Energiesparen im Hinblick auf die Energiestrategie 2050
​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates will die Elektroheizungen in Gebäuden bis 2025 ersetzen. Sie beauftragt den Bundesrat in einer Kommissionsmotion, entsprechende Rahmenbedingungen zu erarbeiten. Mit dem Ersatz durch effiziente Heizsysteme sind grosse Energieeinsparungen verbunden. Fest installierte Elektroheizungen verbrauchen gleich viel Strom, wie das Kernkraftwerk Mühleberg produziert.

 

Mit 24 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission beschlossen, eine Motion für den Ersatz von Elektroheizungen einzureichen (12.3340 „Rahmenbedingungen für den Ersatz von Elektroheizungen“). Die Motion  beauftragt den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit den Kantonen gesetzliche Rahmenbedingungen zu erarbeiten, damit Elektroheizungen bis 2025 grösstenteils durch effizientere Heizsysteme ersetzt werden. Dabei sind die Energiesparpotenziale bedeutend: Die über 250‘000 Elektroheizungen, die in der Schweiz in Betrieb sind, verbrauchen jährlich etwa 3 TWh Strom, was mindestens der Produktion des Kernkraftwerks Mühleberg entspricht. Ein Ersatz mit effizienteren Heizsystemen, wie z. B. Wärmepumpen, würde zu beträchtlichen Einsparungen führen. Die Kommission ist überzeugt, dass dieses Einsparpotenzial – insbesondere im Hinblick  auf die Herausforderungen verbunden mit der Energiestrategie 2050 – genutzt werden soll. In vielen Kantonen sind bereits Bestrebungen in dieser Richtung im Gange, schliesslich obliegt ihnen für Massnahmen beim Energieverbrauch in Gebäuden die verfassungsmässige Kompetenz.

Ja zur Haltung von Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone
Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen der Vernehmlassung zu ihrem Entwurf zur Änderung des Raumplanungsgesetzes (04.472). An der Vernehmlassung teilgenommen haben insbesondere die 26 Kantone, sechs der in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, zwei Wirtschaftsdachverbände und 43 weitere interessierte Organisationen. Die Stossrichtung der Vorlage wurde grundsätzlich begrüsst. Die neue Bestimmung, die unter anderem die Errichtung eines Reitplatzes ermöglicht, stiess im Grundsatz auf breite Zustimmung. Mehrheitlich unterstützt wurde auch der Artikel zur hobbymässigen Tierhaltung, allerdings gingen hier zahlreiche Anregungen zu den Detailfragen ein.
Die Kommission zeigte sich zufrieden, dass die Vorlage von den meisten Vernehmlassern grundsätzlich positiv aufgenommen wurde und nahm den geänderten Entwurf mit 16 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Die Kommissionsmehrheit beantragt, die Bewilligungen für die zur Haltung von Pferden in der Landwirtschaftszone nötigen Bauten und Anlagen nicht an die Bedingung zu knüpfen, dass sie nur für den bewilligten Zweck verwendet werden dürfen. Sonst müssten die betroffenen Bauten und Anlagen beim Wegfall des Bewilligungszwecks beseitigt werden. Eine Minderheit unterstützt den in die Vernehmlassung geschickten Entwurf und erachtet diese auflösende Bedingung für notwendig. Ferner möchte die Kommissionsmehrheit, dass die Kantone die Anwendung der neuen Bestimmungen einschränken können, was eine Minderheit aus Gründen der einheitlichen Umsetzung der Regelung ablehnt.
Der Entwurf geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat.

Keine Risikoprämie für Kernkraftwerke
Mit 16 zu 9 Stimmen beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative (11.434 „Risikoprämie der Kernkraftwerke für erneuerbare Energie einsetzen“) keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, eine Risikoprämie von 5 Rp. pro KWh auf Strom aus Kernenergie für deren ungedeckte Risiken zu erheben. Die Einnahmen sollen für die Umsetzung einer neuen Energiepolitik ohne neue Kernkraftwerke verwendet werden. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, die vorgesehene Mittelverwendung sei zweckfremd. Zudem bedeute die Einführung einer Risikoprämie auf Strom aus Kernkraftwerken eine massive Strompreiserhöhung, welche schliesslich von den Konsumenten getragen werden müsste. Mit dem Modell der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) fände bereits eine Förderung der erneuerbaren Energien statt. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben. Damit könne das Risiko der Kernenergie wirksam reduziert und ein wichtiger Schritt Richtung Kostenwahrheit gemacht werden.

Weitere Vorstösse
Die Kommission beantragt mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, einer Initiative des Kantons Basel-Stadt keine Folge zu geben, welche verlangt, zur Entschärfung des Littering-Problems ein Pfandsystem für Getränkeflaschen und -dosen einzuführen. Sie ist sich der Problematik allerdings durchaus bewusst und wird sich deshalb, sobald er vorliegt, mit einem Bericht der Verwaltung befassen, der aufzeigt, mit welchen Massnahmen die Kantons- und Gemeindebehörden besser unterstützt werden können.
Im Weiteren beantragt die Kommission ihrem Rat ohne Gegenstimme bei 2 Enthaltungen die Motion 11.3927 „Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländliche Räume“ anzunehmen. Der Vorstoss verlangt vom Bund eine konkrete Strategie mit Grundsätzen und Leitlinien für die Entwicklung der Berggebiete und der ländlichen Räume.
Schliesslich beantragt die Kommission, den Standesinitiativen 09.322 „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz statt neue Atomkraftwerke“ und 11.310 „Energiewende“ keine Folge zu geben. Die Energiestrategie 2050 des Bundesrates, mit welcher die neuen Herausforderungen in der Energiepolitik in Angriff genommen werden, nehme die Anliegen der Initiativen auf. Es bestehe kein weiterer Handlungsbedarf.

Die Kommission tagt in Bern am 23./24. April 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Eric Nussbaumer (S/BL).

 

Bern, 24. April 2012 Parlamentsdienste