Die GPK-N, vertreten durch ihren Präsidenten und die Präsidentin ihrer Subkommission Gerichte, stellt fest, dass die vom Bundesstrafgericht vertretene Auffassung im Widerspruch zur geklärten Rechtslage und zur konstanten Praxis der GPK-N steht. Die GPK-N bedauert, dass das Bundesstrafgericht an seiner abweichenden Meinung festhält und dies öffentlich macht, bevor die Subkommission Gerichte das ihr von der Kommission zugewiesene Mandat, zusammen mit den Gerichten und dem Bundesrat das weitere Vorgehen festzulegen, überhaupt in Angriff nehmen konnte. Die GPK-N wird gemäss ihrem Beschluss vom 24. Juni 2008 über ihre Subkommission das Gespräch mit den betroffenen Behörden suchen, um in einem konstruktiven Dialog eine Lösung zu finden. Die GPK-N wird sich voraussichtlich im Herbst mit den Anträgen ihrer Subkommission Gerichte befassen.
Bern, 3. Juni 2008 Parlamentsdienste