11.424 Pa.Iv. Schmidt Roberto. Verwendung der Mineralölsteuererträge für die Finanzierung des Strassenverkehrs
Die Verkehrskommission hat einem isolierten Entscheid zum Verteilschlüssel für die Einnahmen aus der Mineralölsteuer eine klare Absage erteilt. Die Kommission anerkennt zwar die sich abzeichnende langfristige Finanzierungslücke in der Strasseninfrastruktur, möchte diese Frage aber, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, im nächsten Jahr im Gesamtzusammenhang von langfristiger Strassen- und Schieneninfrastrukturfinanzierung diskutieren.

Die Kommission hat die Standesinitiative des Kantons Genf. Bau einer Seeüberquerung (11.307) vorgeprüft und dabei eine Delegation von Kantonsräten und Regierungsrat Mark Muller angehört. Die Initiative verlangt, den Bau eines neuen Autobahnabschnittes zur Seeüberquerung bei Genf in den Bundesbeschluss vom 21. Juni 1960 über das Nationalstrassennetz aufzunehmen. Die Kosten für einen Tunnel oder eine Brücke werden auf 3,1 bis 3,7 Milliarden Franken geschätzt. Der Bundesrat wird voraussichtlich Ende Jahr einen neuen Netzbeschluss verabschieden. Deshalb hat die Kommission beschlossen, dieser Gesamtschau nicht vorzugreifen und ein einzelnes Bauvorhaben prioritär zu behandeln. Sie hat sich einstimmig für die Sistierung der Initiative ausgesprochen, damit  sie die beiden Geschäfte zusammen beraten kann.

Weiter hatte die Kommission fünf parlamentarische Initiativen vorzuprüfen und zu den positiven Entscheiden der nationalrätlichen KVF Stellung zu nehmen. Sie beriet die Initiative. Schmidt Roberto. Verwendung der Mineralölsteuererträge für die Finanzierung des Strassenverkehrs (11.424). Die Initiative verlangt, Art. 86 Abs. 3 der Bundesverfassung so zu ändern, dass neu 60 Prozent statt wie bisher 50 Prozent des Reinertrages der Verbrauchssteuer auf Treibstoffen für Aufgaben und Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet werden. Die nationalrätliche Kommission hatte der Initiative nur mit Stichentscheid des Präsidenten Folge gegeben. Die ständerätliche KVF gab der Initiative mit 9 zu 2 Stimmen keine Zustimmung, weil sie der Ansicht ist, dass das heutige System der Verteilung der Gelder im öffentlichen und privaten Verkehr nicht so einfach neu aufgeteilt werden kann, vielmehr soll dies im nächsten Jahr in im Gesamtzusammenhang von langfristiger Strassen- und Schieneninfrastrukturfinanzierung geschehen.

Einer zweiten Initiative. Sommaruga Carlo. Für familienfreundlichere Taxis (10.409) gab die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltungen ebenfalls keine Zustimmung. Die Initiative verlangt eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes, damit in Taxis keine Kinderrückhaltesysteme verwendet werden müssen. Die Kantone müssten die Ausnahmegebiete festlegen. Die Kommission hatte bereits im Mai zu einer inhaltlich ähnlichen Motion Stellung genommen und diese einstimmig abgelehnt. Die Kommission bewertet auch heute die Argumente für die Sicherheit der Kinder höher als den zusätzlichen Aufwand der Taxifahrer. Sie zeigt sich überzeugt, dass das Mitführen von Kindersitzen für die Taxifahrer zumutbar ist, umso mehr als nun zusammenfaltbare und platzsparende Sitzerhöher angeboten werden. Die Kommission gibt auch zu bedenken, dass die Definition der verschiedenen Ausnahmegebiete schwierig werden könnte.

Ein zweites Mal hatte sich die Kommission zu den parlamentarischen Initiativen Wobmann (10.496), Wasserfallen (10.497) und de Bumann (10.499) Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen in der Schweiz zu äussern. Die Initiativen verlangen, die Aufhebung des Verbotes von Rundstreckenrennen im Strassenverkehrsgesetz (Art. 52). Die Kommission hält auch heute eine Aufhebung des Verbots für Rundstreckenrennen für verfehlt. Es gebe genügend Möglichkeiten im nahen Ausland Teststrecken zu benützen. Die Schweiz verfüge ohnehin über keine Autoindustrie und aus ökologischen Gründen sein eine Rundstrecke in unserem dicht besiedelten Land abzulehnen. Die Kommission gab den Initiativen mit 7 zu 5 Stimmen keine Zustimmung.

Ständerat Theo Maissen hat seine parlamentarische Initiative für eine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (03.465) bereits im Jahre 2003 eingereicht. Die KVF kam im Rahmen der Vorprüfung im Jahr 2004 zum Schluss, dass sie das Anliegen zielführender über einen Auftrag an den Bundesrat erreichen könne und schickte eine Motion auf den Weg (05.3232), welche von beiden Räten angenommen wurde. Der Bundesrat, der sich immer gegen die Motion gewehrt hatte, blieb auch nach der Annahme im Zweitrat in der Frühjahrssession 2006 jahrelang untätig. Im August 2010 verabschiedete der eine schlanke Vorlage zuhanden einer Vernehmlassung. Im August 2011 entschied er, gestützt auf die Ergebnisse dieser Vernehmlassung, den Auftrag aus dem Parlament nicht umzusetzen.
Die Kommission bedauert diesen Entscheid des Bundesrates. Sie erachtet nämlich die Grundversorgung insbesondere in den Rand- und Bergregionen keineswegs als unproblematisch und ohne weiteres gesichert. Die Kommission unterstützt deshalb nach wie vor ein Grundsatzbekenntnis des Bundes zu einer ausreichenden und in allen Landesteilen gleichwertigen Grundversorgung. Die Kommission hat deshalb der Initiative mit 8 zu 3 Stimmen Folge gegeben. Die Vorlage geht damit an die nationalrätliche Schwesterkommission zur Stellungnahme.
 

 

Bern, 6. September 2011 Parlamentsdienste