Neues Kampfflugzeug
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates erstattet bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses.

Ein Artikel in der Sonntagspresse vom 13. Mai 2012 beruft sich auf Sitzungsprotokolle der Subkommission TTE (Neues Kampfflugzeug). Die Weitergabe von Protokollauszügen stellt einen schwerwiegenden Verstoss gegen die Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen dar. Dadurch werden unter Umständen Personen gefährdet, die den parlamentarischen Kommissionen, in diesem Fall der Subkommission TTE, Auskünfte erteilen. Dies darf nicht toleriert werden, da sonst die offene Diskussion in den Sitzungen nicht mehr gewährleistet ist und die Kommissionen Gefahr laufen, dass ihnen sachdienliche Informationen vorenthalten werden.

Deshalb hat die Kommission beschlossen, gemäss Artikel 320 des Strafgesetzbuches Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu erstatten. Damit will die Kommission klar signalisieren, dass sie Verstösse gegen die Vertraulichkeit der Kommissionberatungen in keiner Weise duldet. Der Entscheid zur Strafanzeige wurde via Zirkularbeschluss gefasst. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Kommission die Frage der Indiskretionen thematisieren und dabei prüfen, mit welchen Massnahmen die Vertraulichkeit ihrer Beratungen besser gewährleistet werden kann.

Die Subkommission TTE wird ihre Arbeit voraussichtlich im Juni abschliessen. Die Ergebnisse sollten der Kommission noch vor der Sommerpause unterbreitet werden.

Bern, 16. Mai 2012 Parlamentsdienste