Die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung (GK) hat beschlossen, die Stelle des Bundesanwaltes bzw. der Bundesanwältin neu auszuschreiben; dies jedoch nicht sofort, sondern im weiteren Verlauf des Jahres 2021.
Vorab möchte die GK erste politische Entscheide zu den künftigen Rahmenbedingungen abwarten, so namentlich die Entscheide der Räte zur künftigen Alterslimite für das Amt (20.485 s Pa. Iv. RK-SR. Anpassung der Altersschwelle in der Bundesanwaltschaft) und die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission zur künftigen Struktur der Bundesanwaltschaft (BA). Die GK erhielt vom Präsidenten der Aufsichtsbehörde über die BA (AB-BA) die Bestätigung, dass die aktuelle, gesetzlich vorgesehene Stellvertreterlösung sehr gut funktioniere.
Parallel dazu stärkt die GK ihre Instrumente zur Kandidatensuche und zum Schutz der Vertraulichkeit. Dabei wird die bestehende Subkommission eine stärkere Rolle spielen.
Die Kommission wird erst zum gegebenen Zeitpunkt wieder über dieses Verfahren kommunizieren.
Die Gerichtskommission hat am 3. und 10. März 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Andrea Caroni (FDP, AR) in Bern getagt.