Via sicura
Die Kommission hat sich gegen die Festlegung eines Mindestalters für Radfahrer entschieden. Für das Tragen von Velo-Schutzhelmen legte sie weder eine Alterslimite fest, noch erklärte sie dieses für alle obligatorisch. Sie setzt auf Eigenverantwortung.

Zu Via sicura (10.092), der Vorlage des Bundesrates für mehr Sicherheit im Strassenverkehr, fällte die Kommission einige wichtige Entscheide.

Sie entschied sich mit 17 zu 8 Stimmen, auf eine Befristung der Führerausweise (Art. 15c) zu verzichten. Die Minderheit der Kommission will bei den berufsmässigen Motorfahrzeugführern die Gültigkeitsdauer auf mindestens drei, höchstens aber fünf Jahre festlegen.

Bereits an der letzten Sitzung hatte die Kommission dem Einbau von Datenaufzeichnungsgeräten und Alkoholwegfahrsperren für Rückfalltäter (Art. 17a) zugestimmt.

Der Bundesrat schlug vor, dass Kinder, die mindestens sieben Jahre alt sind (Art. 19), Rad fahren dürfen. Der Ständerat legte sechs Jahre fest und stellte Bedingungen für das Rad fahren vor diesem Alter auf. Die nationalrätliche Kommission legt mit 17 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung kein Mindestalter fest, da nicht das Alter, sondern die Fähigkeiten der Kinder massgebend sein sollen. Damit sollen die Eltern die Fahrfähigkeit ihrer Kinder selber ermessen und werden nicht von der Verantwortung entbunden. Die Minderheit stimmte der Version des Ständerates zu.

Die Kommission stimmt mit 15 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Vorschlag des Bundesrates zu, dass dieser die Möglichkeit erhält, für gewisse Personengruppen, wie berufsmässige Motorfahrzeugführer oder Inhaber des Führerausweises auf Probe, das Fahren unter Alkoholeinfluss (Art. 31) zu verbieten. Eine Minderheit lehnt diese Lösung ab.

Bei der Velohelmpflicht (Art. 46) hatten Bundesrat und Ständerat beschlossen, dass Radfahrer bis zum vollendeten vierzehnten Altersjahr einen Schutzhelm tragen müssen. Die Kommission verzichtete mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf eine Alterslimite. Sie zählt wie beim Skifahren auf die Freiwilligkeit und hofft damit, dass möglichst viele Bevölkerungsgruppen einen Helm tragen.

Der Bundesrat wollte, dass ein vertraglich vereinbarter Verzicht auf das Rückgriffsrecht (Art. 65) bei grobfahrlässigem Handeln in Zukunft nicht mehr möglich ist. Die Kommission schwächte diese Bestimmung ab, indem sie einstimmig beschloss, dass nur bei angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand oder bei Begehung eines Raserdelikts stets Rückgriff genommen werden muss.

Der Ständerat fügte Bestimmungen gegen Raserei ein, indem er Strafen (Art. 90 ff) und Führerausweisentzüge (Art. 16ff) verschärfte. Die nationalrätliche Kommission stimmte diesen Artikeln zu.

Ebenfalls stimmte die Kommission dem Vorschlag des Bundesrates mit 16 zu 9 Stimmen zu, dass Fahrzeuge bei Verkehrsregelverletzung eingezogen und verwertet werden können (Art.90a). Eine Minderheit will diese Bestimmung streichen.

Des Weiteren spricht sich die Kommission, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, für eine Verschärfung des Verbots für Radarwarnungen aus (Art. 98a). Sie stimmte dieser Möglichkeit mit 12 zu 11 Stimmen, bei einer Enthaltung zu.

 

In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Vorlage 1, Änderung des Strassenverkehrsgesetzes, mit 16 zu 9 Stimmen an. Der Vorlage 2, Verordnung der Bundesversammlung über Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr, stimmte sie mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Das Geschäft kann in der Wintersession im Nationalrat behandelt werden.

Nachdem die Kommission bereits an einer vorangehenden Sitzung den Grossteil der Differenzen zur Bahnreform 2 (05.028; Vorlage 11) behandelt hatte, befasste sie sich nun noch mit der Frage der Tarifgestaltung (Art. 15 PBG und Art. 8a SBBG), welche der Ständerat neu in die Vorlage eingefügt hat. Die Kommission begrüsste im Grundsatz eine Flexibilisierung und stimmte der Änderung von Art. 15 des Personenbeförderungsgesetzes mit einer Ergänzung zu. Den neu eingeführten Artikel 8a im SBB-Gesetz beantragt sie ihrem Rat dagegen mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu streichen, da sie die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten höher gewichtet als diejenigen der Bundesbahnen. Der Preisüberwacher soll nach Ansicht der Kommission seine bisherige Rolle im Rahmen der Tariffestlegung weiterhin wahrnehmen können.

Die Kommission hatte zwei parlamentarischen Initiativen – 10.409 Pa. Iv. Sommaruga Carlo. Für familienfreundlichere Taxis und 11.424 Pa. Iv. Schmidt Roberto. Verwendung der Mineralölsteuererträge für die Finanzierung des Strassenverkehrs – an ihrer Sitzung vom Mai bzw. Juni 2011 Folge gegeben. Nachdem die Schwesterkommission des Ständerates ihre Zustimmung zu beiden Initiativen verweigert hat, beantragt die Kommission nun ihrem Rat, der Initiative 10.409 Folge zu geben (15 zu 8 Stimmen) und der Initiative 11.424 keine Folge zu geben (12 zu 11 Stimmen).

Einstimmig unterstützte die Kommission die Motion des Ständerates, 11.3318 Mo. KVF-S. Parkierungserleichterungen für Personen mit Mobilitätsbehinderung. Mit 14 zu 10 Stimmen sprach sich die Kommission ebenfalls für die Mo. Jenny. Keine Elefantenrennen auf Autobahnen (11.3661) aus.

 

Bern, 01. November 2011 Parlamentsdienste