Nach dem Mord am Journalisten Khashoggi hat die Kommission beschlossen, die Beratung dieses Abkommens zu sistieren, bis der Bundesrat die Beziehungen der Schweiz zu Saudi-Arabien grundlegend überprüft hat.

Die Kommission hat mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Beratung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Saudi-Arabien (18.061) zu sistieren, bis der Bundesrat eine politische Strategie gegenüber Saudi-Arabien vorgelegt hat. In den Augen der Kommission drängt sich dieser Beschluss insbesondere nach der Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi auf. Aufgrund dieses Mordes sei eine grundlegende Überprüfung der Beziehungen zu Saudi-Arabien notwendig. Der Bundesrat wird seine neue Strategie voraussichtlich 2019 vorlegen.

Im Weiteren hat die Kommission die Bundesbeschlüsse zu den DBA mit Sambia und Ecuador (18.039 und 18.040: 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung resp. 14 zu 7 Stimmen), mit Brasilien (18.064: 14 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen) sowie mit dem Vereinigten Königreich (18.062: 15 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen) genehmigt.

2. Stärkere steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten

Die Kommission ist oppositionslos auf die vom Bundesrat vorgelegte Botschaft 18.050 betreffend die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten eingetreten. Diese Vorlage steht im Zusammenhang mit der Fachkräfteinitiative und soll die Erwerbstätigkeit von Frauen fördern. Nach Ansicht der Kommission kann die steuerliche Berücksichtigung von Fremdbetreuungskosten ein Argument sein für Frauen, die ins Erwerbsleben einsteigen möchten, denn die Betreuungskosten seien für viele junge Familien zu hoch. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der unveränderten Vorlage mit 11 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Eine Kommissionsminderheit möchte die Abzugsmöglichkeit allerdings auf die nachgewiesenen Kosten von institutionellen Angeboten der familienexternen Kinderbetreuung beschränken (abgelehnt mit 18 zu 5 Stimmen), eine zweite Minderheit verlangt einen Abzug nicht nur für die Dritt-, sondern auch die Eigenbetreuung von Kindern (abgelehnt mit 13 zu 10 Stimmen). Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2019 behandelt.

3. Stärkung der Agrarforschung

Die WAK-N beantragt, die Motion 18.3241 « Es soll gesetzlich verankert werden, dass die landwirtschaftliche Forschung auf die regionalen Gegebenheiten ausgerichtet sein muss» mit 19 zu 6 Stimmen anzunehmen. Mit demselben Resultat gibt sie der parlamentarischen Initiative Jans (18.421) «Verankerung standortgerechter landwirtschaftlicher Forschung» Folge. Somit möchte sie einerseits den Bundesrat beauftragen, den Betrieb von landwirtschaftlichen Forschungsanstalten im Gesetz zu verankern. Andererseits möchte sie mit der parlamentarischen Initiative selbst aktiv werden und Druck machen können, für den Fall, dass sie mit der Umsetzung des Bundesrats in der Frage der Restrukturierungen bei Agroscope unzufrieden ist. Die Kommission fordert damit eine klare Strategie auf der Basis der Motionen der FK-N (18.4088, 18.4087), die Ruhe in die Angelegenheit bringt und wieder Vertrauen bei allen Beteiligten schafft.

Die Motion Savary wird in der Frühlingssession 2019 im Nationalrat behandelt. Die parlamentarische Initiative Jans geht als nächstes an die Schwesterkommission, die WAK-S.

4. Reform der Verrechnungssteuer

Die WAK-N hat über die weiteren Arbeiten zur parlamentarischen Initiative 17.494 beraten, nachdem die ständerätliche Schwesterkommission ihrem Beschluss, dieser Initiative Folge zu geben, zugestimmt hatte (vgl. Medienmitteilung der WAK-S vom 20. August 2018). In diesem Zusammenhang hat sie mit dem Vorsteher des zuständigen Departements namentlich über die Pläne des Bundesrates bezüglich Reformierung der Verrechnungssteuer und Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip diskutiert. Unter Vorbehalt der Zustimmung des Büros des Nationalrates hat die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen beschlossen, eine Subkommission einzusetzen und diese mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative zu beauftragen. Die Subkommission soll ihre Arbeiten mit jenen des Bundesrates koordinieren.

5. Kommissionsmehrheit gegen Abschaffung der Biersteuer

Die Kommission hat sich mit einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Claudio Zanetti zur Aufhebung der Biersteuer befasst (17.469) und mit 16 zu 8 Stimmen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit argumentiert, die Branche selber sei zufrieden mit dem geltenden Regime der abgestuften Biersteuer, das kleine unabhängige Brauereien begünstige, sie wünsche keine Änderung. Ausserdem wäre eine Abschaffung im Hinblick auf die Prävention ein falsches Signal. Die Minderheit stört sich an der steuerlichen Ungleichbehandlung von Bier und Wein und möchte die Steuer abschaffen.

6. Automatischer Informationsaustausch

Die Kommission hat mit 14 zu 8 Stimmen die verschiedenen Bundesbeschlüsse zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs mit zehn weiteren Ländern, darunter Singapur und Hongkong (18.055), genehmigt.

7. Weitere Beschlüsse

Die Kommission hat ferner darüber diskutiert, ob und wie die stark angewachsenen Reserven der Schweizerischen Nationalbank zur Finanzierung der AHV verwendet werden könnten. Diese Frage wurde in der WAK-N bereits am Rand der Diskussion zur Steuervorlage 17 aufgeworfen. Sowohl eine einmalige Überweisung der Hälfte des Eigenkapitalzuwachses an die AHV wie die Schaffung eines Staatsfonds fanden in der WAK-N jedoch keine Mehrheit. Die Kommission verfolgt das Thema somit derzeit nicht mehr weiter.

Die Kommission hat am 12./13. November 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-François Rime (SVP/FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer sowie Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.