Institutionelle Fragen Schweiz - EU
Die Kommission hat die Eckwerte des Verhandlungsmandats zu den Institutionellen Fragen Schweiz-EU mit 14 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Sie verlangt jedoch Präzisierungen und die Einhaltung der roten Linien des Bundesrates.

Die Kommissionsmehrheit spricht sich für Verhandlungen mit der EU aus, welche eine Lösung der institutionellen Fragen ermöglichen sollen. Im Zentrum der Diskussion stand die Frage, wie im Rahmen der Vorschläge des Bundesrates die Anliegen der Schweiz berücksichtigt werden können, so etwa bei flankierenden Massnahmen im Bereich der Personenfreizügigkeit oder im Hinblick auf die demokratischen Mitspracherechte. Im Rahmen ihrer Stellungnahme spricht sich die Kommission für einzelne Präzisierungen zum Mandatsentwurf aus.

Die Kommission ersucht den Bundesrat mit 14 zu 1 Stimme bei 6 Enthaltungen, in den Verhandlungen unmissverständlich darzulegen, dass die Schweiz der EU nicht beitreten wolle. Wie bis anhin soll lediglich der gegenseitige erleichterte Marktzutritt mittels Verträgen angestrebt und langfristig gesichert werden. Deshalb verlangt die APK-N mit einem Stimmenverhältnis von 13 zu 1  bei 7 Enthaltungen die Hervorhebung gegenüber der EU, dass die Schweiz nicht die Absicht hege, Mitglied des europäischen Binnenmarktes zu werden. Mit demselben Stimmenverhältnis unterstützt die APK-N die klare Haltung des Bundesrates, wonach die Schweiz keine Verträge abschliesst, die ihre Souveränität einschränken: Sie darf sich nicht verpflichten, EU-Recht automatisch zu übernehmen und darf sich weder der EU- noch der EWR-Gerichtsbarkeit unterstellen.

Keine Mehrheit in der Kommission fand der Vorschlag, die Verhandlungsbasis dahingehend einzuschränken, dass die Schweiz in keinem Fall vor die Wahl gestellt werden dürfte, entweder das künftige EU-Recht zu übernehmen oder Sanktionen hinzunehmen. Ein entsprechender Antrag wurde mit 12 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte die APK-N einen zusätzlichen Prüfauftrag an den Bundesrat im Hinblick auf die Streitbeilegungsmechanismen ab, der eine Lösungsvariante mit einem paritätischen Schiedsgericht analog zu den Methoden im internationalen Privatrecht verfolgen sollte.

Im Zusammenhang mit dieser Konsultation zum Verhandlungsmandat betrachtet die Kommission mit einer Mehrheit von 11 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung das Beitrittsgesuch der Schweiz zur EU für gegenstandslos.

Vor ihren Beratungen zum Verhandlungsmandat hörte die Kommission zwei Europarechtsexperten an, die sich in unterschiedlicher Weise zu den Vorschlägen des Bundesrates geäussert hatten.

Die Kommission hat am 21. und 22. Oktober 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Andreas Aebi (SVP, BE) in Genf getagt und besuchte die drei Genfer Zentren, deren exzellente Arbeit sie hervorheben möchte.

 

Bern, 22. Oktober 2013  Parlamentsdienste