Via sicura
Die Kommission ist auf die Vorlage Via sicura eingetreten. Die Mehrheit unterstützt die Massnahmen, will sich aber in der Detailberatung noch zu einzelnen Bestimmungen äussern. Die Minderheit will nicht eintreten, da sie keine Notwendigkeit für die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch zusätzliche Verkehrsvorschriften sieht.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats hat die Beratungen zur Vorlage Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr. Via sicura (10.092) als Zweitrat aufgenommen und ist mit 18 zu 8 Stimmen darauf eingetreten. Die Vorlage strebt eine Reduktion der Verkehrstoten und Schwerverletzten an. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen sollen vor allem die bestehenden Strassenverkehrsvorschriften besser durchgesetzt und die grössten Unfallschwerpunkte beseitigt werden. Darüber hinaus wird die Prävention verstärkt. Der Ständerat hat die Vorlage mit Bestimmungen gegen „Raserei“ ergänzt. Die Mehrheit der Kommission unterstützt die Stossrichtung von Bundesrat und Ständerat. Sie hat sich aber vorbehalten, in der Detailberatung bei einzelnen Bestimmungen andere Beschlüsse zu fassen. Die Minderheit der Kommission will auf die Vorlage nicht eintreten. Sie sieht eine Überregulierung und einen „Generalverdacht“ gegen Autolenker, während es kaum Massnahmen bei Velo- und Motorradfahrern gibt. Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer Sitzung Ende August aufnehmen.

Der Ständerat hat in der Sommersession als Zweitrat die Beratungen zum zweiten Schritt der Bahnreform 2 (05.028) durchgeführt. Über die meisten Punkte besteht zwischen den Räten Einigkeit zu der Vorlage, deren politisches Schwergewicht bei der Definition der Ausschreibeverfahren im öffentlichen Personenverkehr liegt. Die KVF-N beantragt ihrem Rat nun, bei insgesamt 7 Differenzen, in 5 Fällen dem Ständerat zu folgen und an einem Punkt festzuhalten (Frage des Netzzugangs für ausländische Unternehmen, Art. 9a EBG). Die gewichtigste Differenz hat der Ständerat geschaffen, indem er eine neue Bestimmung aufnahm, welche den Transportunternehmen einen grösseren Spielraum bei der Tarifgestaltung ermöglichen soll (Art. 15 PBG und Art. 8a SBBG). Die KVF hat einstimmig beschlossen, zu diesem Punkt an ihrer nächsten Sitzung im August eine Anhörung durchzuführen und allfällige Entscheide erst in deren Anschluss zu treffen. Ziel bleibt, die Vorlage im Herbst im Nationalratsplenum zu behandeln.

Ausführlich diskutiert hat die Kommission die Petition „Radio- und Fernsehgebühren: 200 Franken sind genug“. Neben der Begrenzung der Radio- und Fernsehgebühren verlangt die von über 140‘000 Personen (135‘000 elektronische Unterschriften, 8000 Unterschriften auf Papier) unterzeichnete Petition die Rückerstattung von eingesparten und nicht ausbezahlten Gebührengeldern an die Gebührenzahler und eine individuelle Abmeldemöglichkeit von der Gebührenpflicht. Die Kommission hat der Petition mit 19 zu 7 Stimmen keine Folge gegeben. Die Kommission anerkennt, dass ein wesentlicher Grund für die relative Höhe der Gebühren in der Vielsprachigkeit der Schweiz liege und die SRG hier eine staatspolitisch wichtige Kohäsionsaufgabe wahrnehme. Die Kommission betont, dieser klare Entscheid für die SRG sei keine „carte blanche“, widerspiegle aber das grosse Vertrauen, welches sie in die aktuelle Führung des Service public-Unternehmens setze. Die Minderheit der Kommission hält es für wichtig, die angestossene Diskussion über die Höhe der Gebühren und über die Grenzen dessen, was unter Service public angeboten werden soll, weiterzuführen und möchte deshalb der Petition Folge geben.

Mit 18 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt hat die Kommission die Motion des Ständerates 10.3954 Agglomerationsprogramme. Für mehr Nachhaltigkeit bei der Zuteilung der Mittel des Infrastrukturfonds. Die Kommission hält fest, dass die Regionen und Kantone im ganzen Land zurzeit mit Hochdruck an der Eingabe von neuen Agglomerationsprogrammen arbeiten; die Spielregeln im laufenden Spiel zu ändern, erachtet sie deshalb als falsch.

Vorgeprüft hat die KVF die parlamentarische Initiative von Nationalrat Roberto Schmidt 11.424 Verwendung der Mineralölsteuererträge für die Finanzierung des Strassenverkehrs. Die Initiative möchte die Bundesverfassung dahingehend ändern, dass statt wie bisher 50% neu 60% der Erträge aus der Mineralölsteuer für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr zur Verfügung stehen. In mittlerer und längerer Sicht zeichnet sich eine Finanzierungslücke im Bereich Strassenverkehr ab. Der Initiant möchte diese Lücke in erster Linie mit Mitteln decken, welche durch die Strasse selbst generiert werden. Mit 12 zu 12 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten gab die Kommission der Initiative Folge. Die Mehrheit der Kommission schliesst sich der Argumentation des Initianten an und betont, dass der grundsätzliche Handlungsbedarf – die langfristige Sicherung der Finanzierung der Strasseninfrastruktur – unbestritten gegeben sei. Die Minderheit wendet sich gegen einen isolierten Vorentscheid für die Strasse. Sie möchte die Frage der Finanzierung von Strassen und Schiene gemeinsam im Gesamtrahmen der bundesrätlichen Vorlage zur Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) diskutieren, die für das nächste Jahr erwartet wird.

Die Kommission hat sich vom Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt über die Situation am Flugplatz Dübendorf und über die laufende gemeinsame Studie des VBS und des UVEK informieren lassen. Die Resultate dieser Studie werden im Oktober erwartet. Die Kommission hält fest, dass es zum jetzigen Zeitpunkt zu früh und die Ausgangslage viel zu unklar sei, um sich zu äussern oder auf eine bestimmte Richtung festzulegen. Die Kommission hat deshalb einen Antrag für eine Kommissionsmotion, die eine rein nicht-aviatische Nutzung (mit Ausnahme der Rega) vorsah, mit 14 zu 6 Stimmen abgelehnt.

Ferner hat sich die Kommission von den jeweiligen Amtsdirektoren die Leistungsaufträge des Bundesrates für das Bakom, das Bazl und das Astra für die Jahre 2012-2015 vorstellen lassen. Die Kommission unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagenen Leistungsaufträge in allen drei Fällen.

 

Bern, 28. Juni 2011 Parlamentsdienste