen ist, Anklage erhob, um ein Gerichtsurteil zu erwirken. Ferner hielt die Delegation fest, dass gewisse polizeiliche Massnahmen im Rahmen der Ermittlungen in Anbetracht der Art der Straftaten und weil gegen die betreffenden Personen nichts vorlag, was auf ihre Gefährlichkeit hätte schliessen können, unverhältnismässig waren.
Die GPK-S hat sich ein weiteres Mal mit dem Thema externe Experten des Bundes befasst. In ihrem Bericht über Umfang, Wettbewerbsorientierung und Steuerung des Expertenbeizugs in der Bundesverwaltung vom 13. Oktober 2006 hatte sie im Zusammenhang mit dem sogenannten Dezemberfieber darauf hingewiesen, dass im Jahr 2004 15 Dienststellen Zahlungen von insgesamt gut fünf Millionen Franken für 39 Mandate geleistet hätten, mit deren Erfüllung erst im Jahr 2005 begonnen worden sei (Vorauszahlungen). Im letzten Sommer ersuchte die GPK-S den Bundesrat abzuklären, ob einzelne Fälle von Vorauszahlungen eine strafrechtliche Verzeigung rechtfertigen würden, weil solche Dritten einen unrechtmässigen Vorteil zu Lasten des Bundes verschafft haben könnten. Im Auftrag des Bundesrates hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die 39 Fälle im Detail überprüft. Aufgrund der Ergebnisse des Berichts der EFK kann davon ausgegangen werden, dass keine gravierenden Einzelfälle vorliegen. Allerdings gab es unter den untersuchten Geschäften einige Fälle von nicht branchenüblichen Vorauszahlungen, die mit der Absicht der Budgetausschöpfung getätigt wurden und zu geringfügigen Zinsverlusten führten. Laut dem Bericht der EFK liegen keine Hinweise auf strafbares Verhalten vor. Aufgrund der Ergebnisse hat die GPK-S den Bundesrat ersucht sicher zu stellen, dass künftig keine vertraglich nicht vereinbarten oder branchenunüblichen Vorauszahlungen mehr vorkommen. Im Weite¬ren hat die GPK-S den Bundesrat nochmals mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass das in ihrem Bericht vom 13. Oktober 2006 beschriebene Phänomen des Dezemberfiebers weit über die vorliegend diskutierten 39 Fälle hinausgeht und die Kommission in einer Nachkontrolle die Umsetzung ihrer Empfehlungen durch den Bundesrat überprüfen werde.
Die Kommission hielt ihre letzte Sitzung der Legislatur am 13. November 2007 unter dem Vorsitz von Ständerat Hansruedi Stadler (CVP, UR) in Bern ab.
Bern, 15.11.2007 Parlamentsdienste