Flexibilisierung der Waldflächenpolitik
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates möchte die Pflicht zur Leistung von Rodungsersatz in Gebieten mit zunehmender Waldfläche lockern. Zudem schlägt sie die Möglichkeit der Einführung von fixen Waldgrenzen ausserhalb von Bauzonen vor. Mit dem Ziel, den Bau von Windenergieanlagen im Wald zu fördern und zu erleichtern, hat die Kommission beschlossen, eine entsprechende Motion einzureichen.

Die Kommission hat den im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative „Flexibilisierung der Waldflächenpolitik“ (09.474) ausgearbeiteten Entwurf des Ständerates für eine Änderung des Waldgesetzes mit 22 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung modifiziert angenommen.

Neu ist im Vergleich zum Entwurf des Ständerates, dass kein Rodungsersatz nötig sein soll, wenn mit der Rodung der Bau von Infrastruktur zur Produktion von erneuerbarer Energie ermöglicht wird. Wie der Ständerat ist die Kommission der Meinung, dass unter anderem bei Rodungen von Flächen, die in den letzten 30 Jahren eingewachsen sind, auf Rodungsersatz verzichtet werden können soll, sofern dies der Rückgewinnung von landwirtschaftlichem Kulturland dient. Eine Minderheit möchte diese Frist auf 40 Jahre festlegen.

Gemäss der Kommission soll in Gebieten mit zunehmender Waldfläche, wie vom Ständerat vorgesehen, auf Rodungsersatz verzichtet werden können, wenn gleichwertige Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden. Anders als der Ständerat möchte die Kommission, dass dies ausnahmsweise auch in Gebieten möglich ist, in denen der Wald nicht zunimmt, sofern Massnahmen zur Schonung von landwirtschaftlichem Kulturland sowie ökologisch oder landschaftlich wertvoller Gebiete getroffen werden. Eine Minderheit schlägt vor, dass neben Massnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes das Erhalten von landwirtschaftlichem Kulturland als Rodungsersatz gelten soll, und dies unabhängig davon, ob in einem Gebiet die Waldfläche zunimmt oder nicht.

Entgegen der Entscheidung des Ständerats empfiehlt die Mehrheit der Kommission ihrem Rat, die Waldfeststellung in Bauzonen sowie in Gebieten ausserhalb der Bauzonen, in denen der Kanton eine Zunahme des Waldes verhindern möchte, zu ermöglichen. Eine solche Waldfeststellung hätte zur Folge, dass Büsche und Bäume, die über die definierte Grenze hinauswachsen, formell nicht als Wald gelten würden und demnach gerodet werden könnten, ohne dass dafür Rodungsersatz geleistet werden müsste. Eine Kommissionsminderheit möchte auf die Möglichkeit der Waldfeststellung ausserhalb der Bauzonen verzichten.

Schliesslich will die Kommission mit einer Motion den Bundesrat beauftragen, zusammen mit den Kantonen dafür zu sorgen, dass in den kantonalen Richtplänen geeignete Standorte für Windenergie-Nutzung ausgeschieden werden, auch in Waldgebieten. Zudem sollen die Bewilligungsverfahren vereinfacht werden.

Keine obligatorische Erdbebenversicherung

Die Kommission beantragt mit 15 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative 11.416 (Obligatorische Erdbebenversicherung) von Nationalrätin Leutenegger Oberholzer keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass das Parlament für eine obligatorische Gebäudeversicherung gegen Erdbebenschäden mit landesweit einheitlichen Prämien sorgt. Mit einer äusserst knappen Mehrheit von 11 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Kommission, auch die ständerätliche Motion 11.3511 (Obligatorische Erdbebenversicherung) abzulehnen, die das gleiche Ziel verfolgt. Die Kommission weist insbesondere auf die Problematik im Zusammenhang mit den verfassungsmässigen Zuständigkeiten und der Risiko- und Kostenanalyse hin und stellt die Zweckmässigkeit einer solchen Versicherung in Frage. Sie erwartet allerdings, dass der Bundesrat die Gespräche mit den betroffenen Kreisen wieder aufnimmt, um einen Konsens zu finden. Verschiedene Kommissionsminderheiten beantragen unter anderem unter Berufung auf die interregionale Solidarität, sowohl die parlamentarische Initiative als auch die Motion zu unterstützen.

Weiter beantragt die Kommission einstimmig, der Standesinitiative Luzern (09.310, Ausreichende Bundesmittel für den Hochwasserschutz) keine Folge zu geben.

Schliesslich hat die Kommission bei der Vorlage zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (10.019) die Differenzbereinigung aufgenommen und wird damit an ihrer nächsten Sitzung fortfahren.

 

Die Kommission hat in Bern am 23. und 24. Januar 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Eric Nussbaumer (S/BL) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

 

Bern, 25. Januar 2012 Parlamentsdienste