Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats hält an den drei Differenzen bezüglich Revision des Waffengesetzes gegenüber dem Ständerat fest. Die Mehrheit der Kommission möchte verhindern, dass Erwachsene schlechter gestellt werden als Minderjährige. Zudem strebt sie eine Begrenzung des bürokratischen Aufwands an.

Die SiK-N beantragt mit 16 zu 7 Stimmen, an der Bestimmung festzuhalten, wonach mündige Mitglieder von Schützenvereinen, analog zur geltenden Regelung für Unmündige, bei ihrem Verein ohne Waffenschein eine Sportwaffe ausleihen dürfen. Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie ausserdem, darauf zu verzichten, Inhaber oder Inhaberinnen von Waffenhandelsbewilligungen zu verpflichten, über Reparaturarbeiten an Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen oder Munition Buch zu führen. Des Weiteren beantragt die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Beschlagnahmemöglichkeiten der zuständigen Behörden in Bezug auf Waffen, die bei ihrer Einfuhr in das Schweizer Staatsgebiet, bei der Durchfuhr, bei der Ausfuhr oder bei der Herstellung in der Schweiz nicht markiert waren, zu begrenzen. Die Revisionsvorlage (09.044 sn) hat die Umsetzung der geänderten EG-Waffenrichtlinie in Schweizer Recht im Rahmen der Übernahme und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zum Inhalt. Der Ständerat hat sich bereits zweimal mit diesem Geschäft befasst. Die Differenzbereinigung ist für die kommende Wintersession vorgesehen.

Mit 13 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Motion des Ständerates 09.3618 (Maury Pasquier) abzulehnen. Diese beauftragt den Bundesrat, bei der Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG), die im Hinblick auf die Ratifizierung des Übereinkommens über Streumunition vorgenommen werden soll, eine Bestimmung in das KMG aufzunehmen, die es jeder natürlichen oder juristischen Person untersagt, Waffen zu finanzieren, welche dieses Gesetz verbietet. In den Augen der Kommissionsmehrheit wäre eine solche Bestimmung in der Praxis nicht umsetzbar.

Die Kommission hat im Weiteren von zwei Berichten der Eidgenössischen Finanzkontrolle Kenntnis genommen. Der eine handelt von den Kompensationsgeschäften, die im Rahmen früherer Rüstungsprogramme getätigt wurden (http://www.efk.admin.ch/pdf/6366BE_Bericht_23-06-08.pdf), der andere von den Bundesaufträgen an die RUAG. Zum ersten Bericht wird die SiK-N den Bundesrat auffordern, die Definition einer Strategie für die Industriebeteiligungen voranzutreiben und diese von dem künftigen Sicherheitspolitischen Bericht auszuklammern. Die Kommission unterstrich mehrheitlich (mit 13 zu 8 Stimmen) die Bedeutung der Kompensationsgeschäfte sowohl für die Wirtschaft als auch für die Erhaltung der Spitzentechnologie. Beim Bericht über die Bundesaufträge an die Firma RUAG begrüsst die Kommission die Schlussfolgerungen und ist der Meinung, dass kein Anlass für weitere Schritte besteht. Der Bericht ist in den nächsten Tagen auf folgender Adresse abrufbar: http://www.efk.admin.ch/deutsch/news.htm

Die Kommission hat eine erste Bilanz zum Zivildienst gezogen, nachdem die Gewissensprüfung abgeschafft worden ist. Die grosse Mehrheit der SiK-N zeigte sich besorgt über die massive Zunahme der Zivildienstgesuche, möchte aber nicht vor dem Sommer 2010 konkretere Schlüsse ziehen, da erst nach drei Rekrutenschulperioden genügend statistisches Material für eine vertiefte Analyse des neuen Systems vorliegen wird. Vorderhand hat die SiK-N mit Genugtuung Kenntnis genommen von den Korrekturmassnahmen des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes; demnach sollen fortan während Wiederholungskursen keine Zulassungsentscheide mehr getroffen werden.

Ebenfalls eine erste Bilanz hat die Kommission zum System der Inneren Sicherheit der Schweiz gezogen. Sie hat von den Massnahmen von Bund und Kantonen sowie von den noch offenen Fragen Kenntnis genommen. Sie wünscht, dass die Kompetenzen zwischen den verschiedenen Institutionen im Rahmen des nächsten Sicherheitspolitischen Berichts klarer verteilt werden. Dabei gilt es allerdings vor Augen zu halten, dass diese Frage nicht ein für allemal gelöst werden kann, sondern dass von Fall zu Fall eine gewisse Flexibilität zu wahren ist, um erfolgreiche Einsätze zu garantieren. Die SiK-N hörte die Vorsteherin des EJPD und den Chef VBS, den Präsidenten und die Vizepräsidentin der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren sowie den Kommandanten der Luzerner Kantonspolizei an.

Des Weiteren diskutierte die Kommission über die Finanzierung von Abstimmungskampagnen durch bundeseigene Betriebe. Anlass dafür war das Bekanntwerden einer Spende der RUAG an die Kampagne gegen die Volksinitiative „Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten“. Mit 12 zu 9 Stimmen wird die SiK-N den Bundesrat beauftragen, diese Frage zu prüfen und im Rahmen der Corporate Governance Grundsätze auszuarbeiten, die für alle Unternehmen des Bundes gelten und derartige Finanzierungen unterbinden.

Schliesslich befasste sich die Kommission eingehend mit dem Masterplan 2009 sowie mit dem Budget des VBS für 2010. Zudem liess sie sich über die Grundzüge des Rüstungsprogramms 2010 orientieren. Die Kommission wird sich in den kommenden Monaten mit einzelnen dieser Themenbereiche auseinandersetzen und dabei insbesondere der Frage nachgehen, wie viel die Behebung der Mängel kostet und welche Prioritäten in Folge des Sicherheitspolitischen Berichts zu setzen sind.

Die Kommission tagte am 9. und 10. November 2009 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Bruno Zuppiger (SVP, ZH) und teils in Anwesenheit der Bundesrätinnen Doris Leuthard, Vorsteherin des EVD, und Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des EJPD, sowie von Bundesrat Ueli Maurer, Chef des VBS.

 

Bern, 11. November 2009 Parlamentsdienste