Unlauterer Wettbewerb

09.069 s Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Änderung

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb eingetreten. Diese Vorlage bezweckt, den Schutz gegen einzelne unlautere Geschäftspraktiken zu verbessern, die Rechtsdurchsetzung zu stärken und in Sachen unlauterer Wettbewerb die Grundlage für die Zusammenarbeit mit den ausländischen Aufsichtsbehörden zu schaffen. Die Kommission hat die Detailberatung aufgenommen. Sie wird nach der kommenden Sitzung vom 7. September über ihre Beschlüsse informieren.

09.096 s Abkommen zwischen der Schweiz und Eurojust. Genehmigung

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, dieses Abkommen zu genehmigen. Es institutionalisiert die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Eurojust, der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union, bei der Bekämpfung schwerer internationaler Kriminalität wie Terrorismus, Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Menschenhandel, Drogenhandel, Betrug oder Geldwäscherei. Ein entsprechendes Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit wurde vor einigen Jahren bereits mit Europol geschlossen.

10.443 s Pa.Iv. RK-SR. Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei"

Die Kommission hat die von einer Subkommission begonnenen Arbeiten an einem indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ fortgesetzt. Zum Inhalt des indirekten Gegenvorschlages wird sie umfassend informieren, nachdem sie den Entwurf verabschiedet hat, was voraussichtlich am 7. September 2010 der Fall sein dürfte.

Im Weiteren hat die Kommission einen Mitbericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) geprüft. Diese hatte am 21. Juni 2010 eine eigene Kommissionsinitiative beschlossen, welche fordert, dass Vergütungen ab 3 Millionen Franken pro Geschäftsjahr nicht länger als Lohn im bisherigen Sinne gelten, sondern gesellschafts- und steuerrechtlich als Gewinnanteile im Sinne von Artikel 677 OR zu behandeln sind (10.460 s Pa.Iv. WAK-SR. Aktienrechtliche und steuerrechtliche Behandlung sehr hoher Vergütungen). Die WAK-S beantragte der RK-S, ihren Vorschlag bei deren Beratungen zum indirekten Gegenentwurf zu berücksichtigen (vgl. Medienmitteilung der WAK-S vom 22. Juni 2010). Mit 9 zu 4 Stimmen hat die RK-S beschlossen, dem Anliegen der WAK-S im Grundsatz zu entsprechen. Allerdings hat sie noch keinen Beschluss über dessen konkrete Umsetzung gefasst.

Elektronische « Killerspiele »

Die Kommission prüfte fünf Standesinitiativen, welche ein Verbot von elektronischen gewaltbeinhaltenden Spielen bzw. Massnahmen zum Kinder- und Jugendschutz in diesem Bereich fordern (08.316 Kt. Iv. BE. Verbot von Killerspielen; 09.313 Kt. Iv. SG. Gegen Killerspiele für Kinder und Jugendliche. Für einen wirksamen und einheitlichen Kinder- und Jugendmedienschutz; 09.314 Kt. Iv. TI. Revision von Artikel 135 StGB; 09.332 Kt. Iv. FR. Verbot von Gewaltvideospielen; 10.302 Kt. Iv. ZG. Verbot von Gewaltvideospielen). Die Kommission bejaht in diesem Bereich Gesetzgebungsbedarf. Das haben auch beide Räte mit der Annahme zweier Motionen beschlossen (07.3870 Mo. NR [Hochreutener]. Verbot von elektronischen Killerspielen; 09.3422 Mo. NR [Allemann]. Verbot von Killerspielen). Darüber hinaus nahm die Kommission zur Kenntnis, dass der Bundesrat das nationale Programm «Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen» gestartet hat. Vor diesem Hintergrund entschied sie, ihren Beschluss darüber, ob sie den Standesinitiativen Folge gibt, auszusetzen, bis mehr Informationen über die Arbeiten des Bundesrates vorliegen.

Strafrecht

Im Rahmen der Prüfung von sieben Motionen, die der Nationalrat in seiner ausserordentlichen Session zur Verschärfung des Strafrechts und zur Kriminalität vom 3. Juni 2009 angenommen hatte, befasste sich die Kommission mit verschiedenen Aspekten des Strafrechts.

Bei folgenden vier dieser Motionen folgt die Kommission ohne Gegenstimme dem Nationalrat und beantragt deren Annahme:

  1. 07.3710 Mo. NR (Darbellay). Steigerung der Effizienz im Strafvollzug
  2. 08.3441 Mo. NR (Stamm). Strafvollzug in den Herkunftsländern
  3. 07.3847 Mo. NR (Galladé). Maximale Altersobergrenze für erzieherische und therapeutische Schutzmassnahmen im Jugendstrafrecht
  4. 08.3797 Mo. NR (Galladé). Erhöhung des Massnahmealters bei jugendlichen Straftätern

Bei folgenden zwei Motionen beantragt die Kommission einstimmig deren Ablehnung:

  1. 08.3495 Mo. NR (Fiala). Stalking
    Die Kommission schliesst sich den Erwägungen des Bundesrates an.
  2. 09.3311 Mo. NR (Stamm). Schnellgerichte bei geständigen und bei auf frischer Tat ertappten Tätern.
    Die neue Strafprozessordnung, die am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, enthält mehrere Bestimmungen zur Verfahrensbeschleunigung. Die Kommission ist der Auffassung, dass erst praktische Erfahrungen mit dem neuen Recht gemacht werden sollten, bevor eventuell weitere Änderungen ins Auge zu fassen sind.

Schliesslich beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, folgende Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern:

  1. 08.3131 (Mo. NR (Joder). Verschärfung des Strafrahmens bei vorsätzlicher Körperverletzung.
    Die Kommission will damit zum Ausdruck bringen, dass sie die Analyse des Strafrahmens für verschiedene Straftaten befürwortet, die derzeit vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement durchgeführt wird, und diese Frage im Gesamtkontext behandelt haben möchte. In diesem Zusammenhang behandelte sie eine Standesinitiative, die ebenfalls die Verschärfung einiger Strafen fordert (08.334 Kt. Iv. SG Revision des Strafgesetzbuches). Sie beschloss, den Beschluss darüber, ob sie der Standesinitiative Folge gibt, aufzuschieben.

 

Die Kommission hat am 19. und 20. August 2010 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (V, TG) und teils in Anwesenheit  der Bundesrätinnen Eveline Widmer-Schlumpf und Doris Leuthard  in Bern getagt.

 

Bern, 20.8.2010  Parlamentsdienste