Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur
Für die Finanzierung der Infrastruktur in den Jahren 2011 und 2012 soll der Bund für die SBB insgesamt 3322 Millionen und für die Privatbahnen 1279 Millionen Franken bereitstellen. Die KVF spricht sich damit gegenüber dem Bundesrat für einen um 59 Mio. höheren Betrag für die KTU aus, bei den SBB hält sie am bundesrätlichen Antrag fest.

Der Bundesrat hat am 23. Juni 2010 seine Botschaft zur Finanzierung der Infrastruktur der SBB und der KTU für die Jahre 2011 und 2012 (10.061) verabschiedet. Die nur zweijährige Laufzeit der Kredite hat zum Ziel, die grossen Investitionsvorhaben des Bundes besser auf den Legislaturfinanzplan abstimmen zu können. Dem Ende letztes Jahr namentlich von den SBB geltend gemachten erhöhten Finanzbedarf für den Unterhalt der Infrastruktur hat der Bundesrat teilweise Rechnung getragen, in dem er dem Parlament insgesamt 419 Millionen mehr beantragt, als in den Finanzplänen vorgesehen war. Für die SBB bedeutet dies 3322 Millionen und für die KTU insgesamt 1220 Millionen für die Jahre 2011/2012. Um die Vorlage aber für den Bund kostenneutral auszugestalten, schlägt der Bundesrat vor, die Mehrausgaben für die Infrastruktur mit entsprechenden Mindereinlagen für den FinöV-Fonds zu kompensieren.
Die Kommission hat zu den Vorlagen des Bundesrates Vertreter der Kantone, der SBB und der konzessionierten Transportunternehmen angehört. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die betroffenen Kreise die Vorlage des Bundesrates als nur knapp genügend beurteilen. Die Kantone und die SBB möchten mehr Mittel, um wenigstens die allerdringlichsten Ausbauprojekte vorantreiben zu können und die KTU verlangen, auch sie unterstützt von den Kantonen, mehr Mittel, um den grossen Nachholbedarf im Substanzerhalt finanzieren zu können.
Die KVF begrüsst die Vorlage des Bundesrates, die gegenüber der Vernehmlassungsvorlage bereits deutlich mehr Mittel vorsieht. Die Umwidmung der LSVA-Gelder zur Finanzierung der Mehrausgaben muss nach Ansicht der Kommission indessen eine Ausnahme bleiben. Die KVF anerkennt ebenfalls die Berechtigung der Ansprüche sowohl der KTU wie der SBB. Sie ist aber der Meinung, dass die Finanzierungsprobleme vor allem langfristig zu lösen sind, und dass für den erhöhten Mittelbedarf für den Unterhalt neue Formen und allenfalls auch neue Quellen gefunden werden müssen. Bei der vorliegenden kurzfristigen Finanzierungsvorlage für die Jahre 2011 und 2012 will die Kommission keine grösseren Änderungen vornehmen. Einzig dem Antrag, den Rahmenkredit für die KTU um 59 Millionen Franken (Substanzerhaltung) aufzustocken, hat sie mit 5 gegen 5 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten zugestimmt. Den Antrag, den Kredit für die SBB um 140 Millionen (Verbesserung Angebot) zu erhöhen, hat die Kommission dagegen mit 5 zu 5 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Das Geschäft ist damit bereit für die Herbstsession im Ständerat und dürfte im Winter im Nationalrat seinen Abschluss finden.

