Gemäss Artikel 51 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) obliegt der Finanzdelegation der eidg. Räte die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushalts des Bundes. Sie erstattet den Finanzkommissionen jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.
Der Tätigkeitsbericht 2011 inkl. Zusammenfassung steht auf der Internetseite der Finanzdelegation der eidg. Räte zur Verfügung:
http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/berichte-delegationen/berichte-der-finanzdelegation/Seiten/default.aspx
Auf einige wichtige Geschäfte sei zusammenfassend hingewiesen:
Bereits 2010 hatte eine Erhebung gezeigt, dass ein erhebliches Auftragsvolumen, insbesondere im Bereich der Expertenaufträge, freihändig vergeben und das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen nicht in jedem Fall eingehalten worden war. Ende 2011 unterbreitete der Bundesrat der Finanzdelegation die geplanten Verbesserungsmassnahmen: Die Instrumente des Beschaffungswesens sollen verbessert, Verantwortungen und Kompetenzen präziser geregelt und das Controlling ausgebaut werden. Dazu soll in allen Departementen ein Vertragsmanagement eingeführt werden. Auf die Einführung eines übergeordneten, bundesweiten Beschaffungscontrollings will der Bundesrat aber, entgegen seiner ursprünglichen Absicht, verzichten. Die Finanzdelegation begrüsst die Verbesserungsmassnahmen, besteht jedoch auf der Realisierung einer bundesweiten Lösung.
Die Finanzdelegation beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit der Informatikstrategie des Bundes. 2011 begleitete sie auch die Ausarbeitung einer neuen Bundesinformatik-Verordnung (BinfV) durch den Bundesrat. Insgesamt anerkennt die Finanzdelegation die Stossrichtung des Bundesrates und begrüsst, dass er eine strategische Verantwortung in diesem zentralen Bereich übernimmt. Sie erwartet vom Bundesrat, dass die beschlossenen Neuerungen nun auch konsequent umgesetzt werden. Von besonderem Interesse ist dabei, wie sich die neue BinfV und die neue Informatikstrategie konkret auf die grossen Informatikprojekte in der Bundesverwaltung auswirken werden und welche Standarddienste bis wann eingeführt werden sollen. Die Finanzdelegation wird die Thematik weiterhin eng begleiten.
Im Rahmen eines Informationsbesuches bei der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) und einer Aussprache mit Vertretern des EFD liess sich die Finanzdelegation über den Stand des Informatikprojektes INSIEME orientieren. Sie nahm mit Besorgnis zur Kenntnis, dass in der Projektleitung erneut einschneidende Veränderungen vorgenommen werden mussten, die Projektarchitektur nach drei Jahren erneut hinterfragt worden war und der verbleibende finanzielle Rahmen nur noch die elementaren Projektziele abzudecken vermag. Zwar strebt die ESTV an, die Fristen und den finanziellen Rahmen einzuhalten, dies jedoch auf Kosten stark reduzierter Projekt- und Anforderungsziele. Insbesondere ist der Grundgedanke des Projektes, die Prozesse über die ganze ESTV zu vereinen, gefährdet. Die Finanzdelegation wird sich 2012 erneut mit der Situation befassen.
Die Finanzdelegation begrüsst die vom Bundesrat beschlossenen neuen Grundsätze für den Prozess der Gesamtbeurteilung der Ressourcen im Personalbereich. Dieses Instrument soll es dem Bundesrat erlauben, die Entwicklung des Stellenbestandes in der Bundesverwaltung frühzeitig zu steuern und gegenüber dem Parlament transparent offenzulegen. Insbesondere befürwortet die Finanzdelegation, dass künftig in Botschaften an die eidg. Räte die personellen Auswirkungen umfassend darzustellen sind.
Die Finanzdelegation anerkennt die Zulagen im Entschädigungssystem der Bundesverwaltung grundsätzlich als wichtiges Instrument, um innerhalb eines relativ starren Besoldungssystems die notwendige Flexibilität zu erzielen. Sie fordert aber eine Überprüfung sämtlicher Sonder- und departementsspezifischen Zulagen. Die Finanzdelegation wird auch die vom Bundesrat beschlossene Überprüfung der Ruhestandsregelungen für besondere Personalkategorien eng begleiten.
Die Finanzdelegation hat im Wesentlichen folgende Aufgaben: Sie nimmt die mitschreitende Aufsicht über die bundesrätliche Finanzpolitik wahr; sie behandelt die Revisionsberichte der Eidg. Finanzkontrolle (EFK); sie hat ihre Zustimmung zur Einstufung der höchsten Kaderpositionen des Bundes zu geben; schliesslich bewilligt sie Kredite, die ihr im Dringlichkeitsverfahren übermittelt werden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben verfügt die Finanzdelegation über umfassende Informationsrechte. Insbesondere erhält sie sämtliche Beschlüsse des Bundesrates einschliesslich der Mitberichte und sämtliche Berichte und Unterlagen im Zusammenhang mit der Aufsichtstätigkeit der EFK. Zudem können ihr keinen Geheimhaltungspflichten entgegen gehalten werden.
Bern, 20. April 2012 Parlamentsdienste