Die WAK-S beginnt die Beratung der Vorlage B zum Bankengesetz (Sicherung der Einlagen) sowie die Arbeiten an einem indirekten Gegenvorschlag zu den beiden Volksinitiativen zum Bausparen.

1. 10.049 s Bundesgesetz über Banken und Sparkassen (Sicherung der Einlagen). Änderung. Vorlage B

Nachdem die Kommission die Vorlage A der Botschaft 10.049 (Änderung des Bundesgesetzes über Banken und Sparkassen [Sicherung der Einlagen]) an ihrer Junisitzung geprüft hatte, befasste sie sich nun weiter mit diesem Geschäft. Vor der Beratung der Vorlage B, bei der es vor allem um die Überführung der heutigen dringlichkeitsrechtlichen Massnahmen in ordentliches Recht geht, hörte die WAK-S die Leiter der Expertengruppe «too big to fail» an.

Deren Präsident Peter Siegenthaler sowie die Vizepräsidenten Thomas Jordan (Vizepräsident des Direktoriums der SNB) und Patrick Raaflaub (Direktor der FINMA) informierten die Kommission über den Stand der Arbeiten, die mit der Revision des Bankengesetzes im Zusammenhang stehen.

Aus den bisherigen Arbeiten der Expertenkommission, welche die Problematik der systemrelevanten Grossunternehmen zu analysieren hat, geht hervor, dass deren Schlussfolgerungen mit der Vorlage B kompatibel sind.

Die Kommission wird die Beratung dieser Vorlage an ihrer Sitzung von Ende Oktober vor dem Hintergrund des Schlussberichts dieser Expertengruppe weiterführen. Dieser soll Ende September vorliegen und wird dem auf internationaler Ebene erreichten Konsens zu den Empfehlungen von Basel III Rechnung tragen.

Die Vorlage A, mit der die Geltungsdauer des Dringlichkeitsrechts um zwei weitere Jahre verlängert werden soll, wird in der kommenden Herbstsession im Ständerat behandelt.

2. 10.459 s Pa.Iv. WAK-SR. Indirekter Gegenentwurf zu den Volksinitiativen "Eigene vier Wände dank Bausparen" und "Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)"

Im Auftrag des Ständerates hat die WAK-S im Juni dieses Jahres einen indirekten Gegenvorschlag zu den beiden Volksinitiativen zum steuerlich begünstigten Bausparen (09.074) initiert. Mit der Zustimmung ihrer Schwesterkommission hat sie nun begonnen, einen entsprechenden Erlassentwurf auszuarbeiten. Die Vorlage wird voraussichtlich nach der nächsten Kommissionssitzung vom 21.-22. Oktober 2010 in die Vernehmlassung geschickt.

3. 10.460 s Pa.Iv. WAK-SR. Aktienrechtliche und steuerrechtliche Behandlung sehr hoher Vergütungen

Die Kommission hat mit Wohlwollen vom Entscheid der ständerätlichen Rechtskommission Kenntnis genommen, im Grundsatz den in der eigenen parlamentarischen Initiative angeregten Vorschlag, Vergütungen ab einer bestimmten Höhe gesellschafts- und steuerrechtlich als Gewinnanteile zu behandeln, in den indirekten Gegenvorschlag zur Abzockerei-Initiative (10.443 Pa.Iv. RK-SR. Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“) aufzunehmen. Dieser Antrag hatte die WAK-S der RK-S im Rahmen eines Mitberichts unterbreitet. Die WAK-S sisitiert nun ihre Arbeiten an der eigenen parlamentarischen Initiative, bis der Entwurf der RK-S vorliegt.

4. 07.3856 s Mo. Ständerat (Schweiger). Ausgewogeneres und wirksameres Sanktionssystem für das Schweizer Kartellrecht

Die im März 2008 vom Ständerat überwiesene Motion Schweiger verlangt, dass Unternehmen, die ein Programm zur Beachtung der kartellgesetzlichen Regeln („Compliance-Programm“) betreiben, nur mit einer reduzierten bzw. mit keiner Sanktion belegt werden können. Das Kartellgesetz soll zudem so geändert werden, dass künftig gegen natürliche Personen, die sich trotz unternehmensinternen Compliance-Vorgaben aktiv an Wettbewerbsabreden beteiligt haben, eine Strafe verhängt werden kann.

In der Wintersession 2009 änderte der Nationalrat die Motion Schweiger dahingehend, dass Unternehmen mit «Compliance-Programmen» keine vollständige Straffreiheit gewährt, sondern lediglich eine geringere Sanktion auferlegt werden kann.

In der vergangenen Sommersession beantragte die WAK-S ihrem Rat einstimmig, der Änderung des Nationalrates zuzustimmen. Der Ständerat wies jedoch die Motion an die Kommission zurück mit dem Auftrag, die Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Einführung von strafrechtlichen Sanktionen gegen Personen, die sich an Wettbewerbsabsprachen beteiligt haben, erneut zu prüfen.

Nachdem die Kommission von einem Bericht des EVD Kenntnis genommen hat, hält sie an ihrer Position fest und beantragt mit 7 Stimmen bei einer Enthaltung, der Motion zuzustimmen. Die Kommission ist entgegen dem Bundesrat der Meinung, dass die Einführung strafrechtlicher Sanktionen – oder zumindest deren Prüfung – dem Kartellgesetz mehr Wirkung verleihen würde. Sie bedeutet keineswegs eine Verschiebung von der Unternehmensführung auf die Mitarbeitenden, sondern würde einzig das Sanktionssystem zur Bekämpfung von Kartellabsprachen vervollständigen.

5. 09.4209 n Mo. Nationalrat (Leutenegger Oberholzer). Handelshemmnisse im grenzüberschreitenden Online-Handel reduzieren

Die Kommission konnte diese Motion aus zeitlichen Gründen nicht behandeln. Sie wird sich mit diesem Geschäft im vierten Quartal 2010 befassen.

 

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP, BE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 26. August 2010 in Bern getagt.

 

Bern, 27. August 2010 Parlamentsdienste