Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur will Möglichkeiten prüfen, ob den Anliegen der Tierschutzanwalt-Initiative auch auf Gesetzesebene gerecht werden kann. Hingegen sollen Kinder- und Jugendförderung sowie Kinder- und Jugendschutz in der Verfassung besser verankert werden.

Die Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere“  (Tierschutzanwalt-Initiative; 08.036 ) verlangt eine Ergänzung von Art. 80 der Bundesverfassung und will damit eine Verbesserung der Stellung des Tieres in der schweizerischen Rechtsordnung bewirken. So soll der Bund den Rechtsschutz von Tieren als empfindungsfähige Lebewesen regeln. Die Interessen von misshandelten Tieren sollen in Strafverfahren wegen Tierquälerei durch einen Tierschutzanwalt vertreten werden. Nach Anhörung der Vertreter des Schweizer Tierschutzes zur Volksinitiative und eingehender Beratung will die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) Möglichkeiten einer Regelung der Anliegen der Tierschutzanwalt-Initiative auf Gesetzesebene abklären, bevor sie sich zur Volksinitiative äussert. Die Beratung der Vorlage wird im Januar 2009 fortgesetzt.

Bereits zum 2. Mal prüfte die WBK-N die Pa. Iv. Amherd Viola. Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz ( 07.402 n ).  Die Initiative fordert eine Ergänzung des Artikels 67 der Bundesverfassung, die dem Bund ermöglichen soll, Vorschriften zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie zu deren Schutz zu erlassen. Die WBK-N hatte im November 2007 dieser Initiative Folge gegeben. Die WBK-S folgte dem Beschluss der WBK-N nicht und legte ihrer Schwesterkommission nahe, eine erneute Lagebeurteilung der Initiative nach Kenntnisnahme des Bundesratsberichts „Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik“ vorzunehmen. Die Kommission entschied mit 13 zu 11 Stimmen an ihrem 1. Beschluss festzuhalten und dem Rat Folgegeben zu beantragen.

Die vor einem Jahr sistierte parlamentarische Initiative von Nationalrätin Pascale Bruderer, welche schweizweite Mindeststandards bei der Stipendienbewilligung und der Stipendienfinanzierung fordert ( 07.450 n ) stand erneut auf der Agenda. Nach Kenntnisnahme der laufenden Arbeiten der interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen der EDK beschloss die Kommission, vor der erneuten Beratung der Initiative die definitive Vereinbarung der EDK abzuwarten.

Die Kommission sprach sich zudem mit 14 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen für eine Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin ( 08.064 ) aus.

Die Kommission befürwortete ebenfalls mit 16 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen eine Teilnahme der Schweiz am internationalen Kernfusionsprojekt ITER ( 08.033 ), in der Hoffnung, dass die Mittel für dieses visionäre Grossprojekt nicht kleinere Möglichkeiten der diversifizierten Energiegewinnung kompromittieren.

Zudem hat die Kommission den Bericht „Die Würde der Kreatur bei Pflanzen“ der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) anlässlich eines Hearings diskutiert und kritisch hinterfragt. Sie stellt fest, dass die Debatte hinsichtlich der Auslegung des Art. 120 der Bundesverfassung „Würde der Kreatur“ künftig neue ethische und philosophische Denkprozesse auslösen wird. Aber sie stellt auch fest, dass dieser Bericht keine konkreten Auswirkungen auf die Gesetzgebung haben und Forschung und Entwicklung in keiner Weise beeinträchtigen wird.

Schliesslich stellt die Kommission Antrag, dass die Budgetpositionen im Voranschlag 2009 in den Bereichen der Filmförderung, des Heimatschutzes und des Projektes „Jugend + Sport-Kids“ erhöht werden.
Die Kommission tagte am 20./21. November 2008 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Josiane Aubert (SP/VD) in Bern. 

Bern, 21. November 2008 Parlamentsdienste