Die Kommission befasste sich weiter mit dem öffentlichen Verkehr, mit dem Bürgschaftsrahmenkredit für die für die Beschaffung von Betriebsmitteln im öffentlichen Verkehr (10.056). Das Parlament hat im März 2009 (Zusatzbotschaft RöVE) beschlossen, dass Bahn- und Busunternehmen des Regionalverkehrs in der Schweiz den Kauf ihres Rollmaterials zu tieferen Zinssätzen sollen finanzieren können. In der vorliegenden Botschaft soll ein Zinsvorteil für sämtliche Transportunternehmen mittels Staatsgarantie erreicht werden. Dank der Bürgschaft können die Unternehmen von einer Zinsreduktion um bis zu 0,5 Prozentpunkte profitieren. Der entsprechende Bundesbeschluss sieht dafür einen Rahmenkredit von 11 Milliarden Franken für die Dauer von zehn Jahren vor. Die Kommission begrüsst die Vorlage, insbesondere die Möglichkeit für KTU’s, sich auch günstig refinanzieren zu können. Sie stimmte dem entsprechenden Bundesbeschluss einstimmig zu. Die KVF hält zudem fest, dass mit der Verabschiedung des Bürgschaftskredites keinerlei Präjudizien für die Verwendung des erwarteten Zinsvorteils geschaffen würde. Der Entscheid, ob die eingesparten Zinsen der Bundeskasse oder dem öffentlichen Verkehr zugutekommen sollen, wird im Rahmen des Konsolidierungsprogrammes gefällt.

Wie die vorberatene Leistungsvereinbarung mit den SBB und auch andere Verkehrsvorlagen – Agglomerationsverkehr – gezeigt haben, wird es immer schwieriger, Verkehrsprojekte zu finanzieren. Die Kommission hat deshalb mit der Verwaltung eine erste Aussprache über die Gesamtfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen geführt. Für die Zukunft müssen neue Finanzierungsquellen gesucht werden. Dabei soll der Verkehr möglichst nachhaltig sein und die Infrastruktur optimal ausgelastet werden. Die Finanzierung soll verursachergerecht sein und die Transparenz soll erhöht werden. Die Kommission wird diese Diskussion an einer späteren Sitzung weiterführen.

Die Kommission beriet die Initiativen der Kantone Basel-Stadt, Uri und Tessin (10.304, 10,316, 10.317), die sich alle gegen 60-Tönner auf Schweizer Strassen wenden. Die Kommission hatte sich bereits an einer früheren Sitzung mit Initiativen gleichen Inhalts der Kantone Genf, Neuenburg und Luzern befasst. Damals hatte die Kommission eine Motion formuliert, die vom Bundesrat verlangt, dass Gigaliner in der Schweiz verboten werden. Zusätzlich zur Gewichtslimite (40 Tonnen), die heute schon im Gesetz steht, soll der Bundesrat auch die Maximallänge (18,75 Meter) von Motorfahrzeugen festschreiben. Der Ständerat hat die Motion am 16. Juni 2010 angenommen und den Standesinitiativen keine Folge gegeben. Da das Anliegen mit der Motion aufgenommen ist, hat die Kommission auch den Standesinitiativen  Basel-Stadt, Uri und Tessin einstimmig keine Folge gegeben. 

Zu einer weiteren Standesinitiative des Kantons Tessin. Sicherheit des Gotthard-Strassentunnels (10.301) hörte die Kommission eine Delegation des Kantons an. Die Initiative verlangt, dass am Gotthard-Strassentunnel eine zweite Röhre gebaut wird, die während der Sanierung des Gotthard Tunnels befahren werden kann. Dabei soll nur auf einer Spur gefahren werden, die zweite Spur soll als Pannenstreifen dienen. Die Kommission hat im letzten Jahr mittels eines Postulates (09.3000) vom Bundesrat verlangt, dass er bis Ende 2010 ein Konzept vorlege, das aufzeigt, wie und wann er die notwendigen Sanierungsarbeiten im Gotthard-Strassentunnel vornehmen will. Die Kommission will diesen Bericht abwarten und hat den Entscheid zur Initiative vorläufig ausgesetzt.

Der erste Sitzungstag wurde am den Flughafen Zürich durchgeführt.  Die Kommission führte dort Gespräche mit der Geschäftsleitung der Flughafen Zürich AG. Neben der Besichtigung von sicherheitstechnischen und anderen Einrichtungen, hatte die Kommission Gelegenheit, einen A380 der Singapore Airline, zurzeit das grösste Passagierflugzeug, kurz vor dem Start anzuschauen und dessen Abflug zu verfolgen.

 

Bern, 3. September 2010 Parlamentsdienste