Volksinitiative „Schutz vor Rasern“
Die Kommission hat Anhörungen durchgeführt und eine erste Aussprache über die Volksinitiative geführt. Über ihren Antrag zur Abstimmungsempfehlung wird sie zu einem späteren Zeitpunkt beschliessen.

Die Volksinitiative „Schutz vor Rasern“ (12.053) will erreichen, dass Raserinnen und Raser strenger bestraft und die übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer besser geschützt werden. Die vorgeschlagenen Massnahmen umfassen insbesondere härtere Strafen, längere Führerausweisentzüge sowie den Einzug von Raser-Fahrzeugen. Gewisse Forderungen der Volksinitiative wurden in die vom Parlament bereits verabschiedete Änderung des Strassenverkehrsgesetzes „Via sicura“ (10.092) aufgenommen. Noch keine Berücksichtigung fand bisher die Forderung nach einer Erhöhung des Strafmasses im Falle der Tötung oder schweren Körperverletzung durch Raserinnen und Raser. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf das laufende Projekt „Harmonisierung der Strafrahmen“, zu welchem im Herbst 2010 eine Vernehmlassung stattfand. Der weitere Verlauf dieses Projekts ist zurzeit allerdings ungewiss.
Nach Anhörung des Initiativkomitees und weiterer interessierter Kreise beschloss die Kommission ohne Gegenstimmen, in einem ersten Schritt die Meinung des Bundesrates einzuholen, inwiefern den noch offenen Forderungen der Volksinitiative im Bereich des Strafrechts seiner Meinung nach entgegengekommen werden kann. Die Kommission fordert den Bundesrat auf, Stellung zu beziehen, in welcher Form und in welchem zeitlichen Rahmen er auf diese Forderungen zu antworten gedenkt. Sie wird über ihr weiteres Vorgehen nach Vorliegen der Stellungnahme des Bundesrates entscheiden.

Einstimmig gefolgt ist die Kommission den Anträgen des Bundesrates und den Beschlüssen des Ständerates zur Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) für die Jahre 2013-2016 (12.038). Insgesamt 9,449 Milliarden sollen den SBB und den Privatbahnen für die nächsten vier Jahre zur Finanzierung ihrer Infrastruktur (Betrieb und Substanzerhalt) zur Verfügung stehen. Nachdem sich das Instrument der Leistungsvereinbarung mit den SBB gut bewährt hat – es ist bereits die fünfte Leistungsvereinbarung des Bundes mit der SBB –, soll es nun auch auf die übrigen konzessionierten Transportunternehmen ausgedehnt werden. Es ist vorgesehen, die Vorlage in der Herbstsession im Nationalrat zu behandeln.

 

Bern, 3. Juli 2012 Parlamentsdienste