Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich ersuchte die zuständigen Kommissionen mit Schreiben vom 8. Oktober 2012, über die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Nationalrat Heer zu entscheiden. Das Gesuch wurde aufgrund von dessen Äusserungen in der Sendung «SonnTalk» vom 16. September auf «TeleZüri» eingereicht.
In den Augen der Kommission stehen diese Äusserungen in unmittelbarem Zusammenhang mit seinem Nationalratsmandat: Der zweite Teil der Sendung war der Revision des Asylgesetzes (10.052) gewidmet, die damals in den eidgenössischen Räten behandelt wurde, und die drei geladenen Nationalratsmitglieder hatten in der Diskussion die Position einzunehmen, die sie bei den Beratungen im Nationalrat vertreten hatten.
Die Kommission ist der Ansicht, dass das Interesse an einer Strafverfolgung in diesem Fall nicht überwiegt, dies insbesondere auch deshalb, weil Nationalrat Heer umgehend erklärte, wie seine – wiewohl heftigen – Worte gemeint waren.
Da die beiden zuständigen Kommissionen übereinstimmende Beschlüsse gefasst haben, ist dieser Immunitätsfall abgeschlossen. Weil sich beide Räte gegen die Aufhebung der Immunität ausgesprochen haben, wird kein Strafverfahren eingeleitet werden können.
Bern, 15. November 2012 Parlamentsdienste